1999 | OriginalPaper | Buchkapitel
Schlichtung
verfasst von : Professor Dr. jur. Wolfgang Hromadka, Frank Maschmann
Erschienen in: Arbeitsrecht Band 2
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
Enthalten in: Professional Book Archive
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Schlichtung ist Hilfeleistung zur Beilegung von Gesamtregelungsstreitigkeiten, und zwar in der Regel durch Abschluß einer Gesamtvereinbarung1. Während ursprünglich der erste Gesichtspunkt im Vordergrund stand, wird heute eher der zweite betont. Als Gesamtvereinbarungen kommen Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung und Dienstvereinbarung in Betracht. Für Sprechervereinbarungen ist eine Schlichtung nicht vorgesehen, weil der Sprecherausschuß keine echten Mitbestimmungsrechte hat. Arbeitgeber und Sprecherausschuß könnten sie aber theoretisch freiwillig vereinbaren.