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2014 | OriginalPaper | Buchkapitel

2. Rechtssystem in Hongkong

verfasst von : Michael Lorenz

Erschienen in: Investment in Hongkong

Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Zusammenfassung

In Hongkong gilt, aufgrund seiner historischen Vergangenheit als britische Kronkolonie, im Wesentlichen das Common Law. Die Bezeichnung Common Law hat ihren Ursprung in dem französisch geprägten Begriff „comune ley“ (lat. „communis lex“). Es ist das vornehmlich im angloamerikanischen Raum geltende Recht, das sich nicht nur auf Gesetze, sondern auf maßgebliche richterliche Urteile der Vergangenheit (Präzedenzfälle) stützt und auch entsprechend durch die Rechtsprechung weitergebildet wird. Ursprünglich war nur ein geringer Teil des Common Law kodifiziert. Seit dem 20./21. Jahrhundert fand jedoch ein Wandel statt, der zu einem stark zunehmenden Anteil des kodifizierten Rechts (dem so genannten Statutory Law) führte. Das Common Law umfasst alle Rechtsgebiete, d. h. sowohl Zivilrecht (Civil Law) als auch das Öffentliche Recht (inkl. Strafrecht).

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Fußnoten
4
Signaturstaaten der New York Convention sind u. a.: China (1978), Deutschland (1961) und Thailand (1959) (Hong Kong bis 1997 über Großbritannien; danach über China).
 
5
China International Economic and Trade Arbitration Commission.
 
6
Hongkonger Handelsregister.
 
8
Royal British Bank vs. Turquand (1856).
 
9
Schedule 1 Table A ist ein Anhang zur CO. Dieser ist nicht bindend, viele Gesellschaften übernehmen diesen aber als ihre AoA.
 
10
Gesetzliche Feiertage (gemäß Sec. 39 der Employment Ordinance) sind z. B. der „National Day“, der „Establishment Day“, sowie der „Lunar New Years Day“ oder der „Establishment Day“; fällt der „Lunar New Years Day“ oder der „Establishment Day“ auf einen Sonntag, ist der nachfolgende Werktag als Feiertag anzurechnen.
 
11
Dies gilt für Arbeitsverträge mit einer Laufzeit von mindestens 12 Monaten. Fällt in die Laufzeit des Jahresurlaubs ein gesetzlicher Feiertag oder ein Ruhetag, muss dieser durch einen anderen Tag ersetzt werden.
 
12
Außer in den Fällen in denen der Arbeitgeber vor dem 1. April 2003 eine Genehmigung vom Director of Immigrations erhalten hat, in der ausdrücklich erlaubt wird, dass die ausländische Haushaltshilfe außerhalb der Wohnung des Arbeitgebers wohnen darf. Die Haushaltshilfe darf jedoch in solchen Fällen ebenfalls nur in der im Arbeitsvertrag genannten Wohnung des Arbeitgebers arbeiten.
 
13
z. B. USA, Deutschland, Frankreich, Italien, Schweiz, Österreich, China (PRC), Singapur, Australien, Neuseeland, Kanada, Russische Föderation, Schweden, Dänemark, Polen, Spanien, Mexiko, Argentinien; nicht: Hongkong, Thailand und Vietnam.
 
14
Geregelt in der Employees Compensation Ordinance, Kap. 282.
 
15
Ausnahmen können besondere Beschäftigungsverhältnisse ergeben.
 
16
Mandatory Provident Fund Schemes Ordinance, Kap. 485.
 
Literatur
Zurück zum Zitat Amann, R (1998) Dienstleistungen im internationalen Steuerrecht. Verlag C. H. Beck, München Amann, R (1998) Dienstleistungen im internationalen Steuerrecht. Verlag C. H. Beck, München
Zurück zum Zitat Görl in Vogel/Lehner, DBA, 5. Aufl. 2008, Art. 5, Rn. 73. Verlag C. H. Beck, München Görl in Vogel/Lehner, DBA, 5. Aufl. 2008, Art. 5, Rn. 73. Verlag C. H. Beck, München
Zurück zum Zitat Jacobs OH (2011) Internationale Unternehmensbesteuerung. Verlag C. H. Beck, München Jacobs OH (2011) Internationale Unternehmensbesteuerung. Verlag C. H. Beck, München
Metadaten
Titel
Rechtssystem in Hongkong
verfasst von
Michael Lorenz
Copyright-Jahr
2014
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-04992-8_2