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2014 | OriginalPaper | Buchkapitel

2. PPP und Wettbewerb

verfasst von : Dr. Sarah Wolff

Erschienen in: Public-Private Partnerships in Deutschland

Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Zusammenfassung

Wenn es kaum Wettbewerb im Markt gibt, kommt dem Wettbewerb um den Markt im Rahmen der Projektausschreibungen hohe Bedeutung zu. Große Lose und aufwendige Verfahren begünstigen jedoch wenige große Anbieter. Dies verstärkt den Verdacht verdeckter Subventionierung, zumal im Falle einer mehr als kostendeckenden Gebührenerhebung durch den privaten Partner die Grenze zur Besteuerung überschritten wird. Regulierungen müssten dies verhindern und den Wettbewerb um den Markt stärken. Für solche Verbesserungen gibt es ein großes Potential.
Zudem muss sich der Staat klar entscheiden, wer die „Deutungshoheit“ bei Inhalt und Qualität öffentlicher Leistungen hat. Lässt er zu, dass die privaten Partner diese Leistungen definieren oder reduziert er die privaten Partner auf eine Zulieferfunktion. Derzeit bietet die Politik hier (noch) kein klares Bild.

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Fußnoten
1
Vgl. PW Finance Magazine and Database online unter: http://​www.​pwfinance.​net/​ (zuletzt aufgerufen am 03.08.2012).
 
2
Vgl. für Australien: National Public Private Partnerships Policy and Guidelines 2008.
Für Großbritannien vgl. HM Treasury (2011).
 
3
Vgl. HM Treasury (2011).
 
4
Vgl. ebenda.
 
5
Ebenda.
 
6
Vgl. ÖPP Deutschland AG Jahresbericht (2010, S. 9).
 
7
Vgl. Fahrmeir et al. (2010, S. 55).
 
8
Vgl. National Audit Office, UK (2009b).
 
9
Exemplarisch für die umfassende Kritik der Presse an PPP vgl. Bremner et al. (2005, S. 173–177).
 
10
Vgl. HM Treasury (2011).
 
11
Vgl. Manager Magazin vom 7. März 2006.
 
12
Vgl. ÖPP Deutschland (2010).
 
13
Sachinvestitionen der Öffentlichen Hand veröffentlicht der Sachverständigenrat in seinen Langen Reihen. Vgl. Sachverständigenrat ZR043, hier Stand: März 2011. Allerdings beinhalten die hier ausgewiesenen Bauinvestitionen ab 1997 keine Investitionen in Krankenhäuser oder Hochschulkliniken mit kaufmännischem Rechnungswesen. Dies liegt an der damaligen Unvereinbarkeit des kaufmännischen und öffentlichen Rechnungswesens. Dennoch sollen diese Zahlen hier für den Vergleich verwendet werden, da sie zusätzliche Informationen geben.
 
14
Vgl. Die Deutsche Bauindustrie (2011b), Stand September 2011.
 
15
Vgl. Augurzky et al. (2007, S. 77, 93 ff.).
 
16
Vgl. Eckardt und Axer (2008, S. 421 ff.).
 
17
Vgl. Ernst und Young Szenario Gesundheitsversorgung 2020, S. 108.
 
18
Vgl. u. a. Berner et al. (2010); Meyer-Hofmann et al.(2008); Nicklisch (Hrsg.) 2007; Baumgärtner et al. (2009); Wanninger et al. 2006; Studien zu Projektmanagement: Vgl. Diederichs (2006); zur Planungsphase vgl. Fischer (2008); zur Bauphase vgl. Blecken und Hasselmann (2007); Herzog (2005).
 
19
Im gesamten Handbuch von Baumgärtner et al. (2009) für PPP-Projekte in Deutschland geht es nur bei IT-Projekten, um Leistungsvorteile für die öffentliche Verwaltung. „Unmittelbare Leistungsvorteile für den Bürger“ werden im gesamten Buch an keiner einzigen Stelle behandelt, weil der Fokus ansonsten allein auf Kostenvorteilen von PPP-Projekten für die Öffentliche Hand liegt.
 
20
Vgl. Littwin (2008); Meyer-Hofmann et al. (2008): Teil 4.
 
21
Vgl. Beckers und Klatt 2009; Meyer-Hofmann et al. (2008): Teil 4, Kap. 1, 2.
 
22
Vgl. u. a. Tettinger (1997); Mayer-Hofmann et al. (2008): Teil 3.
 
23
Vgl. Wolff (2013): Kap. 3.2.3.1.3.
 
24
Vgl. Wolff (2013): Kap. 2.1.4.2.
 
25
Vgl. Schulze Wehninck (2008).
 
26
Für Deutschland vgl. Kreis Offenbach macht Schule, der Kreis Offenbach hat 2004 90 Schulen in 2 Losen zur Sanierung als PPPs ausgeschrieben; für UK vgl. Abb. 2.3.
 
27
Diese Bedenken teilt der Bundesbeauftragte für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung, der Präsident des Bundesrechnungshofes. In seiner Evaluierung der ersten Bundesautobahn-PPP identifiziert er Wettbewerbseinschränkungen. An den bisher vier Ausschreibungen beteiligten sich ins-gesamt nur acht Bieterkonsortien, fünf der acht Konsortien beteiligten sich sogar an allen vier Ausschreibungen und wurden jeweils angeführt von einem der wenigen großen Baukonzernen. Vgl. Bundesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung (2009, S. 28).
 
28
Le Bon (2007 (Erstauflage in deutscher Sprache 1911), S. 26).
 
29
Exemplarisch sei hierzu die Projektbewertung von Böger und Gerdes zitiert, die Mitarbeiter der Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft des Bundes sind. Bei den kommentierten Projekten handelt sich um Straßenprojekte in Chile, wobei Projektkern eine Nord-Süd-Autobahn war: „Da es gelungen ist, die Infrastruktur des Landes zu modernisieren und gleichzeitig Einnahmen für den Staat zu generieren, kann derFall Chile als Erfolg gewertet werden.“ Vgl. Böger und Gerdes 2008, S. 403 Der finanzielle Gewinn einer PPP-Lösung für privaten Betreiber und Öffentliche Hand gleichermaßen wird als Gesamterfolg des PPP-Projekts gewertet. Dieser Gewinn kann aber nur erwirtschaftet werden, weil im staatlich geschützten Monopol Mautgebühren von den Straßenbenutzern erhoben werden. Die Frage, ob eine Alternative zur PPP-Lösung ein wünschenswerteres Ergebnis für den zahlenden Benutzer geschaffen hätte, wird von Böger und Gerdes gar nicht gestellt, weil sie eben allein auf die direkten Verhandlungspartner fixiert sind und die Bedeutung für den Bürger außer Acht lassen.
 
Metadaten
Titel
PPP und Wettbewerb
verfasst von
Dr. Sarah Wolff
Copyright-Jahr
2014
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-05187-7_2