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2014 | Buch

Schadensersatz wegen vorvertraglicher Informationspflichtverletzung beim Verbraucherkredit

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Über dieses Buch

Der europäische Gesetzgeber hat mit der Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie 2008/48/EG das Informationsmodell als wesentliches Instrument des Verbraucherschutzes im Verbraucherkreditrecht verankert. Neben einem umfangreichen Katalog vorvertraglicher Informationspflichten wurde in diesem Zusammenhang erstmals auch eine sog. Erläuterungspflicht des Kreditgebers eingeführt. Die Arbeit befasst sich zunächst mit den bereits nach alter Rechtslage bestehenden Informationspflichten des Darlehensgebers. Die einzelnen Änderungen durch die Verbraucherkreditrichtlinie werden sowohl auf europäischer als auch nationaler Ebene umfassend erläutert. Zudem befasst sich die Arbeit mit den verschiedenen Konstellationen, in denen ein Schadensersatzanspruch des Verbrauchers aufgrund einer Verletzung der vorvertraglichen Informationspflichten durch den Darlehensgeber in Betracht kommt.​

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
Kapitel 1. Einleitung
Zusammenfassung
Die vorstehenden Worte von Meglena Kuneva, der ehemaligen EU-Kommissarin für Verbraucherschutz, wirken für einen EU-Politiker geradezu euphorisch. Anlass für diese Euphorie war der abschließende Vorschlag der Kommission für eine neue Verbraucherkreditrichtlinie. Die Pressemitteilung, der das Zitat entnommen ist, nennt als wichtigste Neuerung der Richtlinie die nunmehr harmonisierten Standard-Informationen, die EU-weit jedem Verbraucher in der gleichen Form zu erteilen sind. Im ersten Richtlinienvorschlag, den die Kommission fünf Jahre zuvor vorgelegt hatte, nahmen die Informationspflichten der Kreditinstitute noch einen weitaus kleineren Raum ein. Zu kontroversen Diskussionen führte seinerzeit vielmehr die beabsichtigte Pflicht zu einer „verantwortungsvollen Kreditvergabe“. In der später verabschiedeten Richtlinie 2008/48/EG findet sich dieser Grundsatz lediglich in den Erwägungsgründen. Stattdessen enthält die Richtlinie einen umfangreichen Katalog vorvertraglicher Informationen, die dem Verbraucher die erhoffte „volle Sachkenntnis“ vor Abschluss des Kreditvertrags vermitteln und ihn so vor einer drohenden finanziellen Überlastung schützen sollen. Die erste Verbraucherkreditrichtlinie aus dem Jahr 1987 beschränkte sich hinsichtlich der Verbraucherinformation auf das Schriftformgebot sowie die zwingende Angabe des effektiven Jahreszinses und zu dessen Änderungsmöglichkeiten im Kreditvertrag.
Christian Gercke
Kapitel 2. Grundgedanken des europäischen Gesetzgebers bei der Einführung eines Systems vorvertraglicher Informationspflichten
Zusammenfassung
Vor einer vergleichenden Darstellung der Änderungen im Verbraucherkreditrecht muss zunächst die Frage beantwortet werden, welche Ziele der europäische Gesetzgeber bei der Einführung eines Systems vorvertraglicher Informationen vor Augen hatte. Dabei sollen in einem ersten Schritt zunächst die rechtspolitischen Ansätze für ein Informationsmodell erläutert werden. In diesem Zusammenhang wird kurz auf die Kritik an einem solchen System von Seiten der Literatur einzugehen sein. Ferner sollen im Rahmen einer ökonomischen Analyse Gründe für einen Informationsbedarf des Verbrauchers und für das Entstehen von Informationsasymmetrien aufgezeigt werden. In einem letzten Schritt wird die Entwicklung eines gemeinschaftsrechtlichen Informationsmodells erläutert und der Frage nachgegangen, inwieweit bei diesem Modell die vorher dargestellten Theorien und Ansätze aufgegriffen wurden.
Christian Gercke
Kapitel 3. Die Rechtslage vor Inkrafttreten der Richtlinie 2008/48/EG
Zusammenfassung
Nachdem zunächst die rechtspolitischen Grundlagen des Informationsmodells dargestellt wurden, soll Gegenstand dieses Kapitels die alte Rechtslage vor dem Inkrafttreten der neuen Verbraucherkreditrichtlinie sein. Besonderes Augenmerk wird in diesem Zusammenhang dem Schriftformzwang und dem hierdurch bewirkten Verbraucherschutz beigemessen. Außerdem wird der Frage nachgegangen, inwieweit bereits vor der Kodifizierung umfassender Informationspflichten entsprechende Pflichten durch die Rechtsprechung festgelegt wurden.
Christian Gercke
Kapitel 4. Die Ausgestaltung der Informationspflichten in der Richtlinie 2008/48/EG
Zusammenfassung
Der Verbraucherschutz im Bereich des Verbraucherkredites blieb auch nach dem Erlass der Richtlinie 87/102/EWG ein ständiges Thema für die Kommission. Dies zeigt sich zunächst daran, dass bereits 1½ Jahre nach Erlass der Richtlinie ein erster Änderungsvorschlag vorgelegt wurde, der später zur ersten Änderungsrichtlinie vom 22.02.1990 führen sollte. Weiterhin gab die Kommission im Jahr 1995 einen ersten Bericht über die Anwendung der Verbraucherkreditrichtlinie heraus. Der Bericht beschäftigte sich ausführlich mit der Problematik der Unterrichtung des Verbrauchers und schlug – neben einer Auskunftspflicht des Verbrauchers – auch die Statuierung einer Beratungspflicht der Kreditinstitute dahingehend vor, dass diese sich über die Lage des Verbrauchers informieren und ihn dann entsprechend unterrichten sollten.
Christian Gercke
Kapitel 5. Die Umsetzung des Informationspflichtenprogramms der Richtlinie 2008/48/EG in das deutsche Recht
Zusammenfassung
Nachdem die Vorgaben der Richtlinie für eine vorvertragliche Information des Verbrauchers dargestellt wurden, soll nunmehr auf die Umsetzung dieser Vorgaben durch den deutschen Gesetzgeber eingegangen werden. Dabei wird zunächst der Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens bis zum Erlass des Umsetzungsgesetzes dargestellt. Danach werden die einzelnen Vorschriften erläutert, die durch die Umsetzung der Richtlinie 2008/48/EWG reformiert wurden. Abschließend soll der Frage nachgegangen werden, wie die einzelnen, durch die Richtlinie vorgegebenen Informationspflichten vom deutschen Gesetzgeber umgesetzt wurden und welche Pflichten mit diesen im konkreten Fall verbunden sind.
Christian Gercke
Kapitel 6. Die Information bei Vertragsschluss: Formzwang und Sanktionen
Zusammenfassung
Im Gegensatz zu den neu normierten vorvertraglichen Informationspflichten gab es bereits nach altem Recht für die im Verbraucherdarlehensvertrag zu erteilenden Informationen in § 492 BGB eine detaillierte Aufzählung. Diese wird auch nach neuem Recht durch ein spezielles Fehlerfolgensystem nach § 494 BGB ergänzt. Um die durch die Gesetzesänderung geschaffenen Veränderungen nebst Problemfällen nachvollziehen zu können, sollen in einem weiteren Schritt die vertraglichen Informationen nebst den Sanktionen von Form- und Mitteilungsverstößen nach altem und neuem Recht dargestellt werden.
Christian Gercke
Kapitel 7. Die Verletzung der Informationspflichten und ihre Rechtsfolgen
Zusammenfassung
Wie bereits in den vorangegangenen Kapiteln dargestellt, hat der deutsche Gesetzgeber mit der Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie für die Kreditinstitute ein umfassendes Programm vorvertraglicher Informationspflichten geschaffen, das bereits im Bereich der Werbung beginnt und mit der Erläuterung des vom Verbraucher gewünschten Kreditprodukts abschließt. Dabei stellt sich zunächst die Frage, wie sich die neu geschaffenen Informations- und Erläuterungspflichten zu dem bereits bestehenden Informationskonzept in § 492 BGB verhalten und welche Rechtsfolgen sich für den Verbraucher hierdurch ergeben können. Hierbei ist vor allem zu beachten, dass das BGB mit § 494 schon nach altem Recht ein spezielles Fehlerfolgensystem enthielt, das Verstöße gegen bestimmte Informationspflichten beim Vertragsschluss sanktionierte. Da dieses System mit einer Heilung des zunächst formnichtigen Vertrags bei Auszahlung des Darlehens auch nach der Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie beibehalten wurde, stellt sich die Frage, inwieweit dies Auswirkungen auf einen Ersatzanspruch wegen Verletzung der vorvertraglichen Informationspflicht haben kann.
Christian Gercke
Kapitel 8. Zusammenfassung der Ergebnisse
Zusammenfassung
1.
Mit der Verabschiedung der Verbraucherkreditrichtlinie wurde das Informationsmodell durch den europäischen Gesetzgeber auf eine neue Ebene gehoben. Auch im Massengeschäft Verbraucherkredit setzt man nunmehr auf die neoliberale Vorstellung eines sich im Wesentlichen selbst regulierenden Marktes, der als Schutzmechanismus für den Verbraucher lediglich ein Höchstmaß an Transparenz fordert. Die Möglichkeit, einer steigenden Verbraucherverschuldung durch ausgeprägtere soziale Verbraucherschutzkonzepte zu begegnen, wurde insoweit nicht genutzt.
 
Christian Gercke
Backmatter
Metadaten
Titel
Schadensersatz wegen vorvertraglicher Informationspflichtverletzung beim Verbraucherkredit
verfasst von
Christian Gercke
Copyright-Jahr
2014
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
Electronic ISBN
978-3-642-39121-7
Print ISBN
978-3-642-39120-0
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-642-39121-7

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