2019 | OriginalPaper | Buchkapitel
MAC/MAE-Klauseln und Störung der Geschäftsgrundlage in Gerichts- und Schiedsverfahren
verfasst von : Antonios G. Karampatzos
Erschienen in: Post-M&A-Schiedsverfahren
Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden
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Es ist heutzutage ein Gemeinplatz, dass im Falle einer Änderung der Verhältnisse bzw. einer Störung der Geschäftsgrundlage, welche sich auf die Erfüllung einer vertraglichen Leistung schwerwiegend auswirkt, die Anwendung der vertragsrechtlichen Korrekturmechanismen, wie diese vor allem in Art. 388 und 288 des Griechischen ZGB (vgl. §§ 313, 242 BGB) ausgedrückt sind, nach einer erläuternden – oder seltener ergänzenden – Vertragsauslegung folgen muss; denn durch die Vertragsauslegung lässt sich ermitteln, ob das eingetretene Risiko bereits im Vertrag selbst durch die Parteien geregelt ist. Sollte eine solche privatautonome Risikozuweisung im Vertrag vorhanden sein, erübrigt sich nämlich, auf eine Art heteronomer – d.h. gerichtlicher – Neubestimmung des Vertragsinhalts zurückzugreifen.