Skip to main content

2013 | Buch

Corporate Social Responsibility - Mythen und Maßnahmen

Unternehmen verantwortungsvoll führen, Regulierungslücken schließen

insite
SUCHEN

Über dieses Buch

In Zeiten der Globalisierung und Massenproduktion rückt verantwortungsvolle Unternehmensführung immer mehr in das Bewusstsein der Unternehmen. Damit Corporate Social Responsibility in Organisationen nicht als reine PR-Maßnahme angesehen wird, braucht es jedoch zunächst ein tiefes Verständnis, was sich hinter dem Begriff eigentlich verbirgt. Dieses Buch zeigt die Bandbreite von Unternehmensverantwortung zwischen Freiwilligkeit und Regulierung in globalen Lieferketten auf. Es stellt Maßnahmen und Initiativen von Unternehmen vor und gibt konkrete Empfehlungen, wie sinnvolle und nachhaltige CSR-Maßnahmen in Organisationen umgesetzt werden können.

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
1. Einführung und Überblick

Der Einsturz des Hochhauses Rana Plaza mit fünf Textilfabriken in Bangladesch am 24. April 2013, der über 1.100 Menschen, vor allem Frauen, das Leben kostete, rief internationale Empörung hervor. Vielen wurde erneut bewusst, dass unsere Kleidung auf Kosten anderer Menschen hergestellt wird. Immer mehr Menschen erheben ihre Stimme nun gegen unsere die Umwelt zerstörende und Menschenrechte und Sozialstandards missachtende Produktionsweise und stellen die Notwendigkeit des Wachstums an sich in Frage. Ethische Fragen erhalten zunehmend an Bedeutung. Milton Friedmans 1970 im New York Times Magazine veröffentlichter Satz „

The social responsibility of business is to increase its profits

“ würde heute wohl kaum ein Unternehmer noch äußern. Der Druck auf Unternehmen steigt, sich den weltweiten Auswirkungen ihrer Tätigkeit zu stellen. Das Reputationsrisiko wird mittlerweile für eines der größten Risiken in Unternehmenskreisen gehalten. Corporate Social Responsibility (CSR) – gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen – ist eine mögliche Antwort auf diese Herausforderung, Corporate Accountability – Rechenschaftspflicht von Unternehmen – eine andere.

Gisela Burckhardt

Unternehmensverantwortung zwischen Freiwilligkeit und Regulierung

Frontmatter
2. Arbeitsbedingungen von Frauen in globalen Zulieferketten

Ein Ansatz, um die eigene Unternehmensverantwortung in der globalen Zulieferkette wahrzunehmen, besteht für die meisten Unternehmen darin, Fabrikkontrollen (Sozialaudits) durchzuführen. Dies geschieht seit nunmehr über fünfzehn Jahren, ohne dass sich die Arbeitssituation in den Fabriken in wichtigen Bereichen (Löhne, Überstunden, Diskriminierung, Organisationsfreiheit) wesentlich verbessert hätte. Die Arbeitsbedingungen von Millionen von Frauen, sie stellen 70 bis 90 % der Beschäftigten, wird deshalb im Folgenden exemplarisch am Beispiel der Bekleidungs- und Elektronikindustrie dargestellt.

Gisela Burckhardt
3. Geschichte der Unternehmensverantwortung – Primat des Kapitals über die Politik

Wenn Menschen, die zur Sicherung ihrer Existenz auf den Verkauf ihrer Arbeitskraft angewiesen sind, keine demokratischen und sozialen Rechte, keine Vereinigungsfreiheit, keine befriedigende Entlohnung haben, dann können sie kein würdevolles Leben führen. In der Praxis bleiben sie schutzlos der Not, den Krankheiten, dem Hunger, der Arbeitslosigkeit oder der Ausbeutung und Unterdrückung ausgeliefert und dürfen bestenfalls darauf hoffen, dass Arbeitgeber ihre Not nicht hemmungslos ausnutzen. Dagegen verfügen Investoren von Unternehmen inzwischen weltweit über verbriefte Eigentumsrechte und mächtige private und staatliche Institutionen, die ihre politischen und ökonomischen Rechte schützen und ihre Macht sichern. Gleichzeitig nutzen die Unternehmen die in jeder Hinsicht grenzenlose Lohnkonkurrenz zur Steigerung ihrer Rendite, ihrer ökonomischen und politischen Macht. Eine kleine Gruppe von nur 500 Global Players unter den inzwischen ca. 85.000 transnational operierenden Unternehmen kontrolliert mit ihren Lieferketten und Absatzmärkten mehr als die Hälfte des globalen Sozialprodukts.

Uwe Wötzel
4. Freiwillig, aber nicht beliebig

Einer der Mythen um Corporate Social Responsibility (CSR) lautet: Alles freiwillig – und damit völlig unverbindlich. Das ist häufig aber nur zur ersten Hälfte richtig: Unternehmen sind nicht dazu verpflichtet, eine CSR-Politik zu betreiben: CSR ist „ein Konzept, wonach Unternehmen sich freiwillig dazu entscheiden, zu einer besseren Gesellschaft und einer saubereren Umwelt beizutragen“. Das heißt aber nicht, dass ein Unternehmen, das sich „freiwillig“ zu einer CSR-Politik entschlossen hat, diese auch jederzeit wieder aufgeben kann: Wie im Folgenden genauer gezeigt wird, können viele der im CSR-Kontext verwendeten Instrumente durchaus rechtlich verbindlich sein.

Eva Kocher
5. Die UN Leitprinzipien zur menschenrechtlichen Verantwortung von Unternehmen – Ist das Glas halb voll oder halb leer?

Am 16. Juni 2011 nahm der UN-Menschenrechtsrat auf seiner 17. Sitzung die UN-Leitprinzipien zur menschenrechtlichen Verantwortung von transnationalen Konzernen und anderen Wirtschaftsunternehmen an. Sie sind das Ergebnis der sechsjährigen Arbeit des Harvard Politik-Professors und UN-Sonderbeauftragten zum Thema Wirtschaft und Menschrechte, John Ruggie. Die Leitprinzipien dienen der Operationalisierung des Referenzrahmens zur menschenrechtlichen Verantwortung von Unternehmen, den Ruggie dem Menschenrechtsrat im April 2008 vorgestellt hatte.

Elisabeth Strohscheidt, Armin Paasch

Staatliche Schutzpflicht und Rechtsschutz in Europa, insbesondere in Deutschland

Frontmatter
6. Extraterritorialer Menschenrechtsschutz und Unternehmensverantwortung: Eine europäische Perspektive

Im Herbst 2009 hat die Europäische Kommission eine Studie in Auftrag gegeben, die auf Grundlage der Arbeit des UN Sonderbeauftragten für Wirtschaft und Menschenrechte, John Ruggie, den für den Menschenrechts- und Umweltschutz relevanten Rechtsrahmen für europäische Unternehmen, die außerhalb der EU operieren, beleuchten sollte. Die Studie sollte sich insbesondere mit der extraterritorialen Dimension der staatlichen Schutzpflicht (die erste Säule des

UN Protect Respect Remedy Framework

) in Bezug auf multinationale Unternehmen beschäftigen. Eine Zielsetzung war es, die allgemeinen rechtlichen Problemstellungen und Regelungslücken, die sich aus dem Spannungsverhältnis von staatsbezogenen Menschenrechtsverpflichtungen und global operierenden Wirtschaftsunternehmen ergeben, aus europäischer Perspektive darzustellen. Auf dieser Grundlage sollten einzelne Rechtsbereiche – vom Menschen- und Umweltrecht über Handels- und Investitionsrecht bis hin zum Strafrecht, Gesellschaftsrecht und internationalen Privatrecht, näher beleuchtet werden. Dieser Beitrag fasst in groben Zügen einige der wesentlichen Forschungsergebnisse der nun vorliegenden Studie zusammen. Die grundlegenden Aussagen der Studie bleiben von den später veröffentlichten UN Richtlinien, mit denen der UN Sonderbeauftragte sein Mandat abgeschlossen hat, unberührt.

Daniel Augenstein
7. Aufgabe des Staates: Menschenrechte weltweit schützen, Haftungs- und Sorgfaltspflichten für Unternehmen

Immer wieder werden Menschenrechte durch europäische Unternehmen, die im Ausland operieren, verletzt. Typische unternehmerische Handlungen, wie die Erhöhung der Produktionsquoten, der Erwerb von Schürfrechten oder der Bau eines Stahlwerks können erhebliche menschenrechtliche Relevanz haben. Wenn etwa das Tochterunternehmen eines großen deutschen Stahlkonzerns in Brasilien ein Stahlwerk baut und Fischer aufgrund der verseuchten Bucht ihre Lebensgrundlage verlieren, dann ist das Menschenrecht der brasilianischen Fischer auf Nahrung und Arbeit verletzt. Wenn ein multinationales Bergbauunternehmen Schürfrechte in Ghana auf einem Gebiet erhält, das zuvor vom Staat zwangsgeräumt worden ist, liegt ein Eingriff in das Menschenrecht auf Wohnen vor. Und wenn ein bekanntes deutsches Modeunternehmen kurzfristig die Produktionsquoten erhöht, und die Arbeiterinnen des chinesischen Zulieferers an mehreren Wochen hintereinander sieben Tage die Woche zehn Stunden und mehr arbeiten müssen, dann sind u. a. das Menschenrecht auf gerechte Arbeitsbedingungen sowie das Menschenrecht auf Gesundheit verletzt.

Johanna Kusch
8. Hürden im deutschen Recht für Klagemöglichkeiten von Geschädigten aus dem Süden

Häufig sind Unternehmen mit Hauptsitz in Europa durch ihre Tochterunternehmen oder Zulieferer in Menschenrechtsverletzungen im Globalen Süden verwickelt. Für die Menschen, deren fundamentale Rechte durch Unternehmen verletzt worden sind, ist dann der Zugang zu effektiven Rechtsmitteln wichtig. Nehmen wir zum Beispiel an, dass ein deutsches Unternehmen mit einer Fabrik in Bangladesch zusammenarbeitet, die das Grundwasser und den Boden so stark mit Chemikalien verseucht, dass die Gesundheit der in umliegenden Dörfern lebenden Menschen geschädigt und die Ernten vernichtet werden. Dann stellt sich die Frage, wie diese Betroffenen Entschädigung und Wiedergutmachung erlangen können. Sofern sich die verantwortlichen Unternehmen nicht freiwillig für Wiedergutmachung und Schadensersatz einsetzen, helfen insbesondere juristische Klagemöglichkeiten den Betroffenen, ihre Ansprüche auf Wiedergutmachung und Entschädigung durchzusetzen.

Miriam Saage-Maaß
9. Kohärenter Menschenrechtsschutz? Zur Verankerung der staatlichen Schutzpflicht in der Außenwirtschaftsförderung

Der Staat kann sozial verantwortliches Handeln von Unternehmen wesentlich beeinflussen, indem er die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft entsprechend konditioniert und Anreize setzt. Die Wahrnehmung dieses Einflusses ist vor allem aus zwei Gründen geboten: Zum einen verletzt der Staat das Prinzip der Politikkohärenz, wenn er sich einerseits sowohl zum Schutz der Umwelt und der Menschenrechte, als auch zur umfassenden Förderung von CSR bekennt, auf der anderen Seite dieses Bekenntnis aber nicht zur Leitlinie der eigenen Zusammenarbeit mit der Wirtschaft macht. Zum anderen können wir es dort, wo der Staat aktiv mit der Wirtschaft kooperiert, nicht nur als moralisches Gebot, sondern auch als völkerrechtliche Pflicht verstehen, dass gewisse Standards und Prüfverfahren von global agierenden Unternehmen eingefordert werden. Denn wenn etwa ein Unternehmen durch sein Handeln zur Verletzung von Menschenrechten beiträgt, zum Beispiel indem es Kernarbeitsnormen der internationalen Arbeitsorganisation (ILO) missachtet, so kann eine bewusste und wesentliche Unterstützung dieses Unternehmens durch den Staat als Beihilfe zu einer Menschenrechtsverletzung und damit als Nichterfüllung der staatlichen Achtungspflicht gedeutet werden.

Christian Scheper
10. Sozialklauseln in der europäischen Handelspolitik: Wirkungsvolles Schutzinstrument oder Feigenblatt?

Die wohl häufigste Begründung von Regierungen, die angesichts konkreter Fälle von Menschenrechtsverletzungen in anderen Ländern nicht aktiv werden, ist das Fehlen von Durchsetzungsinstrumenten. Dieses Argument wird auch bemüht, wenn es um die Verletzung von Kernarbeitsnormen in internationalen Lieferketten geht. Allzu oft weisen Staaten jegliche Verantwortung für zweifelhafte Produktionsbedingungen in anderen Ländern von sich und richten höchstens mehr oder weniger folgenlose Appelle an transnationale Unternehmen.

David Hachfeld
11. Zusammenfassung der Beiträge und Fazit: Staatliche Schutzpflicht in Europa, insbesondere in Deutschland

Die Beiträge zeigen rechtliche Probleme und

Regelungslücken

in mehreren Bereichen auf.

Gisela Burckhardt

Mangelnder Schutz der Betroffenen in ausgewählten Produktionsländern

Frontmatter
12. Reform des chinesischen Arbeitsrechts – Verbesserung der staatlichen Schutzpflicht für die Betroffenen?

Das chinesische Arbeitsrecht orientiert sich im Grundsatz an den ILO-Konventionen. In einigen Bereichen gehen die gesetzlichen Bestimmungen sogar über die ILO-Bestimmungen hinaus, dementsprechend werden mehr Urlaubstage und ein längerer Mutterschutz gewährleistet. Deutliche Abweichungen gegenüber den ILO-Konventionen liegen jedoch im Bereich Vereinigungsfreiheit/Collective Bargaining vor. Letztere ILO-Bestimmungen wurden bislang nicht von China ratifiziert.

Tatjana Chahoud
13. Die Arbeitsgesetzgebung in Bangladesch – Schwierigkeiten der Umsetzung

Die landwirtschaftlich geprägte Wirtschaft Bangladeschs zeigte in den letzten Jahren einen beachtlichen Aufschwung, der maßgeblich von den Exportsteigerungen und dem Ausbau der Bekleidungsindustrie getragen wurde. Während die positiven Effekte der Exportsteigerungen durchaus anzuerkennen sind, werden gleichzeitig die negativen Auswirkungen auf den Arbeitnehmerschutz kritisiert. Die Bekleidungsindustrie Bangladeschs ist insbesondere aufgrund der niedrigen Arbeitskosten attraktiv geworden – derzeit den niedrigsten weltweit.

Khorshed Alam
14. Textilarbeiterinnen in Indien können ihre Rechte nicht einklagen

Bangalore ist als „indisches Silicon Valley“ vor allem für seine IT-Industrie bekannt. Weniger Beachtung findet der zweite wichtige Sektor – die Textilindustrie. Darin sind rund 500.000 ArbeiterInnen beschäftigt, 80 % davon Frauen. Niedrige Löhne, hohes Produktionssoll und Schikanierung der ArbeiterInnen sind an der Tagesordnung. Die Textilien werden vor allem nach Europa und in die USA exportiert.

Laura Ceresna
15. „Better Factories Program“ in Kambodscha – ist der Name auch Programm?

Im Jahr 2001 wurde in Kambodscha das „Better Factories Program“ (BFP) der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) ins Leben gerufen. Den Hintergrund dieses Programms bildeten zum einen Berichte über soziale Missstände in der Produktion, die seit den 1990er Jahren zu wachsenden Protesten führten. Die USA versuchten, mit der Integration von Sozialstandards in das Handelsabkommen mit Kambodscha dieser Kritik zu begegnen. Zum anderen bemühte sich Kambodscha, angesichts der für 2005 anstehenden Liberalisierung des globalen Textil- und Bekleidungshandels mit der Berücksichtigung von Sozialstandards in der Produktion einen Wettbewerbsvorteil auf dem Weltmarkt zu erlangen. Die Bekleidungsindustrie hat mit einem Anteil von 70 % an den Gesamtexporten Kambodschas und 319.000 Beschäftigten im Jahr 2010 eine große Bedeutung auch für die soziale Entwicklung Kambodschas.

Sabine Ferenschild

Freiwillige CSR-Initiativen zur Umsetzung von Unternehmensverantwortung

Frontmatter
16. Zusammenfassung der Beiträge und Fazit: Mangelnder Schutz der Betroffenen

Die Beiträge über die Arbeitsgesetze in China, Indien und Bangladesch machen deutlich, dass alle Länder eine relativ gute Arbeitsgesetzgebung haben. Auch in China hat sich die rechtliche Lage der ArbeiterInnen mit dem neuen Arbeitsvertragsgesetz vom Januar 2008 verbessert. Dennoch herrschen in allen drei Ländern immer noch unmenschliche Arbeitsbedingungen, wie die Berichte zeigen. Das Problem liegt in der mangelnden Durchsetzung von Rechten durch die staatlichen Behörden und in einem fehlenden wirksamen Rechtsschutz für die betroffenen Beschäftigten. Mangelnde Kontrollen, schwach ausgebildete Rechtsstaatsstrukturen, unterbesetzte und unterfinanzierte Gerichte, Korruption und Vetternwirtschaft sind weit verbreitet.

Gisela Burckhardt
17. Neue Regeln für globales Wirtschaften – Eine Bilanz zur Revision der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen

Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen sind ein Verhaltenskodex für verantwortliches Handeln von Unternehmen und stellen eines der wichtigsten internationalen Regelwerke dar, zu dessen Umsetzung und Förderung sich 42 Unterzeichnerstaaten verpflichtet haben. Die Leitsätze enthalten gemeinsame Empfehlungen dieser Regierungen für gute unternehmerische Praxis in verschiedenen Themenfeldern und richten sich an alle Unternehmen, die von den Teilnehmerländern aus operieren. Bei der Umsetzung der Leitsätze spielen die nationalen Kontaktstellen eine essenzielle Rolle. In Bezug auf strittiges Unternehmensverhalten sind diese Gremien angehalten, ein Mediationsverfahren zwischen den beteiligten Parteien einzuleiten.

Britta Utz
18. Der Global Compact der Vereinten Nationen – Instrument für mehr verantwortliches Unternehmensverhalten oder doch nur „Bluewashing“?

Anfang 1999 regte der damalige Generalsekretär Kofi Annan eine freiwillige Übereinkunft an, mit der Unternehmen und andere wirtschaftliche Akteure bei ihren Aktivitäten ihrer gesellschaftlichen, sozialen und ökologischen Verantwortung gerecht werden sollten. Im Juni 2000 wurde diese Idee dann als Global Compact (GC) der Vereinten Nationen formell etabliert.

Mathias John
19. ISO 26000, der neue Leitfaden für gesellschaftliche Verantwortung – Papiertiger oder Meilenstein?

Indische Landarbeiterinnen ernten täglich bis zu zehn Stunden lang Obst und Gemüse für die deutsche Metro-Gruppe, bekommen dafür aber nur 85 Eurocent Lohn. Das reicht selbst in Indien bei Weitem nicht aus, um eine Familie zu ernähren.

Franziska Humbert
20. Runder Tisch Verhaltenskodizes – ein Dialogforum ohne Biss

Der Runde Tisch Verhaltenskodizes (im folgenden RT genannt) wurde 2001 gegründet und kann nun auf eine 10-jährige Geschichte zurückblicken. Unter Federführung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) war der RT als eine Informations- und Dialogplattform für verschiedene Bundesministerien, Unternehmen und ihre Verbände, Nicht-Regierungsorganisationen (NROs) und Gewerkschaften gedacht, um ein gemeinsames Verständnis zu Verhaltenskodizes zu entwickeln. Es ist ein Multi-Stakeholder-Forum, das sich die Förderung der Umsetzung von Sozialstandards in Entwicklungsländern zum Ziel gesetzt hat, um die dortigen Lebens- und Arbeitsbedingungen mittels freiwilliger Verhaltenskodizes zu verbessern.

Birgit Stahl, Uwe Wötzel
21. Wie viel Unternehmensverantwortung fordern Sozialstandardinitiativen? BSCI, ETI, FLA, FWF und SA 8000 im Vergleich

Fast jedes deutsche Bekleidungsunternehmen beschäftigt sich heute mit Unternehmensverantwortung (CSR) und erklärt, dass es sich bemüht, die Arbeitsbedingungen in der Produktion zu verbessern. Dennoch werden täglich in Niedriglohnländern miserable Arbeitsbedingungen aufgedeckt, weshalb zivilgesellschaftliche Organisationen immer wieder kritisieren, dass Unternehmen zu wenig Verantwortung für ausgelagerte Arbeitskräfte übernehmen.

Mark Starmanns

CSR-Maßnahmen von Unternehmen und ihre Wirkungen– Beispiele aus den Branchen Bekleidung

Frontmatter
22. Zusammenfassung der Beiträge und Fazit: Freiwillige CSR-Initiativen zur Umsetzung von Unternehmensverantwortung

Die im Jahr 2011 erfolgte Revision der

OECD-Leitsätze

wird einerseits als Erfolg bewertet, da sie ebenso wie Ruggie dazu auffordern, dass die Arbeits- und Menschenrechte in der gesamten Lieferkette bei allen Operationen und Geschäftsbeziehungen eingehalten werden sollen. Ein Kapitel über Menschenrechte wurde neu aufgenommen. Firmen werden angehalten, Schritte zu unternehmen, um ihrer Sorgfaltspflicht nachzukommen, auch gegenüber Dritten und nicht nur im Kerngeschäft. Andererseits sehen die OECD Leitsätze keine Sanktionen bei Nichteinhaltung vor, die Vorgaben sind also nicht verbindlich. Einerseits werden zwar höhere Transparenzanforderungen an die nationalen Kontaktstellen gestellt, andererseits können diese weiterhin beim Wirtschaftsministerium wie in Deutschland und der Schweiz angesiedelt bleiben, womit gewisse Interessenkonflikte bestehen bleiben.

Gisela Burckhardt
23. Verhaltenskodex: Ein echtes Anliegen oder bloß Augenwischerei?

Firmen, deren Verkaufszahlen stark vom eigenen Markenimage und der Gunst der VerbraucherInnen abhängen, reagieren besonders empfindlich auf Anschuldigungen, die ihrem guten Ruf schaden könnten. Diese Umstände haben dazu geführt, dass viele Unternehmen einen sogenannten Verhaltenskodex ins Leben gerufen haben. Allerdings ist fraglich, ob dieser Schritt als ernstzunehmendes Engagement im Sinne der ArbeiterInnen zu werten ist oder aber ob ein Verhaltenskodex, der ein Engagement für die Beschäftigten lediglich vortäuscht, den Unternehmen einen willkommenen Handlungsspielraum ermöglicht.

Suhasini Singh
24. Sozialaudits – was bringen sie den Näherinnen in den Sweatshops?

Dieser Artikel nennt zehn Kritikpunkte an der Überprüfung von Sozialstandards mit Hilfe von Fabrikkontrollen (Sozialaudits). Der Beitrag stützt sich auf eine Untersuchung der Clean Clothes Campaign (CCC) in acht Ländern, ergänzt durch Einzelstudien in Indien und Bangladesch. Um wirkliche Veränderungen zu bewirken, ist nach Meinung der AutorInnen ein breiterer Ansatz nötig, der sich nicht allein auf Audits stützt.

Gisela Burckhardt, Jeroen Merk
25. Pilotprojekt ASDA/GIZ in Bangladesch: Produktivitätssteigerung auf dem Rücken der Beschäftigten

Der britische Einzelhändler Asda, Mitglied der Walmart-Gruppe, wurde in den letzten Jahren zur Zielscheibe von Kritikern für seinen Umgang mit Arbeitskräften und Zulieferern. Studien haben gezeigt, dass niedrige Löhne, exzessive Überstunden und die Schikanierung von Arbeitskräften in asiatischen Zuliefererfabriken von Asda die Regel waren. Als Reaktion auf den Druck britischer Nichtregierungsorganisationen (NROs) verwies Asda zunächst auf seine Mitgliedschaft in der „Ethical Trading Initiative“, einer Multi-Stakeholder-Initiative, die sich für die Durchsetzung von Arbeitsrechten einsetzt. Im Jahr 2008 initiierte ASDA in einigen Fabriken in Bangladesch ein Projekt, in dessen Rahmen die Produktivität der Fabrik gesteigert werden sollte. Die dadurch erreichten Kosteneinsparungen könnten für die Anhebung der Löhne verwendet werden, sodass Unternehmen. Dieses Projekt reiht sich ein in eine Vielzahl ähnlicher Programme anderer Marken und Einzelhändler wie Gap, Marks & Spencer, Levi Strauss, Tesco und Primark, die ebenfalls auf Produktivitätssteigerungen als Mittel zur Verbesserung der Lohn- und Arbeitsbedingungen in Fabriken setzen

Dominic Eagleton
26. Die Unterstützung der Bekleidungsindustrie durch die GIZ in Bangladesch – einseitige Förderung der Unternehmensverbände

Am Beispiel eines Projekts der GIZ zur Unterstützung der Bekleidungsindustrie in Bangladesch wird dargestellt, dass die deutsche Entwicklungszusammenarbeit einseitig lokale Unternehmensverbände unterstützt und die Zivilgesellschaft zu wenig fördert. Die Kritik wird im Folgenden näher erläutert.

Bangladesch ist stark abhängig von seiner Bekleidungsindustrie, die mit einem Wert von 16 Mrd. US-Dollar drei Viertel der Exporte ausmacht. Im Zeitraum 2010–2011 wuchs der Sektor um 40 %. Allerdings ist Bangladesch auch bekannt für die Vernachlässigung von Arbeits- und Menschenrechten, für Betrug und Korruption, mangelnde staatliche Aufsicht in den Fabriken und eine ineffiziente, ja korrupte Justiz.

Khorshed Alam, Gisela Burckhardt
27. Das WE-Training von Tchibo/GIZ

Dieser Beitrag fasst eine Evaluierung des Public Private Partnership (PPP) Projekts, eines gemeinsamen Trainingsprojekts von Tchibo und GIZ, zusammen und kommt zu einer positiven Bewertung des Trainingsansatzes, obwohl keine wesentlichen Verbesserungen in wichtigen Arbeitsrechten festgestellt werden konnten. Positiv wird die Transparenz des Projekts eingeschätzt sowie, dass der Ansatz darauf abzielt, Vertrauen zwischen Management und Beschäftigten aufzubauen, womit er die Basis für die Einhaltung von Sozialstandards schafft.

Gisela Burckhardt
28. In China wird CSR ein Wettbewerbsfaktor – eine Mitgliedschaft in der „Fair Wear Foundation“ ist dafür ein geeignetes Instrument

In den Küstenregionen Chinas herrscht seit gut zwei Jahren akuter Arbeitskräftemangel. Während der Wirtschaftskrise 2008 mussten zahlreiche Bekleidungsproduzenten ihre Fabriken schließen oder Teile der Belegschaft entlassen. Hunderttausende WanderarbeiterInnen zogen damals zurück in ihre Heimatprovinzen im weit entfernten Inland. Als die Wirtschaft dann wieder anzog, fehlten diese Menschen in den Fabrikhallen. Die Folge: Unter den Produktionsbetrieben entstand ein regelrechter Konkurrenzkampf um Arbeitskräfte. Und der hat die Machtverhältnisse verschoben. Plötzlich können die Chinesen streiken oder schon bei der Einstellung Forderungen stellen: Nach höheren Löhnen, sauberen Arbeitsplätzen, Sozialleistungen, Verträgen. Die Regierung hat bereits reagiert und die gesetzlichen Mindestlöhne mehrfach angehoben, um soziale Unruhen abzuwenden. Und auch die Fabrikanten müssen handeln. Denn ohne eine genügend große Belegschaft können sie weder laufende Aufträge einhalten, noch neue annehmen.

Mila Hanke
29. Hessnatur leistet Pionierarbeit mit Lohnstudie

Seit den Anfängen der Clean Clothes Campaign Ende der 1980er Jahre stellt die Forderung nach Löhnen, die die Grundbedürfnisse befriedigen, eines der zentralen Anliegen von Nichtregierungsorganisationen (NROs) und Gewerkschaften dar. Die Realität in den über den Globus verstreuten Nähfabriken bietet jedoch immer noch ein gänzlich anderes Bild: Hungerlöhne sind an der Tagesordnung. Die NäherInnen, zumeist Frauen, müssen zahllose Überstunden leisten und können doch den Grundbedarf ihrer Familien kaum sicherstellen.

Maik Pflaum
30. Der ICTI CARE-Prozess des Weltverbandes der Spielzeugindustrie: transparent – glaubwürdig – wirksam?

Die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Zusammenhang mit ihrer Verantwortung für die Beachtung der Menschenrechte umfasst neben der Risikoabschätzung und entsprechenden Vorkehrungen gegen Verstöße die

Überprüfung

und den

Nachweis

der Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen. John Ruggies Leitsätze 20 und 21 nehmen darauf ausdrücklich Bezug („

Know & Show

“). Der folgende Beitrag geht der Frage nach, inwieweit der vom Weltverband der Spielzeugindustrie initiierte ICTI-CARE-Prozess diesen Anforderungen gerecht wird und ob Aussagen über seine Wirksamkeit möglich sind.

Uwe Kleinert
31. Es ist noch ein langer Weg
Interview mit Jenny Chan über Arbeitsrechtstrainings bei HP-Zulieferern in China

Die Hongkonger Organisation „Students and Scholars against Corporate Misbehavior“ (SACOM) koordinierte 2008 und 2009 Arbeitsrechtstrainings bei zwei Zulieferern von Hewlett Packard (HP): Chicony Electronics und Delta Electronics. Das „Chinese Working Women Network“ (CWWN) und das „Labor Education and Service Network“ (LESN) führten die Trainings in den Fabriken in der südchinesischen Stadt Dongguan durch. Der Zugang war durch eine Kooperation mit HP und den beiden Zulieferern gegeben. HP zahlte für die Kosten der Trainings. In seinem CSR-Bericht bezieht sich HP positiv auf das Projekt und die Kooperation mit SACOM. Es ging bei dem Projekt darum, die Grundlagen für die Umsetzung des geltenden Arbeitsgesetzes, insbesondere nach Inkrafttreten des neuen Arbeitsvertragsgesetz am 01.01.2008, zu schaffen.

Sarah Bormann
32. Faire IT durch CSR?
Erfahrungen und Beobachtungen aus dem Projekt makeITfair

Das katholische Hilfswerk CAFOD aus Großbritannien rüttelte 2004 die Öffentlichkeit – und die IT-Branche – mit einer Studie wach. Der Report „Clean up your Computer“ informierte über die Arbeitsbedingungen bei der Herstellung von Computern in Mexiko, China und Thailand. Die Branche reagierte mit der Verabschiedung eines Verhaltenskodex und gründete einen internationalen Verband, die Electronic Industry Citizenship Coalition (EICC).

Cornelia Heydenreich
33. Staatliche und private Regulierung der Elektronikindustrie in Mittel- und Osteuropa: Ersatz oder Ergänzung?

Staatliche und private Anstrengungen zur Regulierung von sozialen und ökologischen Faktoren in globalen Lieferketten werden gemeinhin als gegensätzlich angesehen: Die eine Regulierungsform ersetzt die andere, anstatt sie zu ergänzen. Angesichts der Analysen zur Effektivität von CSR-Initiativen in der globalen Elektronikindustrie sollten wir diese Prämisse jedoch überdenken, und stattdessen über private und staatliche Regulierung als institutionelle Ergänzungen nachdenken. Dieser Artikel beleuchtet die Interaktion zwischen staatlicher und privater Regulierung in Hinblick auf die Einhaltung internationaler Arbeitsstandards bei Elektronikzulieferern in Mittel- und Osteuropa (MOE).

Timea Pal
34. Social Business mit unsozialen Folgen
Adidas, BASF, Danone und Otto wollen in Bangladesch mit Sozialunternehmen die Armut bekämpfen. Mit ihren hehren Zielen sind sie bislang gescheitert

Es waren große Worte, mit denen die Großkonzerne ihre Joint Ventures mit Friedensnobelpreisträger Muhammad Yunus präsentierten: Im März 2009 verkündete der Chemieriese BASF, in Bangladesch mit Insektenschutzmittel präparierte Moskitonetze und Vitaminpäckchen an Arme zu verkaufen. Im November 2009 versprach adidas einen „Turnschuh für Arme“, der vor Infektionen schützen soll. „In Bangladesch soll kein Mensch mehr barfuß laufen“ sagte Yunus, der Schuh sollte höchstens einen Dollar kosten. Im selben Monat verkündete das weltgrößte Versandhaus Otto, in Bangladesch eine soziale Textilfabrik zu errichten. Michael Otto konstatierte, seine „Fabrik der Zukunft “ solle „Vorbild werden für die Textilproduktion in Bangladesch und für ähnliche Fabriken auf der ganzen Welt“ (Otto 2011). Nach neuesten Öko- und Sicherheitsstandards gebaut, sollte sie Kleidung für den Weltmarkt produzieren, aber die Mitarbeiter sollten nur nach dem staatlichen Mindestlohn bezahlt werden. Dabei betrug der damals in Bangladesch noch umgerechnet 19 € im Monat.

Kathrin Hartmann

Transparenz – Eine Voraussetzung fü Unternehmensverantwortung

Frontmatter
35. Zusammenfassung der Beiträge und Fazit: CSR Maßnahmen von Unternehmen und ihre Wirkungen

Die ersten beiden Beiträge dieses Teils stellen die Wirkungen von Verhaltenskodizes und Sozialaudits in Hinblick auf Verbesserungen der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten in Frage. Der Beitrag aus Indien macht deutlich, dass Verhaltenskodizes oft den Vorwand liefern, um gewerkschaftliche Organisierung in den Fabriken zu unterbinden und stattdessen unternehmensnahe Arbeiterkomitees einzusetzen. Der nächste Artikel fasst in zehn Punkten die Kritik an Sozialaudits von Seiten der Kampagne für Saubere Kleidung zusammen, nämlich dass Audits nur zu einer begrenzten Verbesserung der Arbeitsbedingungen beitragen können.

Gisela Burckhardt
36. Die (Ohn)Macht der Verbraucherinnen: Wie Transparenzpflichten den Weg aus der Vertrauensfalle weisen können

In politischen Diskussionen über die gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen wird häufig darauf hingewiesen, wie entscheidend die Rolle der VerbraucherInnen sei: Mit Hilfe des Internets hätten sie neue Macht erobert und könnten durch ihre „Abstimmung im Supermarkt“ Unternehmen bestrafen oder belohnen. Nur durch den Willen der VerbraucherInnen könnten ganze Märkte auf den Pfad der Nachhaltigkeit gebracht werden.

Judith Vitt
37. Der Dschungel der Labels

Bilder von brennenden Fabrikhallen, abgeholzte Regenwälder, gequälte Tiere und Giftseen drängen sich der aufgeklärten kritischen KonsumentIn beim Einkauf ins Bewusstsein. Die Hoffnung auf eine bessere Welt lastet auf ihren Schultern – doch was kann und sollte sie kaufen, um die Missstände zu beseitigen? Das Geschäft mit Siegeln und Zertifikaten für das gute Verbrauchergewissen boomt. Unzählige Werbekampagne von Unternehmen, die sich mit Wohltätigkeitsprogrammen und ein paar Nischenprodukten ein gutes verantwortungsvolles Image schaffen wollen, heizen den Markt an und machen die Verwirrung beim Einkauf komplett.

Sandra Dusch Silva
38. Offenlegungspflichten für Unternehmen in Deutschland

Wenn man darauf setzt, dass Unternehmen, die sich verantwortlich oder unverantwortlich verhalten, in den Märkten entsprechend positiv oder negativ sanktioniert werden, dann ist eine umfassende Information der jeweiligen Nachfrager (z. B. der Verbraucher, der öffentlichen Beschaffer, der Investoren oder der Einkäufer in Unternehmen) notwendig. Nur so können Letztere ihre Entscheidungen fundiert fällen. Andernfalls ist die ungewollte Unterstützung von umweltschädlichen Produktionsbedingungen, Menschen- und Arbeitsrechtsverletzungen oder Steuerflucht von Unternehmen in der Praxis grundsätzlich nicht auszuschließen.

Volkmar Lübke
39. Offenlegungspflichten für Unternehmen im europäischen Vergleich

Erst kürzlich hat die EU einen Vorstoß im Bereich gesellschaftlicher Unternehmensverantwortung gewagt. Nach langen, kontroversen Diskussionen hat die Kommission einen Vorschlag zur Einführung verbindlicher Offenlegungspflichten für große Unternehmen für soziale und ökologische Informationen vorgelegt. Der Vorschlag ergänzt die bestehenden Rechnungslegungs-Richtlinien, die bereits entsprechende Regelungsansätze aufweisen.

Franziska Humbert
40. Nachhaltigkeitsaccounting – Initiativen zur Integration von Nachhaltigkeit in den Geschäftsbericht

Der Nachhaltigkeitsbericht eines Unternehmens gehört mittlerweile zum guten Ton in der Wirtschaft. Unternehmen versuchen auf diese Weise dem gesteigerten Informationsbedarf verschiedener Anspruchsgruppen durch die Veröffentlichung ihrer Aktivitäten zur Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung Rechnung zu tragen. Aufgrund fehlender Standardisierung oder legislativer Vorgaben über Form und Inhalt von Nachhaltigkeitsberichten, haben sich in den letzten Jahren verschiedene Initiativen herausgebildet, die versuchen, auf ihre Interessen zugeschnittene Informationen von Unternehmen abzurufen. Ihnen liegt der Gedanke zugrunde, dass prosaische Nachhaltigkeitsberichte relativ beliebig ausgestaltet sein können und daher nicht vergleichbar sind. Sie drängen daher auf eine Integration wichtiger Nachhaltigkeitsparameter in den Geschäftsbericht.

Stefanie Hiß, Jakob Kunzlmann
41. Nachhaltigkeitsberichterstattung auf Grundlage der Global Reporting Initiative

Die Global Reporting Initiative (GRI) wurde 1997 von der US-Umweltschutzorganisation „Coalition for Environmentally Responsible Economics (CERES)“ und dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) entwickelt. GRI wird als eine Multi-Stakeholder-Initiative angesehen, die sich aus Mitgliedern der Privatwirtschaft (Unternehmen und Verbände), Zivilgesellschaft (NROs), Arbeitnehmervertreter (Gewerkschaften) und „Vermittlereinrichtungen“ (Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater, Stiftungen und Regierungen) zusammensetzt. Die Unternehmen zusammen mit der Consultingwirtschaft haben dabei allerdings hinsichtlich ihrer Anzahl ein deutlich stärkeres Gewicht als die anderen Gruppen.

Gisela Burckhardt, Brigitte Hamm

Schlussfolgerungen und Vorschläge für Reformen

Frontmatter
42. Zusammenfassung der Beiträge und Fazit: Transparenz – Eine Voraussetzung für Unternehmensverantwortung

Der erste Beitrag zu diesem Kapitel entlarvt die Idee vom „

politischen oder strategischen Konsum

“ als schlaue

Marketingstrategie

für wohlhabende und gebildete Käuferschichten. VerbraucherInnen sind aufgrund der Flut an Informationen überfordert, denen sie zu Recht misstrauen, auch die Überarbeitung des Verbraucherinformationsgesetzes wird vermutlich keine Klarheit schaffen.

Gisela Burckhardt
43. Schlussfolgerungen und Forderungen an die Bundesregierung

Die Globalisierung der Märkte hat in vielen Niedriglohnländern eine massive Verletzung von Menschenrechten, Sozial- und Umweltstandards mit sich gebracht. Unter VerbraucherInnen nimmt das Umwelt- und Sozialbewusstsein zu und die öffentliche Aufmerksamkeit gegenüber unternehmerischem Handeln steigt weltweit. Bei einigen Unternehmen wächst zwar das Bewusstsein für eine gesellschaftliche Verantwortung, doch teilweise führt es zur Schönfärberei und viele kümmert das Thema immer noch nicht. Laut EU-Kommission veröffentlichen von rund 42.000 großen Unternehmen in der EU bisher nur 2.500 einen Nachhaltigkeitsbericht.

Gisela Burckhardt
Backmatter
Metadaten
Titel
Corporate Social Responsibility - Mythen und Maßnahmen
herausgegeben von
Gisela Burckhardt
Copyright-Jahr
2013
Electronic ISBN
978-3-658-02842-8
Print ISBN
978-3-658-02841-1
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-02842-8