2010 | OriginalPaper | Buchkapitel
Rechtliche Rahmenbedingungen des „Software as a Service“-Konzepts
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Das Outsourcing von Software-und Rechnerleistungen hat in der Vergangenheit zunehmend an Bedeutung gewonnen. Die Gründe für diese Entwicklung liegen auf der Hand, angefangen von der kostspieligen und ständig erforderlichen Wartung und Anpassung der Software bis hin zum erforderlichen Support. Nach einer Ära der auf Personal Computer lokalisierten Software lag es daher nahe, diese zunächst durch sog. Application-Service-Providing (ASP) zu ersetzen, indem der Nutzer nur auf Software zugreift, die auf dem Server des Anbieters gespeichert ist, ohne dass er selbst diese Software installieren bzw. käuflich erwerben müsste. Wen dies an die in den siebziger Jahren üblichen Rechenzentrumsverträge erinnert, liegt dabei nicht falsch; denn auch hier geht es letztlich darum, dass Kunden beim Rechenzentrum Server Kapazitäten anmieten und dort ihre Daten von einer ihnen nicht gehörenden Software verarbeiten lassen. Inzwischen ist aber auch das ASP als Trend wieder „out“ und durch einen neuen ersetzt worden, dem „Software-as-a-Service“. Im Unterschied zum ASP, bei dem es grundsätzlich möglich ist, dass Anwendungen für spezifische Kunden betrieben werden, wird beim SaaS die Software als Standardprodukt des Providers ohne umfangreiche Customizing-Optionen zur Verfügung gestellt, sog. „multi-tenant architecture“.