2007 | OriginalPaper | Buchkapitel
Pfandrecht
Erschienen in: Sachenrecht
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
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a) Das BGB kennt als vertragliches Pfandrecht nur das Besitzpfand, die Mobiliarhypothek ist grundsätzlich abgeschafft
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. Dennoch hat der Gesetzgeber in einigen Fällen besitzlose Pfandrechte zugelassen, um besonderen Bedürfnissen abzuhelfen; so kann etwa der Pächter eines landwirtschaftlichen Grundstücks das ihm gehörende Inventar (= Zubehör) ohne Besitzübertragung verpfänden, vgl. §§ 1 ff. Pachtkreditgesetz
2
. Auch von Gesetzes wegen können besitzlose Pfandrechte entstehen, wie etwa das Vermieterpfandrecht, vgl. unten VIII a.