2014 | OriginalPaper | Buchkapitel
Arbeitsrechtliche Implementierung und Durchsetzung
verfasst von : Jens Goldschmidt
Erschienen in: Compliance Officer
Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden
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Bei der Erstellung, Einführung und Durchsetzung eines Compliance-Systems ist zu berücksichtigen, dass Adressat von Compliance-systemimmanenten Verhaltensrichtlinien und Anweisungen überwiegend Arbeitnehmer des jeweiligen Unternehmens oder Konzernes sind. Auch beste und wohlgemeinte Regelungen verfehlen ihre Wirkung, wenn der Aufbau eines Compliance-Systems sowie dessen Einführung, Überwachung und Durchsetzung unter Missachtung grundlegender arbeitsrechtlicher Bestimmungen erfolgen. Das deutsche Arbeitsrecht enthält bekanntlich sehr detailliert ausgebildete, im Wesentlichen dem Schutz der Arbeitnehmer dienende Bestimmungen, deren Missachtung zu einer Unwirksamkeit oder nicht Durchsetzbarkeit einer Maßnahme führen können.