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2013 | Buch

Schiedsgerichtsbarkeit und Ständiges Revisionsgericht des Mercosur

Integrationsförderung durch zwischenstaatliche Streitbeilegung und Rechtsprechung im Mercosur

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Über dieses Buch

Die Autorin untersucht in ihrem Werk den Beitrag des Streitbeilegungsmechanismus des Mercosur zum regionalen Integrationsprozess in Südamerika. Ihre Darstellung bettet Schiedsgerichtsbarkeit und Ständiges Revisionsgericht in den besonderen integrationspolitischen und ökonomischen Hintergrund des Mercosur sowie in dessen institutionellen und rechtlichen Rahmen ein. Dabei wird sowohl die Umgrenzung der Handlungsmöglichkeiten der Streitbeilegungsorgane durch diesen Rahmen, als auch deren Einfluss auf Recht und Institutionen beschrieben.

Unter vergleichender Bezugnahme auf europarechtliche und völkerrechtliche Vorbilder befasst sich die Arbeit mit den Verfahrensarten von Schiedsgerichtsbarkeit und Ständigem Revisionsgericht einschließlich dessen innovativen Verfahrens der Kooperation mit nationalen Gerichten. Die Autorin untersucht die gestalterische Einflussnahme der Rechtsprechung auf den Integrationsraum des Mercosur und beobachtet die richterliche Ausformung der Grundfreiheiten und deren Begrenzung. Wie der Europäische Gerichtshof nutzen auch die Schiedsgerichte und das Ständige Revisionsgericht ihre Möglichkeiten zum gestalterischen Wirken im Integrationsraum.

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
A. Einführung: Die Entwicklung des Mercosur und seiner Gerichtsbarkeit
Abstract
Der Gemeinsame Markt des Südens, der Mercosur, ist zwar nur einer von mehreren modernen Integrationsansätzen auf dem südamerikanischen Kontinent, er unterscheidet sich jedoch erheblich von seinen Vorgängern und nimmt in der regionalen wirtschaftlichen Integrationsbewegung Lateinamerikas eine Sonderrolle ein.
Marianne Klumpp
B. Der rechtliche und institutionelle Rahmen des Mercosur
Abstract
Oberstes politisches Organ des Mercosur ist der Rat des Gemeinsamen Marktes (Consejo del Mercado Común, CMC). Ihm obliegt die politische Führung des Integrationsprozesses und Entscheidungsfindung zur Sicherstellung der im Vertrag von Asunción festgelegten Vereinbarungen und Ziele.
Marianne Klumpp
C. Diplomatische Streitbeilegung
Abstract
Der Vertrag von Asunción als Gründungsvertrag des Mercosur enthielt in seinem Anhang Nr. III nur eine sehr kurze Regelung zur Schlichtung von Streitigkeiten, die bei der Anwendung des Vertrages zwischen den Mitgliedsstaaten auftreten konnten. Konflikte sollten nach dieser Vereinbarung zunächst durch direkte Verhandlungen beigelegt werden. Für den Fall des Misslingens der Verhandlungen war vorgesehen, dass die Streitigkeit Gegenstand von Erörterungen innerhalb der Gruppe Gemeinsamer Markt wird.
Marianne Klumpp
D. Die Schiedsgerichtsbarkeit
Abstract
Der Anwendungsbereich der Regeln über die Schiedsgerichtsbarkeit im Mercosur erstreckt sich wie alle Regeln über die zwischenstaatliche Streitbeilegung auf Streitigkeiten zwischen den Mitgliedsstaaten des Mercosur über die Auslegung, Anwendung und die Nichtbefolgung des Vertrags von Asunción, des Protokolls von Ouro Preto, der weiteren Protokolle und Abkommen, die im Rahmen des Vertrages von Asunción geschlossen wurden, sowie der Entscheidungen des Rates, der Beschlüsse der Gruppe und der Richtlinien der Handelskommission.
Marianne Klumpp
E. Das Ständige Revisionsgericht
Abstract
Im Bereich der nichtrichterlichen Konfliktlösung und der Schiedsgerichtsbarkeit wurden im Protokoll von Olivos im Vergleich zum vorangegangenen Streitbeilegungssystem des Protokolls von Brasilia nur punktuelle Veränderungen und einige Präzisierungen vorgenommen. Die bedeutendste Neuerung des Protokolls von Olivos ist dagegen die Schaffung des Ständigen Revisionsgerichts mit seinen Verfahrensmöglichkeiten.
Marianne Klumpp
F. Gerichtsbarkeit und Wirtschaftsverfassung
Abstract
Aus ökonomischer Sicht bietet die Integration und Verflechtung einzelner Volkswirtschaften die Möglichkeit, brachliegende Ressourcen besser zu nutzen und den Entwicklungs- und Industrialisierungsprozess zu beschleunigen. Insgesamt wird sich von der Integration von Volkswirtschaften ein erheblicher Wohlfahrtsgewinn für die Bevölkerung des Integrationsraumes versprochen.
Marianne Klumpp
G. Schlussbetrachtungen und Zusammenfassung
Abstract
Das TPR als eigenständiges internationales Rechtsprechungsorgan ist eine permanente, wenn auch nicht ständig aktive Institution, die aus unabhängigen Richtern zusammengesetzt ist und anhand von bereits vor dem konkreten Streitfall aufgestellten Verfahrensregeln verbindliche Entscheidungen in streitigen Verfahren zwischen Staaten fällt.
Marianne Klumpp
Summary
Abstract
One of the specific characteristics of Latin America’s successful integration scheme Mercosur is its reluctance to create over-dimensioned institutions and bureaucracy. Right from the beginning, Mercosur consistently avoided to set up institutions that did not fit to the stage of integration at the respective time. Consequently, the design of institutions followed the dynamic development of Mercosur’s political integration path.
Marianne Klumpp
Backmatter
Metadaten
Titel
Schiedsgerichtsbarkeit und Ständiges Revisionsgericht des Mercosur
verfasst von
Marianne Klumpp
Copyright-Jahr
2013
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
Electronic ISBN
978-3-642-39001-2
Print ISBN
978-3-642-39000-5
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-642-39001-2

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