2012 | OriginalPaper | Buchkapitel
Bilanzierungsvorschriften für Finanzinstrumente nach IFRS und BilMoG
verfasst von : Frank Schmitz, Andreas Huthmann
Erschienen in: Bilanzierung von Finanzinstrumenten
Verlag: Gabler Verlag
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Der erstmalige Ansatz von Finanzinstrumenten erfolgt nach IAS 39.14, wenn ein Unternehmen Vertragspartei eines Finanzinstruments wird. Bei erstmaligem Ansatz eines Finanzinstruments besteht bei Kassageschäften das Wahrecht, das Finanzinstrument zum Handels- oder zum Erfüllungstag anzusetzen. Dabei ist der Handelstag (trade date) der Tag des Vertragsabschlusses, der Erfüllungstag (settlement date) ist der Tag der Lieferung eines Finanzinstruments. Derivate sind gem. IAS 39.AG34 stets zum Handelstag anzusetzen. Die gewählte Methode ist nach IAS 39.AG53 konsequent auf alle Finanzinstrumente einer Kategorie anzuwenden, wobei zu Handelszwecken erworbene Vermögenswerte als eine eigene Kategorie zu behandeln sind.