2022 | OriginalPaper | Buchkapitel
Rechtsformen
verfasst von : Wolfgang Grundmann, Rudolf Rathner
Erschienen in: Wirtschaftslehre
Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden
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Der Formkaufmann ist Kaufmann kraft Rechtsform gemäß § 6 Handelsgesetzbuch (HGB). Handelsgesellschaften nennt man deshalb Formkaufleute, weil sie – unabhängig davon, ob sie ein Handelsgewerbe betreiben oder nicht – kraft Gesetzes aufgrund ihrer Rechtsform Kaufleute sind. Dies gilt grundsätzlich für alle Handelsgesellschaften, egal ob es sich um Kapitalgesellschaften wie z. B. AG, GmbH, KGaA, VVaG oder eG (= juristische Personen) oder um Personengesellschaften wie z. B. OHG und KG handelt. Kaufmann kraft Rechtsform sind nach § 6 HGB alle Handelsgesellschaften, die nicht bereits kraft Grundhandelsgewerbe oder Eintragung ins Handelsregister zu Kaufleuten geworden sind. Sie werden somit Vollkaufleute durch die gewählte Rechtsform (AG, KGaA, KG, OHG, GmbH, Genossenschaft).