2006 | OriginalPaper | Buchkapitel
Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG)
Schutz der betrieblichen Attersvorsorge bei Insolvenz des Arbeitgebers
verfasst von : Dr. Hermann Peter Wohlleben
Erschienen in: Handbuch Unternehmensrestrukturierung
Verlag: Gabler Verlag
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Bei der Restrukturierung und Sanierung von Unternehmen ist eine den beteiligten Interessen und den geltenden Rechtsvorschriften entsprechende Behandlung der betrieblichen Altersvorsorge von großer Bedeutung. Aus einer Randmaterie, die in einem prosperierenden Unternehmen häufig nur die Spezialisten aus dem Personal- und Finanzbereich beschäftigt, können sich in der Unternehmenskrise Problemstellungen herauskristallisieren, deren Lösung für den Restrukturierungsbzw. Sanierungserfolg mitentscheidend ist. Neben der rechtlichen Komplexität ist hierfür v. a. das beträchtliche Volumen und die weit in die Zukunft reichende Laufzeit der betrieblichen Versorgungsverpflichtungen ursächlich. Es gilt Rücksichten zu nehmen auf Betriebsrentner, bereits aus dem Unternehmen ausgeschiedene Arbeitnehmer, bei denen noch kein Versorgungsfall eingetreten ist, sowie auf die krisenbedingt ohnehin schon verunsicherte Belegschaft. Während bei letzterer häufig noch das Interesse an der Fortführung des Unternehmens im Vordergrund steht, treten mit den Betriebsrentnern sowie den mit einer unverfallbaren Anwartschaft ausgeschiedenen früheren Arbeitnehmern unvermittelt Kapitalgeber auf den Plan, welche sich in einem prosperierenden Unternehmen zumeist absolut ruhig verhalten. Beim drohenden Konkurs, dem Zusammenlaufen der Gläubiger (lat. „concurrere“), erhalten Begrifflichkeiten Gewicht, die zumeist nur in Fachkreisen diskutiert werden. So unterliegen bspw. Guthaben aus geleisteten Überstunden oder solche auf Zeitkonten
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anderen Regelungen als gesetzlich unverfallbare Anwartschaften oder laufende Leistungen der betrieblichen Altersversorgung.