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04.12.2014 | Fahrzeugtechnik | Schwerpunkt | Online-Artikel

Subventionen für Elektroautos

verfasst von: Christiane Brünglinghaus

5 Min. Lesedauer

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Eine Million Elektroautos auf deutschen Straßen bis 2020? Nur wenn zusätzliche Marktanreize für die Elektromobilität geschaffen werden, lässt sich dieses Ziel erreichen. Die Nationale Plattform Elektromobilität schlägt unter anderem vor, gewerbliche Käufer zu fördern.

Die Nationale Plattform Elektromobilität (NPE) hat ihren Fortschrittsbericht an die Bundesregierung übergeben. Der Bericht prognostiziert für das Jahr 2020 rund 500.000 E-Autos - statt eine Million, wie eigentlich geplant. Nur wenn zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, könne Deutschland nach heutigem Kenntnisstand das Eine-Million-Ziel erreichen. Das stellt das Beratungsgremium der Bundesregierung in seinem vierten Zwischenbericht fest - eine Bilanz der Marktvorbereitungsphase. In dem Gremium sind Akteure aus Industrie, Wissenschaft, Politik, Gewerkschaften und Verbänden vertreten. Mit dem nun vorgelegten Bericht verpflichten sich alle Beteiligten erneut, die Entwicklung der Elektromobilität bis 2017 zu begleiten.

Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen der NPE gehören: Sonderabschreibungen für gewerbliche Nutzer einzuführen, Beschaffungsinitiativen umzusetzen sowie die Zellfertigung in Deutschland zu etablieren. Die Bundesregierung will die Empfehlungen der NPE prüfen, die Marktentwicklung beobachten und mit weiteren politischen Rahmenbedingungen flankieren.

Sonderabschreibungen für gewerbliche Nutzer

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Um bis 2020 eine Million Elektrofahrzeuge auf deutsche Straßen zu bringen, werden monetäre Anreize empfohlen. Besonderes Augenmerk liegt nach Einschätzung der NPE auf einer Sonderabschreibung (Sonder-AfA) für gewerbliche Nutzer. Die Sonderabschreibung würde den Staat jährlich rund 200 Millionen Euro kosten. Die Anschaffungskosten sollen im ersten Jahr zu 50 Prozent von der Steuer absetzbar sein. "Wir begrüßen diesen Vorschlag ausdrücklich, damit wird der Kauf von Elektrofahrzeugen auch für Flottenmanager wirtschaftlich attraktiv. Auf der Seite der Firmenwagen-Nutzer gibt es ja bereits den Nachteilsausgleich. Die Politik sollte den Vorschlag rasch aufnehmen und umsetzen", kommentiert Matthias Wissmann, Präsident des Verbandes der Automobilindustrie (VDA), auf der VDA-Jahrespressekonferenz den Fortschrittsbericht.

Private Nutzer gehören ohnehin eher weniger zu den Käufern von Elektroautos. Gewerbliche Flotten und Dienstwagen machen zusammen rund 60 Prozent des Neuwagenmarktes aus, gibt der Bericht an. Die Anschaffung von Elektrofahrzeugen rechnet sich also bisher vor allem für gewerbliche Flotten. Diese sollen auch laut NPE-Bericht für die Durchdringung des Gebrauchtwagenmarktes eine wichtige Rolle spielen. Daher seien sowohl private als auch öffentliche Beschaffungsprogramme zu initiieren und umzusetzen.

Forschung und Entwicklung fördern

Die NPE empfiehlt zudem der Bundesregierung, die Forschung und Entwicklung mit künftig 360 Millionen Euro pro Jahr stärker als bisher zu fördern. Auch beim Infrastruktur-Ausbau müsse mehr passieren. Für den Ausbau empfiehlt die NPE eine Kombination aus privaten und öffentlichen Investitionen.

Im internationalen Vergleich der Leitmärkte steht Deutschland derzeit nur durchschnittlich da. "Wir sind auf einem guten Weg Leitanbieter zu werden, befinden uns beim Ziel Leitmarkt jedoch derzeit nur im Mittelfeld", sagte Henning Kagermann, acatech Präsident und Vorsitzender der NPE. Aktuell sind in Deutschland rund 24.000 Elektrofahrzeuge zugelassen und rund 4800 AC-Ladepunkte an etwa 2400 Standorten sowie rund 100 Schnellladepunkte aufgebaut. Insgesamt gibt es bisher 17 Elektrofahrzeugmodelle von deutschen Herstellern, zwölf weitere sollen im nächsten Jahr folgen.

Etablierung einer Zellfertigung in Deutschland

Um die gesamte Wertschöpfungskette für Elektromobilität in Deutschland aufzubauen, sollte laut NPE auch die Zellfertigung in Deutschland etabliert werden. Dem pflichtet auch Detlef Wetzel, erster Vorsitzender der IG Metall, bei: "Das Ziel ist, die Technik zur Zellproduktion hierzulande zu erforschen und anzuwenden - dann wird Elektromobilität in Deutschland auch Erfolg haben. Die Zellproduktion ist der Schlüssel, um in Deutschland große Teile der Wertschöpfung für die Zukunft zu sichern", erklärte Wetzel anlässlich der Übergabe des Fortschrittsberichts. Derzeit werde die Wertschöpfungskette in Deutschland noch bei der Zellproduktion unterbrochen. Dabei mache die Batterie bis zu 40 Prozent der Wertschöpfung eines Elektrofahrzeuges aus. Die NPE will 2015 eine Roadmap zur integrierten Zell- und Batterieproduktion in Deutschland erarbeiten.

Diskriminierungsfreies Schnellladenetz

Darüber hinaus plädiert der NPE-Bericht dafür, das Combined Charging System (CCS) zukünftig als verbindliches globales Ladesystem für Normal- und Schnellladen durchzusetzen. Die NPE rät davon ab, in andere Lösungen außerhalb der CCS-Roadmap zu investieren. Die Infrastruktur sei so schnell wie möglich flächendeckend CCS-kompatibel auszubauen. Das kritisieren jedoch der Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK) und der Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK). Denn: Europaweit verfügen circa 66 Prozent der schnellladefähigen Elektrofahrzeuge über den CHAdeMO-Standard. Diese E-Autos könnten dann den Schnellladevorgang an reinen CCS-Stationen nicht nutzen. Das diskriminiere alle Autofahrer, die sich bereits frühzeitig für ein Elektrofahrzeug entschieden haben, das über den CHAdeMO-Standard schnell geladen wird. Multicharger-Ladestationen würden hingegen beide Standards bedienen.

Gemeinsam mit dem Fortschrittsbericht 2014 hat die NPE auch die "Deutsche Normungs-Roadmap Elektromobilität - Version 3.0" an die Bundesregierung übergeben. Die Roadmap definiert die deutsche Normungsstrategie und dient zugleich als internationales Diskussionspapier. Sie soll die weltweite Zusammenarbeit für die Elektromobilität fördern, etwa mit den USA und China.

Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz

Das Kabinett hat gestern auch den Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NApE) verabschiedet. Die Maßnahmen für den Verkehrsbereich, die eine Verringerung der CO2-Emissionen und des Energieverbrauchs bewirken sollen, umfassen unter anderem die von der NPE geforderte Sonderabschreibung für gewerbliche E-Fahrzeuge, eine e-mobile Beschaffungsinitiative von Bund und Ländern sowie einen Feldversuch zur Erprobung des verstärkten Einsatzes elektrischer Antriebe bei schweren Nutzfahrzeugen.

Zudem hatte das Kabinett am 24. September 2014 das Elektromobilitätsgesetz verabschiedet. Damit können Kommunen zu künftig entscheiden, wie sie Elektroautos vor Ort begünstigen wollen. Zum Beispiel durch kostenfreie Parkplätze oder spezielle Zu- und Durchfahrtsrechte. Das Gesetz soll im Frühjahr 2015 in Kraft treten und ist bis zum 30.06.2030 befristet.

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