2008 | OriginalPaper | Buchkapitel
Regulierung der zentralen medienpolitischen Positionen der im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien nach dem Wechsel der Bundesregierung am 1. Oktober 1982 bis 31. Dezember 1989
Erschienen in: Medienpolitik in den 80er Jahren
Verlag: VS Verlag für Sozialwissenschaften
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Auf der Akteursebene fällt es in die Zuständigkeit der Ministerpräsidenten der Länder, rundfunkrechtliche Beschlüsse zu fassen, die innerdeutsche Rundfunkprogrammveranstaltungen und Nutzungskonzepte betreffen, z.B. für die von der Deutschen Bundespost bereitgestellten Übertragungskapazitäten. Schwere Auseinandersetzungen um Landesmedien und Landesrundfunkgesetze begleiteten das Ringen um einen „Staatsvertrag zur Neuordnung des Rundfunkwesens in Deutschland“. Nahezu jedes Mediengesetz, das eine Länderregierung vorlegte, wurde vor Gericht (überwiegend BVerfG) verhandelt. Es war darüber hinaus zu beobachten, wie sich die Parteien in Bund und Ländern bekämpften, um ihre handfesten Ziele durchzusetzen. Dabei ging es gerade um standort- und wirtschaftspolitische Positionen der Länder (insbesondere Sitz der neuen Sender), um Einflussmöglichkeiten auf das Programm sowie um die Aufsichtsbehörden über den privaten Rundfunk. Der nachfolgende Überblick skizziert die Entstehungsgeschichte und wesentlichen Beschlüsse der Regierungschefs der Länder zum Rundfunkstaatsvertrag im Rahmen der MP-Konferenzen.