2017 | OriginalPaper | Buchkapitel
Kirchensteuer als Zuschlag zur Kapitalertragsteuer
Erschienen in: Kirchensteuer kompakt
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Mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 ist die Besteuerung der im Privatvermögen erzielten Kapitaleinkünfte ab 2009 durch Einführung der Kapitalertragsteuer neu geregelt worden. Die Kapitalertragsteuer ist weiterhin Einkommensteuer. Sie wird auf Kapitalerträge in der Form einer Abgeltungsteuer erhoben, mithin anonym und (i.d.R.) abgeltend an der Quelle. Im Gegensatz zur „normalen“ Einkommensteuer ist für die Kapitalertragsteuer ein gesondertes Erhebungs- und Tarifregime eingeführt worden.Die Erhebung der Kirchensteuer als Zuschlag zur Kapitalertragssteuer ist diesem neuen Regime angepasst worden. Das persönliche Merkmal ″Kirchensteuerpflicht″ wird in das ansonsten anonyme Erhebungsverfahren eingefügt.