1998 | OriginalPaper | Buchkapitel
Problemstellung
verfasst von : Thomas Berndt
Erschienen in: Grundsätze ordnungsmäßiger passiver Rechnungsabgrenzung
Verlag: Gabler Verlag
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Als passive Rechnungsabgrenzungsposten sind „Einnahmen vor dem Abschlußstichtag auszuweisen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.”1 Es scheint zunächst wenig einsichtig, warum der Gesetzgeber gerade für eine vom Umfang her „derart marginale Position”2 die Notwendigkeit einer Legaldefinition gegeben sah. Zwei Gründe lassen sich hierfür anführen: Zum einen mag er erkannt haben, daß eine solche Randposition besonders geeignet ist, der Rechnungslegungspraxis als Experimentierfeld für mit den geltenden Rechtsnormen nicht zu vereinbarenden, aber dennoch erwünschten Bilanzierungsgrundsätzen zu dienen. Zum anderen legt die Definition nahe, der Anwendungsbereich passiver Rechnungsabgrenzungsposten könne durch die Einordnung in das bestehende Prinzipiensystem der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung mit seinen in ihrem Kern gefestigten Gewinnrealisierungsgrundsätzen leicht und trennscharf bestimmt werden.