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2021 | OriginalPaper | Buchkapitel

9. Anlagen

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Zusammenfassung

Dieses Kapitel enthält Anlagen zu Themenblöcken, die bereits in anderen Kapiteln behandelt wurden. Hier werden nun weitere Informationen vorgelegt zu Ankaufprogrammen des Eurosystems, zu geldpolitischen Instrumenten, zu der bilanztechnischen Betrachtungsweise, zu Brutto- und Nettozahlungssystemen, zur Verwendung des Instruments der Ausgleichsforderungen 1948 und 1990, sowie zur Verankerung einer Währung im Inland. Bilanztechnisch wird ein Hypothekarkredit samt nachfolgendem Passivgeschäft nachvollzogen, ebenso werden Tabellen zur Umschlagshäufigkeit der Arbeitsguthaben der Banken von 2013 – 2016 vorgestellt. Zudem werden Jahresdaten zu bereits dargestellten Abbildungen zusätzlich hier in Tabellenform nachgereicht.

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Fußnoten
1
Im sog. Massenzahlungsverkehr geht es um die Abwicklung vor allem der nicht-eilbedürftigen Zahlungen zwischen Nichtbanken über kleinere Beträge, also Rechnungen, Lastschriften, Mieten, Versicherungsprämien etc., die über die Kundenkonten bei den Banken laufen.
 
2
Über TARGET2 wurden 2019 bei der Bundesbank im Tagesdurchschnitt, berechnet mit 255 Tagen pro Jahr, etwa 820 Mrd. Euro transferiert (in 2019 insgesamt: rd. 209,082 Billionen Euro), bei durchschnittlich pro Tag etwa 189.000 Zahlungen (in 2019 insgesamt: rd. 48,2 Mio. Transaktionen). Im gesamten Euroraum wurde im Jahr 2019 über TARGET2 ein Betragsvolumen von insgesamt rd. 441 Billionen Euro abgewickelt, bei insgesamt rd. 87,75 Mio. Zahlungen in 2019. Im Tagesdurchschnitt ergab dies für den Euroraum Werte von rd. 1.731 Mrd. Euro und etwa 344.120 Zahlungen.
Im Euroraum lagen die Werte für den Zahlungsverkehr mit Beteiligung von Nichtbanken im Jahr 2019 insgesamt bei einem Gesamtwert von 162,1 Billionen Euro bei insgesamt rd. 98,0 Mrd. Transaktionen (davon Deutschland rd. 24,2 Mrd. Transaktionen). Auf den Massenzahlungsverkehr entfielen im Euroraum ein Wertvolumen von rd. 35 Billionen Euro bei rd. 45 Mrd. Transaktionen. Vgl. Europäische Zentralbank 2020b, S. 1; Europäische Zentralbank 2020a, S. 6; Europäische Zentralbank, Statistical Data Warehouse.
 
3
Vgl. auch Abschnitt 6.​5 (Intensive Nutzung der Zentralbankguthaben bei der Abwicklung des Zahlungsverkehrs und bei der Steuerung der Bilanzpositionen).
 
4
Die Informationen zu jedem einzelnen Auftrag werden selbstverständlich unverändert übertragen, um die institutseigenen Buchungen zugunsten und zulasten der einzelnen Kontoinhaber zu ermöglichen. Die Bundesbank bot hier in der Vergangenheit z. B. den „Elektronischen Massenzahlungsverkehr“ (EMZ) für das DTA-Format an, das nunmehr durch das SEPA-Format bzw. den sog. SEPA-Clearer ersetzt wurde.
 
5
Dies beschreibt den Austausch von Zahlungsverkehrsdateien im sogenannten „Datenträgeraustausch-Format“, das durch das neue SEPA-Format abgelöst wird. In 2016 ist dieses DTA-Format ausgelaufen.
 
6
16 Institute x 15 Institute (da man ja nicht mit sich selbst Zahlungsverkehr betreibt, also „clearen“ muss), geteilt durch 2 (in jeder bilateralen Beziehung ist der positive Saldo des einen Instituts der negative Saldo eines anderen Instituts), also 120 bilaterale Beziehungen mit 240 Salden.
 
7
Buchgeld der Banken und der Zentralbank werden häufig terminologisch nicht ausreichend trennscharf analysiert. Eine Überweisung via TARGET2 ist nur möglich mit Zentralbankgeld, das sich die ausländische Geschäftsbank z. B. per Refinanzierung bei ihrer Zentralbank – notfalls via Emergency Liquidity Assistance, ELA – beschafft. Der TARGET-Saldo entsteht bei der Übertragung des ja bereits geschöpften Zentralbankgeldes ins Ausland.
 
8
Vgl. Lengsfeld 2019, S. 1.
 
9
Vgl. Haimann 2019.
 
10
Vgl. Krall 2019, S. 3.
 
11
Durch Kreditvergabe verringern sich die Zentralbankeinlagen ja nur insoweit, als die Mittel aus dem Kredit via Zentralbankkonto an andere Institute fließen; verblieben sie beim kreditgebenden Institut, verringern sich die Einlagen und die Negativzinsbelastung nicht. Zudem erfordert jeder Kredit wegen der bankaufsichtlichen Regelungen ein zusätzliches Eigenkapital (EK) von 8 Einheiten pro 100 Einheiten Kredit (bei entsprechendem Risikogewicht). Und dieses Eigenkapital ist ebenfalls zu verzinsen.
 
12
Freiberger 2016.
 
13
Die Angaben zu den Ausgleichsforderungen von 1948 stützen sich als Quelle vornehmlich auf: Deutsche Bundesbank 1995.
Die Angaben zu 1990 dagegen vornehmlich auf „Funktion und Bedeutung der Ausgleichsforderungen für die ostdeutschen Banken und Unternehmen“; Deutsche Bundesbank 1996.
 
14
Deutsche Bundesbank 1995, S. 55.
 
15
Deutsche Bundesbank 1995, S. 56.
 
16
Ebd., S. 56.
 
17
Ebd., S. 58.
 
18
Ebd., S. 59.
 
19
Vgl. Deutsche Bundesbank 1995, S. 57.
 
20
Vgl. Deutsche Bundesbank 1995, S. 57; Deutsche Bundesbank 2020a, S. 42 (Aktiva Position „8 Forderungen an den Bund“) sowie S. 57 (Erläuterung der Position 8).
 
21
Vgl. Deutsche Bundesbank 1996.
 
22
Ebd.
 
23
Ebd., S. 45 sowie S. 36.
 
24
Vgl. Kreiss 2003, S. 137 f.
 
25
Vgl. Deutsche Bundesbank 1996, S. 49.
 
26
Würden z. B. niedrig verzinste Ausgleichsforderungen wegen der Barwertmethode dann zu einem niedrigeren Ausweis als Aktivum in der Bilanz führen, würde der Effekt als „Bilanzhilfe“ verpuffen. Daher bedarf es begleitender Vorschriften zu ihrer Rechnungslegung. Die Forderungen müssen letztlich zu ihrem Nennwert bilanziert werden.
 
27
Vgl. Knapp 1990, S. 36 ff.
 
28
Wird die aktivische Absetzung/Abschreibung – faktisch also die „Tilgung“ – als Teil des Aufwands in der Gewinn- und Verlustrechnungen erfasst, fällt der Jahresgewinn entsprechend niedriger aus und damit auch die Steuerlast bei den Ertragsteuern. Würde die Rückzahlung aber dagegen als Teil der Gewinnverteilung betrachtet (auf Aktivseite: Reduzierung der Ausgleichsforderungen an Staat; auf Passivseite: Geringere Rücklagenzuführung bei der Verwendung des Jahresüberschusses), käme es nicht zu dieser steuerlichen „Selbstfinanzierungsfunktion“.
 
29
Die gewählten Beispiele sind fiktiv. Die Namen der genannten Institutionen entsprechen aus Vereinfachungsgründen aber denen echter Institutionen.
 
30
Bei einem solchen Clearing-Center in ausländischer Währung geht es darum, dass Banken untereinander ihre Forderungen („Guthaben“) gegen Banken im Ausland und denominiert in deren ausländischen Währungen kaufen bzw. verkaufen. So findet beispielsweise am Finanzplatz London ein Handel in Finanzinstrumenten statt, die nicht in Pfund, sondern in Euro denominiert sind.
 
31
Hier könnte man bildhaft das Beispiel der „Bank im Wilden Westen in Tombstone“ anführen, wo die Viehbarone ihre Ersparnisse bar im Tresor einlegen und Kreditnehmer dann maximal nur in Höhe dieser Barreserven Kredit in barer Form erhalten könnten. Buchkredit wäre insoweit nur möglich, falls es nur diese eine Bank gäbe und kein unbarer Zahlungsverkehr stattfände bzw. bei Verfügung dann nicht der gesamte Betrag bar abgehoben würde.
 
Literatur
Zurück zum Zitat Deutsche Bundesbank (1995): „Ausgleichsforderungen aus der Währungsreform von 1948 und Fonds zum Ankauf von Ausgleichsforderungen“; Monatsbericht, November 1995, S. 55–68 Deutsche Bundesbank (1995): „Ausgleichsforderungen aus der Währungsreform von 1948 und Fonds zum Ankauf von Ausgleichsforderungen“; Monatsbericht, November 1995, S. 55–68
Zurück zum Zitat Deutsche Bundesbank (1996): „Funktion und Bedeutung der Ausgleichsforderungen für die ostdeutschen Banken und Unternehmen“; Monatsbericht, März 1996, S. 35–53 Deutsche Bundesbank (1996): „Funktion und Bedeutung der Ausgleichsforderungen für die ostdeutschen Banken und Unternehmen“; Monatsbericht, März 1996, S. 35–53
Zurück zum Zitat Deutsche Bundesbank (2019a): „Geld und Geldpolitik“, Schülerbuch für die Sekundarstufe II, Frühjahr 2019 Deutsche Bundesbank (2019a): „Geld und Geldpolitik“, Schülerbuch für die Sekundarstufe II, Frühjahr 2019
Zurück zum Zitat Deutsche Bundesbank (2020a): Geschäftsbericht 2019, Jahresabschluss, 2020 Deutsche Bundesbank (2020a): Geschäftsbericht 2019, Jahresabschluss, 2020
Zurück zum Zitat Europäische Zentralbank (2020a): TARGET Annual Report 2019, 2020 Europäische Zentralbank (2020a): TARGET Annual Report 2019, 2020
Zurück zum Zitat Freiberger, Harald (2016): „Oh, no!“, Süddeutsche Zeitung, 03.03.2016 Freiberger, Harald (2016): „Oh, no!“, Süddeutsche Zeitung, 03.03.2016
Zurück zum Zitat Knapp, Manfred (1990): „Deutschland und der Marshallplan“, in: Hans-Jürgen Schröder (Hrsg.): Marshallplan und westdeutscher Wiederaufstieg. Stuttgart 1990, S. 35–59 Knapp, Manfred (1990): „Deutschland und der Marshallplan“, in: Hans-Jürgen Schröder (Hrsg.): Marshallplan und westdeutscher Wiederaufstieg. Stuttgart 1990, S. 35–59
Zurück zum Zitat Kreiss, Sylvia (2003): „Ausgleichsforderungen im Rahmen der deutschen Wiedervereinigung“, Verlag Dr. Kovac, Hamburg, 2003 Kreiss, Sylvia (2003): „Ausgleichsforderungen im Rahmen der deutschen Wiedervereinigung“, Verlag Dr. Kovac, Hamburg, 2003
Metadaten
Titel
Anlagen
verfasst von
Hans F. Bauer
Copyright-Jahr
2021
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-34245-6_9