2012 | OriginalPaper | Buchkapitel
Risikoberichterstattung
verfasst von : Jürgen Stauber
Erschienen in: Finanzinstrumente im IFRS-Abschluss von Nicht-Banken
Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden
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Den Angaben zu Risiken kann wahlweise im Abschluss selbst oder mittels Querverweisen in andere Berichtsteile („Erklärungen“) außerhalb des Abschlusses – wie z.B. dem Lage- oder Risikobericht – nachgekommen werden. Hierbei müssen die Dokumente, auf die verwiesen wird, für die Abschlussadressaten zu den gleichen Bedingungen und zum gleichen Zeitpunkt wie der Abschluss verfügbar sein (IFRS 7.B6).