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2024 | OriginalPaper | Buchkapitel

2. Risikomanagement

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Zusammenfassung

Die Theorie der Unternehmung antizipiert die vollständige Funktionsfähigkeit des Unternehmens. Einziger Akteur ist der Unternehmer, der rational handelt, Kosten kalkuliert, den Nutzen betrachtet und direkten Einfluss auf die Produktionsfaktoren besitzt. Der Unternehmer kennt die Anforderungen an die Produktionsfaktoren und die Produktionsfaktoren entsprechen seiner Vorstellung. Weiterhin herrscht vollständige Gewissheit über Informationen. Als oberstes und einziges Zielparameter wird die Gewinnmaximierungshypothese unterstellt. Die Unternehmung passt sich diesbezüglich vollumfänglich flexibel an ändernde Rahmenbedingungen an.

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Fußnoten
1
Es erfolgt gewöhnlich die „Gleichsetzung von Unternehmer und Unternehmung als Entscheidungseinheit“ (Strasser 1966, S. 20). Weitere Organisationsangehörige rücken in den Hintergrund und nehmen die Rolle einer passiven Informationsquelle unter dem Vorzeichen der optimalen Entscheidungsfindung ein (vgl. Strasser 1966, S. 20). Die Theorie der Unternehmensorganisation beziehungsweise die moderne Organisationstheorie baut auf diesbezüglich differenzierten Grundgedanken auf: Sie berücksichtigt sämtliche Entscheidungselemente – wie Organisationsangehörige – im Entscheidungsprozess, bedingt Informationsstrukturierung und interpretiert demnach unternehmerische Entscheidungen ganzheitlich „als ein komplexes Phänomen“ (Albach 1959, S. 241) (vgl. Albach 1959, S. 241; Strasser 1966, S. 21).
 
2
Cooper fasst die Grundintention der Unternehmungstheorie seit der Prägung durch Marshallian prägnant als „there is no organization; there are no agents, as distinct from entrepreneurs and factors“ (Cooper 1951, S. 90) zusammen (vgl. Cooper 1951, S. 90).
 
3
Diese werden in den Ausführungen von Schumpeter unter dem Begriff „Durchsetzung neuer Kombinationen“ (Schumpeter 1987, S. 100) subsumiert (vgl. Schumpeter 1987, S. 100 f.).
 
4
Keller spricht von der Etablierung des Risikobegriffs im 14. Jahrhundert im Seeversicherungswesen in Norditalien aufgrund zahlreicher zerstörter und verschollener Schiffe (vgl. Keller 2004, S. 62). Romeike schließt sich diesem Gedanken an (vgl. Romeike 2019, S. 22).
 
5
Als Synonym für „reine Risiken“ sind die Begriffe „asymmetrische Risiken“ und „Risiken im engeren Sinne“ gebräuchlich. „Spekulative Risiken“ hingegen werden mit „symmetrischen Risiken“ und „Risiken im weiteren Sinne“ gleichgesetzt. Dies gilt auch für die Singularform des Begriffs „Risiko“ in dementsprechend äquivalent abgewandelten Bezeichnungen (vgl. Farny 1979, S. 20 f.; Kless 1998, S. 93; Weber et al. 1999a, S. 1711; Weber et al. 1999b, S. 15; Kremers 2002, S. 37 f.; Lück et al. 2002, S. 230; Spellmann 2002, S. 8 f.; Homburg et al. 2005, S. 1069; Rosenkranz und Mißler-Behr 2005, S. 20 f.; Filipiuk 2009, S. 14; Dannenberg 2012, S. 37; Kajüter 2014, S. 19 f.; Vanini und Rieg 2021, S. 28).
 
6
Entscheidungen charakterisieren individuell betrachtete Wahlhandlungen bei unterstellten Handlungsalternativen unter Unsicherheit in Hinblick auf die prospektiven Entwicklungen. Die Gewinnhypothese, die Gewinn als prioritäres Unternehmensziel betrachtet, wird zugunsten der Nutzenmaximierung verdrängt (vgl. Imboden 1983, S. 8). Mathematisch ausgedrückt selektiert der Entscheider aus dem Entscheidungsraum beziehungsweise Alternativenraum \(A\) eine Handlungsmöglichkeit beziehungsweise Handlungsalternative \({a}_{i} \left( i\in {\mathbb{N}}\backslash \{0\} \right)\). Ersterer umfasst die Menge letzterer (vgl. Mag 1977, S. 10; Mag 1981, S. 478). Für Entscheidungssituationen gilt: \(i \ge 2\). Voraussetzung ist ebenfalls, dass mit den einzelnen Handlungsalternativen differenzierte wirtschaftliche Auswirkungen einhergehen (vgl. Mag 1977, S. 4).
 
7
Der gewöhnlich als Zielparameter definierte Begriff „Nutzen“ ist auf die Konsumtheorie zurückzuführen (vgl. Hanusch und Kuhn 1998, S. 375 f.). Im volkswirtschaftlichen Sinne bedeutet Nutzen „die Wertschätzung von Konsumenten gegenüber Bündeln von Konsumgütern“ (Hanusch und Kuhn 1998, S. 384). Die Entscheidungstheorie betrachtet den Nutzen als wünschenswertes Entscheidungskriterium (vgl. Dinkelbach 1982, S. 133). Die Bewertung des Nutzens wird üblicherweise anhand von Nutzenfunktionen verdeutlicht (vgl. Hanusch und Kuhn 1998, S. 383).
 
8
Die Fähigkeit des Deutens und Erkennens relevanter Informationen hinsichtlich der Zielerreichung charakterisiert „optimale“ Entscheidungen (vgl. Mag 1977, S. 4). Die subjektive Wahrnehmung des Entscheidungsträgers schränkt dabei den Entscheidungsraum ein, sodass objektiv betrachtet weitere Handlungsalternativen existieren könnten. Trotz dessen ist die Entscheidungstheorie konzeptionell unstrittig (vgl. Mag 1977, S. 14).
 
9
Wittmann setzt den Risikobegriff mit Wagnis gleich und spricht sich gegen den Interpretationsansatz aus, in dem der Begriff „als Gefahr der Planabweichung“ (Wittmann 1959, S. 189) dargestellt wird, der somit weitestgehend dem zielorientierten Begriffsverständnis entspricht. Der Begründer des entscheidungsbezogenen Definitionsansatzes führt dies darauf zurück, dass Planabweichungen im Zuge der Kontrolle per se aufgedeckt oder gar im Vorfeld eingeplant werden (vgl. Wittmann 1959, S. 189).
 
10
Eine Differenzierung von „programmierten“ und „nicht programmierten“ Entscheidungen nimmt hingegen Simon vor (vgl. Simon 1960, S. 5 ff.; Heinen 1966, S. 20).
 
11
Terminologisch zutreffender nach dem heutigen Verständnis deutet Imboden die primär durch Knight verkörperte informationsorientierte Interpretation des Risikobegriffs „als messbare Unsicherheit“ (Imboden 1983, S. 48) (vgl. Imboden 1983, S. 48; Abschn. 2.3).
 
12
Der Bezug, dass Risiken zwangsweise an die Existenz von objektiven Wahrscheinlichkeiten geknüpft sind, geht primär auf Keynes (vgl. Keynes 1921, S. 347 ff.) und minder auf die Ausführungen von Knight zurück (vgl. Knight 1921, S. 233; Oehler und Unser 2002, S. 10; Jonen 2007, S. 20).
 
13
Die zuvor vorgenommene Untergliederung des betriebswirtschaftlichen Risikobegriffs in drei „idealtypische“ Entwicklungsrichtungen ist per se keine unstrittige Klassifikation im wissenschaftlichen Diskurs. In Abhängigkeit von der Schwerpunktsetzung des Betrachters kann einerseits die Zuordnung eines Risikobegriffsverständnisses aufgrund von Mehrdeutigkeit zu einer differenzierten Kategorisierung führen (vgl. Imboden 1983, S. 40 ff.). Andererseits sind auch hybride Klassifikationen denkbar, die beispielsweise Informationsdefizite und Zielverfehlungen im Zusammenhang betrachten (vgl. Härterich 1987, S. 17 f.). Imboden stellt das sogenannte extensive Risikoverständnis in seiner Kategorisierung in den Vordergrund, welches ursprünglich in betriebswirtschaftlichen Untersuchungen im deutschen Sprachraum zugrunde lag. Diese verhältnismäßig weitreichende Risikobetrachtung versteht „Risiko als Gefahr des Misslingens einer Leistung“ (Imboden 1983, S. 42) (vgl. Imboden 1983, S. 42). Voraussetzung hierfür ist die Zielformulierung und die Absicht, die definierten Ziele zu realisieren (vgl. Nicklisch 1912, S. 165 f.). Charakteristisch ist jedoch die eingangs beschriebene schicksalhafte Kausalität (vgl. Abschn. 2.1) zwischen Leistungserbringung und Risiko (vgl. Imboden 1983, S. 43). In Anlehnung an Schuy und die Deutung von Hermann wurde in der dieser Untersuchung zugrunde liegenden Klassifikation die extensive Sichtweise zugunsten der zielorientierten Betrachtungsweise ersetzt (vgl. Schuy 1989, S. 13 ff.; Hermann 1996, S. 7 ff.).
 
14
Hierzu und im Folgenden werden die Ausführungen von Jonen aufgegriffen (vgl. Jonen 2007, S. 7 f.).
 
15
Es handelt sich hierbei um das bis in die 1940er-Jahre praktizierte Insurance Buying, welches lediglich die Risikoübertragung auf Versicherungsunternehmen im Rahmen der organisatorischen Risikopolitik vorsah (vgl. Karten 1978, S. 308; Haller 1986b, S. 10).
 
16
Während originär der Terminus „versicherbare Risiken“ lediglich Risiken inkludiert, für die Versicherungsgesellschaften aktiv einen Versicherungsschutz offerierten, berücksichtigen modernere Begriffsinterpretationen zusätzlich auch hypothetisch versicherbare Risiken (vgl. Imboden 1983, S. 89).
 
17
Aufgrund der ausschließlichen Berücksichtigung von negativen Erwartungsverfehlungen wird in der einschlägigen Fachliteratur die Meinung vertreten, dass lediglich reine Risiken unter dem Vorzeichen der Versicherbarkeit zugrunde liegen (vgl. Hax 1964, S. 26 f.; Blankenburg 1978, S. 329; Haller 1978, S. 483; Imboden 1983, S. 88; Fasse 1995, S. 63 f.; Kempe 2004, S. 18 f.). Die Pauschalität der Zuweisung von versicherbaren Risiken zu der Gruppe „reiner Risiken“ ist laut Mugler fragwürdig, da prinzipiell auch spekulative Risiken versicherbar sind, sofern weitere Gütekriterien der Versicherbarkeit vorliegen. Die notwendige Voraussetzung liegt prinzipiell bei denjenigen spekulativen Risiken mit negativen Erwartungswerten vor (vgl. Mugler 1978b, S. 10). Die zu gewährleistenden Gütekriterien wiederum werden in Anforderungskatalogen subsumiert und umfassend beschrieben (vgl. Mugler 1979, S. 60 ff.; Imboden 1983, S. 89). Karten stützt die These von Mugler und spricht von einem empirischen Gegenbeweis der Grundsatzannahme und kann die daraus resultierende Einschränkung des Aufgabenumfangs für das Risikomanagement im engeren Sinne nicht nachvollziehen (vgl. Karten 1978, S. 311).
 
18
Das Überdenken der praktizierten Risikopolitik als Indikator des „systematische[n] Suchen[s] nach mehr Sicherheit [Hervorhebung im Original]“ (Haller 1975, S. 37) und damit die Intention eines höheren Sicherheitsniveaus, welches lediglich mithilfe des aktiven Umfangs mit dem Risikophänomen realisierbar ist, rückte in den Mittelpunkt dieses Anspruchs (vgl. Haller 1975, S. 37; Müller 1986b, S. 3). Risikomanagement unterstützt die Unternehmensführung und betrachtet potenzielle Einflussfaktoren, die im Rahmen der Realisierung von Unternehmensaktivitäten resultieren und Zielabweichungen bedingen können (vgl. Brühwiler 1994, S. 4). Risikomanagement wird künftig zunehmend als „begleitende Führungsfunktion [Hervorhebung im Original]“ (Haller 1986b, S. 9) beziehungsweise als dem Managementprozess inhärente Funktion mit unternehmensspezifischer Gestalt klassifiziert (vgl. Hahn 1987, S. 138).
 
19
Hahn und Hungenberg definieren dieses Ziel zugleich als übergeordnetes und prioritäres Unternehmensziel im Sinne der Stakeholder (vgl. Hahn und Hungenberg 2001, S. 13). Dem Controlling weisen die Autoren daraus schlussfolgernd eine Wertoptimierungsfunktion zu (vgl. Hahn und Hungenberg 2001, S. 272).
 
20
Darüber hinaus werden Steuern, Transaktionskosten und weitere praxisrelevante Aspekte im Modell ausgeblendet (vgl. Modigliani und Miller 1958, S. 261 ff.; Megginson 1997, S. 316).
 
21
Die zur Verfügung stehenden Strategien werden in der einschlägigen Fachliteratur häufig als Risikobewältigungsstrategien bezeichnet (vgl. Romeike 2003c, S. 236).
 
22
Auch wenn der Terminus „Sicherheitsmanagement“ häufig weitgehend äquivalent mit dem Risikomanagementbegriff genutzt wird, sind bei detaillierter Betrachtung eindeutig Differenzen erkennbar (vgl. Hermann 1996, S. 32 ff.). Unter dem Begriff „Sicherheitsmanagement“ werden jene Maßnahmen der Risikohandhabung subsumiert, die technische Sicherheitsaspekte betreffen. Es gilt wissenschaftlich als weitestgehend separierte Disziplin im Umgang mit diesbezüglichen Risiken (vgl. Hermann 1996, S. 35), obwohl die Grundsätze der betriebswirtschaftlichen Risikohandhabung aufgegriffen werden (vgl. Betschart 1978, S. 260; Hermann 1996, S. 35).
 
23
Weiterführende Informationen zur Portfoliotheorie enthält Abschn. 2.6 (vgl. Abschn. 2.6).
 
24
Die Termini „Risikoabwälzung“ und „Risikoübertragung“ werden synonymhaft verwendet (vgl. Fasse 1995, S. 89).
 
25
Die Autoren Hölscher et al. bezeichnen diese hingegen als aktives und passives Risikomanagement beziehungsweise aktive und passive Risikobewältigung. Hinsichtlich der Inhalte und Elemente stimmen sie in Gänze mit den Ausführungen von Romeike überein (vgl. Hölscher et al. 1996, S. 8).
 
26
Erstere werden in der einschlägigen Fachliteratur auch als ursachenorientierte risikopolitische Strategien und ätiologische Risikopolitik bezeichnet, deren Maßnahmen an der Wahrscheinlichkeit beziehungsweise Häufigkeit des Ereigniseintritts anknüpfen. Letztere sind unter den Termini „wirkungsorientierte risikopolitische Strategien“ und „palliative Risikopolitik“ bekannt und minimieren lediglich das Schadensausmaß des negativen Ereignisses (vgl. Wossidlo 1970, S. 46; Kupsch 1973b, S. 37 ff.; Brühwiler 1980, S. 56 f.).
 
27
Hahn bezeichnet diese Aufgabe als übergeordneten Grundsatz des Risikomanagements (vgl. Hahn 1987, S. 139).
 
28
Mensch spricht weiterhin der Eigenschaft von Unternehmen, mit dem dynamischen Unternehmensumfeld möglichst flexibel umzugehen, erfolgsdeterminierende Wirkungen zu. Der Flexibilitätsgrad ergibt sich aus der Summe von Ressourcen – innerhalb und/oder außerhalb des Unternehmens (vgl. Mensch 1991, S. 68).
 
29
Risikopolitische Grundsätze verdeutlichen den Umgang mit Risiken auf Grundlage dokumentierter Unternehmensleitlinien, bilden verbindliche Verhaltensregeln und dienen der Intensivierung des Risikobewusstseins im Unternehmen (vgl. Diederichs et al. 2004, S. 191).
 
30
Ebenfalls besteht die Möglichkeit, dass Aufgaben oder Teilaufgaben des Risikomanagements in der Abteilung Controlling angesiedelt werden (vgl. Gleißner und Kalwait 2010, S. 29 ff.; Abschn. 2.8).
 
31
Weiterführende Informationen zum KonTraG und der Internen Revision liefert Abschn. 2.5.1 (vgl. Abschn. 2.5.1).
 
32
Hierzu weiterführend ist auch auf die Ausführungen von Hornung et al. hinzuweisen (vgl. Hornung et al. 1999, S. 322).
 
33
Als Synonym werden in der Fachliteratur auch die Bezeichnungen „qualitative“ und „quantitative Prognoseverfahren“ genutzt (vgl. Hansmann 1983, S. 12; Vogel 2015, S. 11 ff.).
 
34
Ihnen liegen Beobachtungswerte zugrunde, die gewöhnlich durch mathematische Relationen – zur Beschreibung der Kausalitäten innerhalb des Modells – in Prognosewerte transformiert werden (vgl. Hansmann 1995, S. 270).
 
35
Vertiefende Ausführungen diesbezüglich enthält Abschn. 2.5.1 (vgl. Abschn. 2.5.1).
 
36
Die Risikoanalyse wird als Übergriff der Risikoidentifikation, dem qualitativen Element, und der Risikobewertung, dem quantitativen Element, definiert (vgl. Mugler 1981, S. 206).
 
37
Zur Beschreibung des Risikoinventars ist ebenfalls der Begriff „Risikokatalog“ zulässig (vgl. Romeike 2003 f., S. 179).
 
38
Der Begriff „Risikoportfolio“ wird in der Fachliteratur gewöhnlich vielseitig als Synonym für „Risk Map“, „Risikomatrix“ und „Risikolandschaft“ verwendet (vgl. Romeike 2003b, S. 192).
 
39
Hierbei handelt es sich vordergründig um börsennotierte Aktien- und Kommanditgesellschaften und weitere Rechtsformen mit Aufsichtsgremien (vgl. Brebeck und Förschle 1999, S. 174).
 
40
Insbesondere in konjunkturellen Hochphasen wurde das Themengebiet tendenziell weitestgehend aus dem wissenschaftlichen Diskurs verdrängt (vgl. Krystek 1987, S. 2). Volkswirtschaftlich betrachtet charakterisieren Krisen das Momentum des konjunkturellen Abschwungs (vgl. Krystek 1987, S. 4; Dahl 1993, S. 410).
 
41
Erläuterungen zum Themengebiet „Unschärfe“ umfasst Abschn. 2.9 (vgl. Abschn. 2.9).
 
42
Während konventionell scharfe Signale zur Identifikation der notwendigen Informationen unter der Prämisse der Unterstützung der Entscheidung beitragen, nutzt Ansoff den spezifischen Informationsstand, um daraus realisierbare Entscheidungen abzuleiten (vgl. Ansoff 1975, S. 23; Arnold 1981, S. 291; Hammer 1992, S. 217; Lasinger 2011, S. 36).
 
43
Sie impliziert „die Veränderlichkeit des Informationsgehaltes und die Vielfalt möglicher Entwicklungslinien“ (Simon 1986, S. 19).
 
44
Historisch bedingt werden die Begriffe parenthetisch in deutscher Fachliteratur synonymhaft verwendet (vgl. Simon 1986, S. 31).
 
45
Weiterhin kommt Aguilar zum Ergebnis, dass Entscheider vor allem kurzfristig denken und handeln. Es bestehen Defizite hinsichtlich der Festlegung sämtlicher strategischer Kalküle beziehungsweise bei der Benennung des diesbezüglich erforderlichen Informationsbedarfes (vgl. Aguilar 1967, S. 23).
 
46
Die Existenz von Frühwarnsignalen ist stets an den zugrunde gelegten Toleranzbereich geknüpft (vgl. Hahn und Hungenberg 2001, S. 336; Wall 2001, S. 221).
 
47
Erfolgt eine Differenzierung zwischen operativer und strategischer Frühaufklärung, werden die erste und zweite Generation der Frühaufklärung erstgenannter Kategorie zugewiesen (vgl. Krystek und Müller-Stewens 1993, S. 10 ff.; Hahn und Krystek 2000, S. 81 ff.).
 
48
Diesen Begriff verwenden Krampe und Müller (vgl. Krampe und Müller 1981, S. 391).
 
49
Anregungen zur konzeptionellen Optimierung der strategischen Frühaufklärung liefert Müller (vgl. Müller 1986a, S. 153 ff.).
 
50
Diese Auffassung vertreten beispielhaft Weigand und Buchner (vgl. Weigand und Buchner 2000, S. 11).
 
51
Die menschliche Wahrnehmung beeinflusst unsere unternehmerischen Entscheidungen (vgl. Probst und Gomez 1991, S. 5). Vernetztes Denken impliziert „ein integrierendes, zusammenfügendes Denken, das auf einem breiteren Horizont beruht, von größeren Zusammenhängen ausgeht, viele Einflußfaktoren [sic] berücksichtigt und das weniger isolierend und zerlegend ist als das übliche Vorgehen“ (Probst und Gomez 1991, S. 5). Eine systemorientierte Interaktion steht dabei im Vordergrund und nicht die bloße Einflussnahme (vgl. Probst und Gomez 1991, S. 5).
 
52
Auch Weigand und Buchner weisen den Ausführungen von Gomez charakteristische Relevanz hinsichtlich einer ganzheitlichen Konzeption zu. Die Methode des vernetzten Denkens verdeutlicht komplexe Sachverhalte und deren Integration in die übrigen Prozessschritte erzeugt Synergien im Rahmen der Frühaufklärung (vgl. Weigand und Buchner 2000, S. 19). Trotz hypothetischer Sinnhaftigkeit findet das Konzept laut Lasinger gegenwärtig keine Berücksichtigung in Managementsystemen (vgl. Lasinger 2011, S. 19).
 
53
Im derzeitigen wissenschaftlichen Diskurs ist die Inklusion von Risikomanagement in die Corporate Governance omnipräsent, wobei beide Unternehmensfunktionen differenziert werden (vgl. Stein und Wiedemann 2016, S. 813 ff.). Unter dem Fachbegriff „Risk Governance“ wird, als integraler Bestandteil der betrieblichen Funktionen, die Betrachtung einer gesamtorganisatorischen Risikosteuerung (vgl. Stein und Wiedemann 2016, S. 815) unter unternehmensstrategischen Gesichtspunkten bei Einbeziehung verschiedener Interessensgruppen verstanden (vgl. Stein und Wiedemann 2018, S. 100 f.). Sie fungiert dabei als Bindeglied zwischen operativem Risikomanagement und strategischer Corporate Governance und trägt zur Steigerung der Leistungsfähigkeit des Risikomanagements sowie der Wertschöpfung im Unternehmen bei (vgl. Stein und Wiedemann 2016, S. 820 f.). Gleißner attestiert zahlreichen dieser Konzeptionen einen unzureichenden Bezug zur Entscheidungsunterstützung und Mängel hinsichtlich der Integration in bestehende Managementsysteme (vgl. Gleißner 2018c, S. 2773).
 
54
Risiken wurden in der Fachliteratur mit der Einführung von KonTraG häufig mit Gefahren – als den negativen Abweichungen um den Erwartungswert – gleichgesetzt, da dies am ehesten dem bestandsgefährdenden Charakter von Risiken entspricht, der in § 91 Abs. 2 AktG gefordert wird (vgl. Gleißner 2018c, S. 2769). Die das KonTraG angelehnte Prüfnorm IDW PS 340 repräsentiert das äquivalente Risikoverständnis (vgl. Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. 1999, S. 658). Erst in darauf aufbauenden Richtlinien und Handlungsempfehlungen wie der Qualitätsmanagementstandard ISO 9001 im Jahr 2015 wird explizit auf das Chancenmanagement verwiesen (vgl. Deutsches Institut für Normung e. V. November 2015a, S. 15; Gleißner 2018c, S. 2769).
 
55
Dies erscheint nachvollziehbar, da die aus § 43 Abs. 1 GmbHG resultierende Sorgfaltspflicht unabhängig davon die systematische Handhabung der Risikosituation im Unternehmen bedingt (vgl. Emmerich 1999, S. 1077 f.; Füser et al. 1999, S. 753; Henselmann 2001, S. 32 f.). Laut Jacob sind die daraus resultierenden Handlungen und Verpflichtungen der GmbH-Geschäftsleitung einzelfallbezogen mit den Intentionen von § 91 Abs. 2 AktG für Vorstandsmitglieder in Gänze übereinstimmend, sofern dies die jeweiligen unternehmensspezifischen Rahmenbedingungen voraussetzen (vgl. Jacob 1998, S. 1045).
 
56
Später wurde die Kommission in „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ umbenannt (vgl. Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex 2002, S. 1).
 
57
Primär handelt es sich um die Überarbeitung der Regelungen im Securities Exchange Act of 1934 (vgl. Emmerich und Schaum 2003, S. 677).
 
58
Dieser Paragraf bezieht sich wiederum auf die Ausführungen des § 91 Abs. 2 AktG (vgl. § 317 Abs. 4 HGB; Picot 2001, S. 13; Lanfermann und Maul 2002, S. 1729).
 
59
Die Einbeziehung und Kommunikation von quantitativen und qualitativen Aussagen ist nach den Offenlegungsvorschriften der Section 302 obligatorisch (vgl. Stadtmann und Wißmann 2006, S. 560).
 
60
Das Abwenden von der vorwiegend vorherrschenden quantitativen Bankenaufsicht hin zu einer Kontrolle auf Basis qualitativer Daten ist essenziell für die Weiterentwicklung des aufsichtlichen Überprüfungsprozesses (vgl. Füser 2001, S. 101). Grundlage der Einschätzungen der Bankenaufsicht waren bislang überwiegend Unterlagen von externen Wirtschaftsprüfern oder Wirtschaftsprüfungsverbänden (vgl. Heinke 2002, S. 8).
 
61
Laut Gleißner können Simulationsverfahren auch als „Weiterentwicklung bekannter Szenario-Analyse-Techniken [Hervorhebung im Original]“ (Gleißner 2016a, S. 17) verstanden werden (vgl. Gleißner 2016a, S. 17).
 
62
Konkrete Ausführungen zu den Grundzügen der Entscheidungslehre und dem Bezug zum Risikomanagement werden weiterführend in Abschn. 2.9 betrachtet (vgl. Abschn. 2.9).
 
63
Hierzu eignen sich für eine vertiefende Betrachtung neben den weiterführenden Erläuterungen in dieser Untersuchung auch die Ausführungen von Berger (vgl. Berger 2015, S. 644 ff.).
 
64
Auch das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) und die darin enthaltenen überarbeiteten Ausführungen des § 91 AktG, der BJR, wird integriert (vgl. Deutsches Institut für Interne Revision e. V. 2022, S. 4).
 
65
Hierunter fallen auch die bereits hinlänglich bekannten Ausführungen des § 91 AktG (vgl. Deutsches Institut für Interne Revision e. V. 2022, S. 7 f.).
 
66
Diesen Umstand bezeichnen Gleißner und Kimpel als eindeutigen Vorteil gegenüber beiden IDW-Prüfungsstandards (vgl. Gleißner und Kimpel 2019, S. 151). Die Intention des § 93 AktG schlägt sich auch in der Definition von Risikomanagement nieder (vgl. Deutsches Institut für Interne Revision e. V. 2022, S. 7).
 
67
Hierbei handelt es sich vordergründig um strategische Entscheidungen, die die Auswahl einer Handlungsalternative bedingen und unter Beachtung des immanenten Risikos getroffen werden müssen. Dem ERM wird ein qualitätswirksamer Einfluss auf die Entscheidung zugewiesen, da es den Entscheider dabei unterstützt, den Abwägungsprozess zwischen Intuition und Rationalität bestmöglich zu vollziehen (vgl. Gleißner und Hunziker 2019, S. 746). Vertiefend hierzu sind Ausführungen und Erläuterungen zum Themengebiet „Entscheidungsfindung und Rationalität von Entscheidungen“ in Abschn. 2.9 ausgeführt (vgl. Abschn. 2.9).
 
68
Neben der zu hohen Komplexität und Vielschichtigkeit des vormals etablierten COSO-Ansatzes, weisen Gjerdrum und Peter bezüglich der organisatorischen Implementierung darauf hin, dass bei deren Einführung durch die Interne Revision Zuständigkeitsüberschreitungen auftreten, die die nachgelagerte Kontrollfunktion betreffen und deren Kredibilität mindern. Im Vergleich zum ISO-Konzept ist im COSO-Pendant keine per se neutrale Auditierung konzeptionell vorgesehen. Auch die etablierte Rolle des Risikomanagers und das Selbstverständnis der Internen Revision kollidieren im Rahmen dieses Prozesses (vgl. Gjerdrum und Peter 2011, S. 10).
 
69
Der Versuch, eine deutschsprachige Version der ISO 31000 seitens der DIN in das Normenwerk aufzunehmen, erfolgte bereits mit der Übersetzung der ISO 31000:2009 im Norm-Entwurf E DIN 31000:2011–01 (vgl. Deutsches Institut für Normung e. V. Oktober 2018, S. 3), der aufgrund diverser Vorbehalte wie beispielsweise der Definition des Risikobegriffs vom Gremium abgelehnt wurde (vgl. Deutsches Institut für Normung e. V. Januar 2011, S. 3 f.).
 
70
Zu ähnlichen Schlussfolgerungen hinsichtlich einzelner Aspekte kommen auch Diederichs und Gleißner (vgl. Diederichs 2017, S. 89 f.; Gleißner 2018c, S. 2769 ff.).
 
71
Im Rahmen der Risikoberichterstattung erhalten vordergründig Vorstandsmitglieder risikospezifische, entscheidungsrelevante Informationen (vgl. Brauchle 2016, S. 92). Inhalt und Berichtsintervalle gilt es im Vorfeld seitens des Vorstands festzulegen (vgl. Schierenbeck und Lister 2002, S. 329).
 
72
Kommunikationspolitik umfasst die zielorientierte Ausrichtung von Kommunikationsaktivitäten. Für deren Umsetzung stehen verschiedene Kommunikationsmaßnahmen und -instrumente zur Verfügung (vgl. Bruhn 2018, S. 3 f.).
 
73
Sammelbegriffe für sämtliche Meinungsdifferenzen hinsichtlich der Risikobewertung und Risikotoleranz sind „Risikokonflikt“ und „Risikokontroverse“, die sinnverwandt sind (vgl. Peters 1993, S. 203). Die Zweckmäßigkeit dieser Auseinandersetzung ist im Einzelfall abzuwägen (vgl. Peters 1991, S. 102).
 
74
Krystek subsumiert unter Krisenmanagement die „besondere Form der Führung von höchster Priorität, deren Aufgabe es ist, alle jene Prozesse der Unternehmung zu vermeiden oder zu bewältigen, die ansonsten in der Lage wären, den Fortbestand der Unternehmung substantiell [sic] zu gefährden oder sogar unmöglich zu machen [Hervorhebung im Original]“ (Krystek 1987, S. 90) (vgl. Krystek 1987, S. 90).
 
75
Die Krisenkommunikation bildet einen essenziellen Bestandteil des Krisenmanagements (vgl. Töpfer 2008, S. 363). In Anlehnung an Töpfer wird diese als „die gezielte Unterrichtung von Adressaten verstanden, nachdem eine Krise eingetreten ist, bestimmte Personengruppen darüber Wissen erlangt haben und das Unternehmen – auf der Basis einer definierten Kommunikationsstrategie – weitere Details der Öffentlichkeit bewusst vermitteln oder auch nicht vermitteln will“ (Töpfer 2008, S. 369).
 
76
Zufallsvariablen sind im Folgenden gleichzusetzen mit Risikopositionen (vgl. Scherpereel 2006, S. 37).
 
77
Mit der Absicht, Risiken numerisch auszudrücken und die Vergleichbarkeit unterschiedlicher Risikopositionen zu gewährleisten, werden Risikomaße eingesetzt (vgl. Laas 2004, S. 42; Gleißner 2017a, S. 204 f.). Diese eignen sich sowohl zur Beschreibung von Einzelrisikopositionen als auch zum Ausdruck der Gesamtrisikosituation von Unternehmen (vgl. Gleißner 2017a, S. 204).
 
78
Markowitz verwendet zur Bezeichnung des optimalen Portfolios den Ausdruck „effizientes Portfolio“ (vgl. Markowitz 1952, S. 82). Ein Portfolio gilt nach Markowitz als effizient, wenn das realisierte Risiko in Anlehnung an das individuelle Risikoprofil des Marktakteurs die gewählte Risikopräferenz repräsentiert und eine Renditemaximierung beabsichtigt wird (vgl. Markowitz 1952, S. 82 ff.).
 
79
Sie wird häufig auch unter Zurückführung auf Gauß als „Gaußsche Glockenkurve“ oder „Gauß-Verteilung“ bezeichnet (vgl. Neukomm 2004, S. 53; Georgii 2009, S. 48).
 
80
Gewöhnlich werden für \({\upalpha }\) Werte gewählt, die fünf Prozent nicht überschreiten (vgl. Lister 1997, S. 32).
 
81
Nur „wenn die zugrundeliegende [sic] Verteilungsfunktion eine Dichte besitzt“ (Albrecht 2003, S. 32), welche bei stetigen Zufallsvariablen vorliegt, wird das Kohärenzkriterium erfüllt und eine definitorische Gleichsetzung mit dem Risikomaß „Expected Shortfall“ \((ES)\) ist angemessen (vgl. Albrecht 2003, S. 32). Rosenberg und Schuermann hingegen verwenden beide Termini undifferenziert synonymhaft (vgl. Rosenberg und Schuermann 2006, S. 574).
 
82
Johanning legt Merkmale zugrunde, welchen Risikomaße unter dem Vorzeichen der Erwartungsnutzenmaximierung genügen sollen (vgl. Johanning 1998, S. 46).
 
83
Axiomensysteme, die Gütekriterien von Risikomaßen beschreiben, sind in der Literatur mannigfaltig vorhanden. Dennoch bildet der Entwurf von Artzner et al. die wohl relevanteste Konzeption (vgl. Albrecht 2003, S. 11 ff.).
 
84
In der Vergangenheit war das Wort „Balanced Scorecard“ im deutschen Sprachraum unter dem Namen „ausgewogener Berichtsbogen“ bekannt. Die englische Bezeichnung hat sich jedoch zunehmend durchgesetzt und ist heutzutage gebräuchlich (vgl. Kaplan und Norton 1997, S. 19).
 
85
Um Aussagen über die Verbreitung der Balanced Scorecard zu treffen, entschied sich eine Vielzahl von Autoren, die Popularität der Balanced Scorecard anhand von Studien zu untersuchen. Der im Zusammenhang mit der Forschung ermittelte Implementierungsgrad der Balanced Scorecard unterscheidet sich in der einschlägigen Fachliteratur immens und liegt zwischen 7 % und 50 % (vgl. Schäffer und Matlachowsky 2008, S. 208 f.). Jedoch sind diese Werte häufig aufgrund von geringen Rücklaufquoten, Mängeln in der Schätzung und Fehldeutungen des Balanced-Scorecard-Konzepts als nur eingeschränkt repräsentativ zu bewerten (vgl. Speckbacher et al. 2003, S. 362).
 
86
Die maximale Leistungsfähigkeit weist die BSC Typ III auf. Weiterführende Informationen zu den Entwicklungsstufen der Balanced Scorecard liefert Abschn.  2.7.2.2 (vgl. Abschn. 2.7.2.2).
 
87
Die synonyme Bezeichnung „Key Performance Indicators“ (KPI) ist ebenfalls geläufig (vgl. Reichmann et al. 2017, S. 39).
 
88
Die Unterstellung der Ganzheit ist der Ausgangspunkt jener Systembetrachtung und Kennzahlensystematik (vgl. Lachnit 1979, S. 27). In Anlehnung an Ulrich ist das Untersuchungsobjekt Ganzheit mit einem System gleichzusetzen. Systeme bestehen wiederum aus unterschiedlichen Elementen, den minimal differenzierbaren Einheiten dieses Gesamtgefüges (vgl. Ulrich 1975, S. 35 f.). Ein System ist dadurch geprägt, dass „innerhalb dieser Gesamtheit ein größeres Maß von Interaktionen oder Beziehungen besteht als von der Gesamtheit aus nach außen“ (Ulrich 1975, S. 36) und dessen Grenzen sind kreisförmig interpretierbar (vgl. Ulrich 1975, S. 36). Demzufolge existieren auch zwischen den einzelnen Elementen Wechselwirkungen (vgl. Lachnit 1979, S. 27). Hinsichtlich der Art der Relation der Kennzahlen werden betriebswirtschaftlich Rechen- und Ordnungssysteme differenziert. Während Rechensysteme rechentechnisch verbundene Kennzahlen umfassen, die hierarchisch strukturiert in Kennzahlensysteme integriert werden (vgl. Lachnit 1979, S. 28 f.), bilden Ordnungssysteme mithilfe ihrer Elemente, den sachlich verknüpften Kennzahlen, ausgewählte Sachverhalte ganzheitlich ab. Die Wechselwirkungen letzterer sind hinlänglich bekannt, aber nicht quantifizierbar (vgl. Lachnit 1979, S. 30 f.; Gladen 2014, S. 102).
 
89
Hierzu liefert Staehle einen vertiefenden Überblick (vgl. Staehle 1969, S. 69 ff.).
 
90
Losgelöst betrachtet sind keine aussagekräftigen und detaillierten Analysen wert- und strategieorientierter, unternehmerischer Aktivitäten möglich (vgl. Kaplan und Norton 1997, S. 30).
 
91
Zu diesem Zeitpunkt etablierte Controllingsysteme stoßen dabei häufig an ihre Grenzen, da die Ausblendung langfristiger, wertstiftender Aktivitäten erfolgt (vgl. Gilles 2002, S. 26).
 
92
Auch wenn die Idee, nicht monetäre Leistungsindikatoren in Kennzahlensysteme zu integrieren, bereits seit den 1950er-Jahren im wissenschaftlichen Diskurs aufgegriffen und vorgeschlagen wurde, ist die leicht verständliche konzeptuelle Gestaltung – primär die Auswahl und Anordnung der Perspektiven – neuartig (vgl. Weber und Schäffer 1998, S. 347 f.; Weber und Schäffer 2000, S. 5 ff.).
 
93
Diesen Gesichtspunkt betont auch Niven (vgl. Niven 2006, S. 73).
 
94
Hinsichtlich der praktischen Umsetzung der Strategiekommunikation liefern Kaplan und Norton keine konkreten Empfehlungen (vgl. Weber und Schäffer 1998, S. 356 ff.; Wurl und Mayer 2000, S. 7).
 
95
Das Grundmodell der Balanced Scorecard aus dem Jahr 1992 (vgl. Kaplan und Norton 1992, S. 72), welches primär als Kennzahlensystem dient, liefert nur bedingt Hinweise hinsichtlich der Umsetzung der Strategieimplementierung (vgl. Kaplan und Norton 1992, S. 71 ff.). Auch die Autoren Lawrie und Cobbold kommen zu ähnlichen Ergebnissen und liefern einen ähnlichen Ansatz zur Klassifikation der Entwicklungsstufen anhand charakteristischer Merkmalsausprägungen (vgl. Lawrie und Cobbold 2004, S. 612 ff.).
 
96
Die weiterführenden Veröffentlichungen der Autoren Kaplan und Norton betonen unternehmensstrategische Prämissen und betrachten die Balanced Scorecard dabei zunehmend als strategisches Managementsystem (vgl. Kaplan und Norton 1996a; Kaplan und Norton 1996b; Kaplan und Norton 1997; Kaplan und Norton 2001). Weiterhin werden die Ursache- und Wirkungsbeziehungen vertiefend beschrieben (vgl. Kaplan und Norton 2004).
 
97
Lawrie und Cobbold weisen dieser Kategorie den Anspruch erweiterter strategischer Funktionalität durch das Element „Zielerklärung“ zu, das zur Validierung der gewählten Ziele dient (vgl. Lawrie und Cobbold 2004, S. 616). In Kombination mit Strategy Maps entsteht eine weitestgehend konsistente Basis zur Gestaltung strategischer Rahmenbedingungen und Fixierung von Zielen (vgl. Lawrie und Cobbold 2004, S. 616 ff.).
 
98
Broetzmann und Oehler bezeichnen die Ansätze beziehungsweise Intentionen mit den Begriffen „Integrative Gesamtsicht [Hervorhebung im Original]“ (Broetzmann und Oehler 2002, S. 589), „Umfassendes Managementsystem [Hervorhebung im Original]“ (Broetzmann und Oehler 2002, S. 589) und „Frühwarnung [Hervorhebung im Original]“ (Broetzmann und Oehler 2002, S. 589) (vgl. Broetzmann und Oehler 2002, S. 589). Hingegen verwendet Heimer ähnliche Begriffsbezeichnungen, wie in dieser Untersuchung (vgl. Heimer 2007, S. 30).
 
99
Trotz der Analyse von Zieldifferenzen strategischer Risiken erfüllt die Balanced Scorecard nicht den Anspruch von strategischer Frühaufklärung, da sie konzeptuell einen eingeschränkten Beobachtungsbereich bedingt und somit wesentliche Informationen ignoriert (vgl. Heimer 2007, S. 54 f.; Abschn. 2.5.1). Eine tiefgründige Untersuchung der Nichteinigung von Indikatoren im Rahmen der strategischen Frühaufklärung liefert Simon (vgl. Simon 1986, S. 46 ff.).
 
100
Als Mindestvoraussetzung für Risikomanagementsysteme beziehungsweise Frühwarnsysteme aus dem KonTraG leiten Gleißner und Füser im weiteren Sinne die Fähigkeit ab, einerseits potenziell existenzbedrohliche Risiken rechtzeitig zu erkennen und andererseits geeignete Gegenmaßnahmen zeitnah zu initiieren (vgl. Gleißner und Füser 2015, S. 521). Weiterhin fordert Lück die Konzeption eines Maßnahmenkataloges, der denkbare Szenarien der Unternehmensentwicklung und Umweltzustände berücksichtigt, um potenzielle Gegenmaßnahmen vor Risikoeintritt festzulegen und frühzeitigst zu reagieren (vgl. Lück 1998, S. 13). Vertiefende Hinweise zur Deutung des KonTraG liefert Abschn. 2.5.1 (vgl. Abschn. 2.5.1).
 
101
Im wissenschaftlichen Diskurs herrscht bezüglich der Frage, ob zur Erfüllung des durch KonTraG suggerierten Anspruchs operative oder strategische Frühaufklärungssysteme notwendig sind, Uneinigkeit. Einerseits wird die Abwendung von Haftungsansprüchen durch Frühwarnindikatoren gefordert, andererseits wird strategische Frühaufklärung verlangt, um auch von Erfolgspotenzialen zu partizipieren (vgl. Lück 1998, S. 11 ff.; Krystek und Müller 1999, S. 182 f.; Wall 2001, S. 222).
 
102
Vertiefende Ausführungen hierzu finden sich in Abschn. 2.8 (vgl. Abschn. 2.8).
 
103
Reflektierende Rückfragen aus der unternehmerischen Praxis zur Verknüpfungsthematik liefern Horváth und Gaiser (vgl. Horváth und Gaiser 2000, S. 32 f.).
 
104
Im Rahmen der von Wurl und Mayer untersuchten Ansprüche an Führungsinformationssysteme seitens der befragten Vorstandsmitglieder, wurde die Forderung eines „hierarchisch gegliederte[n], strategieorientierte[n] Kennzahlensystem[s] [Hervorhebung im Original]“ (Wurl und Mayer 1999, S. 19) aufgrund der Forderung nach hochverdichteten Information deutlich (vgl. Wurl und Mayer 1999, S. 19). Dieses muss softwareseitig stets abbildbar sein (vgl. Wurl und Mayer 2000, S. 6). Ausgehend von unternehmenspraktischen Erfahrungen setzen Kaplan und Norton für den Erfolg der Implementierung der Balanced Scorecard nicht zwangsläufig Spezialsoftware voraus. Auch Tabellenkalkulationssoftware kann zweckdienlich sein. Dennoch präferieren die Autoren netzwerkfähige Softwarelösungen aufgrund eines transparenten Berichtswesens und vorrangig bei größeren Organisationen, um das maximale Potenzial der Balanced Scorecard, ausgehend der größtmöglichen Aufschlüsslung aller Organisationsebenen, zu entfalten. Optimal ist die Integration mit organisatorischen IT-Lösungen, unter dem Vorzeichen die Datenbanken zu verknüpfen und Datenaktualisierung in Echtzeit zu erzielen (vgl. Kaplan und Norton 2001, S. 287 f.).
 
105
Die von Heimer beanstandeten „undifferenzierten Gestaltungsempfehlungen [Hervorhebung im Original]“ (Heimer 2007, S. 67) von Kaplan und Norton, die die Umsetzung des risikogerichteten strategischen Managementsystems beeinträchtigen, werden somit konkretisiert (vgl. Heimer 2007, S. 67). Grundvoraussetzung ist das Verständnis des Konzeptes als individuelles Gestaltungsgerüst und nicht der Irrglaube einer Universallösung, die ohne unternehmensspezifische Anpassungen funktioniert. Andernfalls sind keine strategischen Wettbewerbsvorteile realisierbar (vgl. Weber und Schäffer 1998, S. 361). Kaplan und Norton betrachten sie stellvertretend, um Missverständnisse vorzubeugen, „als Schablone und nicht als Zwangsjacke“ (Kaplan und Norton 1997, S. 33) (vgl. Kaplan und Norton 1997, S. 33).
 
106
Gerade dies ist elementar für den Einsatz und die Funktionsfähigkeit der Balanced Scorecard als indikatorenbasiertes Frühwarnsystem, um darauf aufbauend zeitnah Zielabweichungen festzustellen (vgl. Heimer 2007, S. 70 f.). Hinsichtlich der Identifikation der hypothetischen Ursache- und Wirkungsbeziehungen liefern Kaplan und Norton nur bedingt Anhaltspunkte. Diese Kausalitätsannahmen – auf Basis unternehmerischer Intuition – sollen durch Korrelationsbetrachtungen und Szenario-Analyse-Techniken validiert werden, andernfalls liegen theoretische Mängel in der Strategiekonzeption vor (vgl. Kaplan und Norton 1997, S. 246 ff.).
 
107
Die Prämisse der weitreichenden Erleichterung und Systematisierung des Prozesses der Strategieimplementierung – unter dem Vorwand der Professionalisierung der strategieorientierten Unternehmenssteuerung – ist auch laut einer empirischen Studie der Autoren Steinle et al. ein ausschlaggebender Faktor für deren unternehmenspraktische Verwendung (vgl. Steinle et al. 2001, S. 32).
 
108
Die Risikoausprägung „Chance“ wird zusätzlich zur reinen Erfüllung der KonTraG-Anforderungen als Erweiterung verstanden (vgl. Homburg et al. 2005, S. 1074).
 
109
In der einschlägigen Fachliteratur werden die beiden Konzepte in einigen Ausführungen gleichgesetzt und somit als Synonym genutzt (vgl. Siepermann und Vockeroth 2011, S. 301). Gleißner beschreibt in seinen Ausführungen jedoch nicht die Relation beider Modelle (vgl. Gleißner 2000b, S. 160 ff.; Gleißner 2004b, S. 255 ff.).
 
110
Vertiefende Ausführungen zur Insolvenzwahrscheinlichkeit, die das Maß der Bestandsbedrohung als zentrale Kennzahl für das Risikomanagement und Controlling quantifiziert, die aufgrund ihrer strategischen Relevanz in jede Balanced Scorecard – genauer gesagt deren Finanzperspektive – integriert werden sollte, liefert Gleißner (vgl. Gleißner 2018a, S. 10 ff.).
 
111
Die Abkürzung wurde in Anlehnung an Homburg et al. gewählt (vgl. Homburg et al. 2005, S. 1074).
 
112
Auch auf die Beteiligung von Hornung im Rahmen einer Pilotstudie, die die praktische Anwendbarkeit des Konzepts und den Mehrwert im Vergleich zur klassischen Balanced Scorecard im Zuge der adäquaten Informationsversorgung von Vorständen eruiert, sei verwiesen (vgl. Hornung und Mayer 1999, S. 389 ff.).
 
113
Eine Beschränkung auf höchstens sechs Scorecards, gegebenenfalls realisierbar durch die Bündelung unwesentlicher strategischer Erfolgsfaktoren, wird von den Autoren Wurl und Mayer empfohlen (vgl. Wurl und Mayer 2001, S. 189).
 
114
Das Risikoportfolio verdeutlicht unmittelbar die derzeitige Risikosituation des Unternehmens (vgl. Tewald 2004, S. 263).
 
115
Vertiefende Informationen zum KonTraG und der IDW PS 340 liefern Abschn. 2.5.1 und Abschn. 2.5.6 (vgl. Abschn. 2.5.1 und Abschn. 2.5.6).
 
116
Einen Überblick über die Möglichkeiten zur softwareunterstützten Umsetzung des Risikomanagements liefern Gleißner und Romeike (vgl. Gleißner und Romeike 2005a, S. 154 ff.).
 
117
Andererseits ist auch eine Steigerung der Effizienz und Effektivität des Risikomanagements, bedingt durch die verstärkte Einbeziehung der Risk Owner – als Fachpersonen – in das Risikomanagement, denkbar, sofern der obligatorisch mutmaßende Charakter des Risikomanagements in der operativen Tätigkeit diese nicht bei deren Aufgabenerfüllung hemmt (vgl. Wolf und Runzheimer 2009, S. 171).
 
118
In der einschlägigen Fachliteratur werden diese auch mit dem Begriff „Stufen“ beschrieben (vgl. Gleißner und Mott 2008, S. 55).
 
119
Im Zuge der praktischen Anwendung dieses Modell empfiehlt es sich, zusätzlich zu den in dieser Untersuchung enthaltenen Informationen die in der Veröffentlichung von Gleißner enthaltenen Kontrollfragen in Form von Checklisten zu verwenden (vgl. Gleißner 2016b, S. 33 ff.).
 
120
Der Geschäftswertbeitrag, auch Economic Value Added (EVA) genannt, ist eine finanzökonomische Kennzahl, die unter anderem die Beurteilung der optimalen Investitionsalternative ermöglicht (vgl. Stewart 1991, S. 4). Er hat direkte Auswirkungen auf den Shareholder-Value. Beide Kennzahlen werden positiv beeinflusst, indem die optimale Investitionsentscheidung auf Basis der vorliegenden Informationen wahrgenommen und umgesetzt wird (vgl. Däumler 2001, 61).
 
121
Grundlage für die Ermittlung der Kapitalkosten ist der Prozess der Risikoaggregation (vgl. Gleißner 2016b, S. 35). Die risikogewichtete Untergrenze der Erträge wird Kapitalkostensatz genannt (vgl. Gleißner 2018b, S. 21).
 
122
Der Einfluss der Unternehmenskultur auf den Unternehmenserfolg ist branchenspezifisch differenziert. Burt belegt, dass insbesondere in Geschäftsfeldern, die durch ein hohes Maß an Wettbewerb mit niedrigen Gewinnmargen geprägt sind, die Auswirkungen von Unternehmenskultur auf die Leistungsfähigkeit der Organisation – operationalisiert durch die Kapitalrendite – am größten sind (vgl. Burt 2001, S. 353 f.). Eine intensiv ausgeprägte Unternehmenskultur korreliert ebenfalls positiv mit der Arbeitsleistung des Individuums und der organisatorischen Zielerreichung (vgl. Burt 2001, S. 351).
 
123
Hierbei handelt es sich klassischerweise um Enterprise-Resource-Planning-Systeme oder Business Intelligence-Software, die die betrieblichen Abläufe und den Planungs- und Kontrollprozess unterstützen (vgl. Fabian et al. 2014, S. 2).
 
124
Vertiefend zu dieser Thematik ist die von Fischer und Jungermann durchgeführte experimentelle Untersuchungsreihe zu empfehlen, welche unter anderem die Ausprägungen und die Gestalt verbaler Termini zur Charakterisierung der Häufigkeit, auch kontextbezogen – anhand fiktiver Beipackzettel von Arzneimitteln – untersucht (vgl. Fischer und Jungermann 1996, S. 153 ff.).
 
125
„Membership function“, „charakteristische Funktion“ und „Kompatibilitätsfunktion“ beschreiben diese gewöhnlich synonym (vgl. Rommelfanger 1988, S. 8; Rommelfanger 1994, S. 8).
 
126
Rommelfanger unterscheidet im Zuge dessen intrinsische Unschärfe, informationale Unschärfe und unscharfe Relationen (vgl. Rommelfanger 1988, S. 4 ff.; Rommelfanger 1994, S. 4 f.).
 
127
Unscharfe Mengen werden gewöhnlich mit einer wellenförmigen Überstreichung gekennzeichnet (vgl. Rommelfanger 1988, S. 9; Rommelfanger 1994, S. 9).
 
128
Der Begriff „Fuzzifizierung“ ist ebenfalls unter den Bezeichnungen beziehungsweise Schreibweisen „Fuzzyfizierung“ und „Fuzzyfikation“ omnipräsent (vgl. Jaanineh und Maijohann 1996, S. 242).
 
129
Sie lässt durch die Verknüpfung von Regeln für das Betrachtungsobjekt konkrete Schlussfolgerungen zu (vgl. Kahlert und Frank 1994, S. 43). Einen vertiefenden Überblick diesbezüglich liefern Jaanineh und Maijohann (vgl. Jaanineh und Maijohann 1996, S. 250 ff.).
 
130
Die Verwendung des zusätzlichen Terminus „Entscheidungsvorbereitung“, der die initialisierenden Phasen des Entscheidungsprozesses charakterisiert, wäre aus juristischer Sicht nicht zweckdienlich (vgl. Graumann 2011, S. 299 ff.).
 
131
Weber kommt zu dem Ergebnis, dass die Relevanz der Rationalitätssicherung stetig zunimmt. Inwieweit sie das Berufsbild des Controllers prospektiv determiniert, da eine höhere Anzahl von Rationalitätssicherungsmaßnahmen bedingt durch Komplexitätssteigerungen den Aufgabenumfang des Controllings erhöhen und Generalisten verdrängen, ist fraglich (vgl. Weber 2000, S. 1935).
 
132
Der Begriff „Kognition“ ist der Kognitionspsychologie zuzuordnen, die wiederum Bestandteil der Allgemeinen Psychologie ist (vgl. Gerrig 2018, S. 327 f.). Kognition ist dabei als kontinuierlicher neuronaler Prozess der Informationsverarbeitung zu definieren. Den Ursprung für die der Informationsverarbeitung zuzuführenden Informationen liefern vorwiegend die individualspezifischen Faktoren – das Gedächtnis, motorische Fähigkeiten und Sinneseindrücke. Demzufolge ist Kognition als ein integraler Bestandteil des humanen Denkens zu interpretieren (vgl. Benson 1994, S. 5).
 
133
Während der Verlustbereich Werte unterhalb des individuellen Referenzpunktes repräsentiert, werden Werte, die oberhalb dieses charakteristischen Orientierungspunktes liegen, als Gewinne klassifiziert (vgl. Kahneman und Tversky 1979, S. 279).
 
134
In weiterführenden Untersuchungen liefern die Begründer dieser alternativen Entscheidungstheorie Erklärungsversuche für die unterstellte Irrationalität. Entscheider betrachten Entscheidungen tendenziell isoliert und durchschauen nicht die Komplexität des Gesamtzusammenhangs, was Fehlwahrnehmungen und daraus resultierende Fehlentscheidungen begünstigt (vgl. Tversky und Kahneman 1981, S. 453 ff.).
 
135
Die Theorie der kognitiven Dissonanz ist auf Festinger zurückzuführen (vgl. Festinger 1957) und beschreibt das Phänomen der Deutung von Inkonsistenzen im Rahmen der Entscheidungsfindung als unangenehme Gefühlslage, da diese die innere Ordnung des Entscheiders ins Ungleichgewicht bringen (vgl. Festinger 1957, S. 1 ff.). Allgemein gesprochen bedeutet dies für zwiespältige Situationen, dass „individuals favor beliefs consistent with their behavior“ (Eswaran und Neary 2016, S. 843). Kognitive Dissonanz begünstigt demzufolge Entscheidungen, die diese Gefühlslage ausgleichen – also Konsonanz herstellen – indem einerseits Informationen in die Entscheidungsfindung einbezogen werden, die die vom Entscheider präferierte Handlungsalternative stützen und andererseits nicht erwünschte Informationen, die die andere Option bekräftigen würden, ignoriert beziehungsweise relativiert werden (vgl. Festinger 1957, S. 3 ff.; Festinger 1962, S. 93 ff.).
 
Metadaten
Titel
Risikomanagement
verfasst von
Christian Kruse
Copyright-Jahr
2024
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-42356-8_2

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