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2017 | OriginalPaper | Buchkapitel

6. Kann Whistleblowing tatsächlich ein effektives Mittel der Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung sein?

verfasst von : Hartmut Schweitzer

Erschienen in: Korruptionsprävention

Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Zusammenfassung

An den Anfang möchte ich einige Gedanken zur sozialen Konstruktion von Korruption stellen, denn wie wir Korruption sehen, hat auch Auswirkungen auf die Beurteilung des Whistleblowing in Korruptionsfällen und die Betrachtung des jeweiligen sozialen Umfeldes. Um während der intensiven Beschäftigung mit Whistleblowing und Korruption etwas Abstand davon zu gewinnen, las ich Bücher zu vollkommen anderen Themen, darunter das „geheime“ Tagebuch des Samuel Pepys, eines hohen Beamten des englischen Flottenamtes – also der Admiralität – aus den Jahren 1660 bis 1669. Wenn auch auf den ersten Blick diese fast 400 Jahre alten „Selbstbeschreibungen“ nichts mit Korruption und Whistleblowing zu tun zu haben scheinen, so ändert sich dieser Eindruck bei näherem Hinsehen, weil Pepys in einer Zeit lebte, in der Korruption in England sehr stark verbreitet war und als fast alltäglich bezeichnet werden kann.

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Fußnoten
1
Ein Rekurs auf die Inhaltsbestimmung von Korruption erscheint mir auch in Abhandlungen wie dieser immer wieder dringend notwendig, weil viele Veröffentlichungen unklare bis widersprüchliche Begriffsdefinitionen enthalten.
 
2
Pepys und Samuel (2011), das „geheime“ Tagebuch, das endlich in einer vollständigen deutschen Übersetzung vorliegt.
Für diejenigen, denen der Name nichts sagt: Pepys’ historische Bedeutung für den Aufstieg Englands zur größten Seemacht und damit zur Großmacht ist schwer zu überschätzen – und dort wurde er wegen seiner Verdienste um die Flotte im Umfeld der englisch-holländischen Kriege auch als „Saviour of the Navy“ bezeichnet. Vgl. auch die Pepys-Biografie von Claire Tamorin (2003).
 
3
Ich betrachte hier Korruption aus einer engen sozialwissenschaftlichen Sicht unter weitgehender Vernachlässigung ökonomischer, psychologischer oder juristischer Aspekte. Da dies hier eine theoretische Behandlung des Whistleblowing ist, kann ich nur wenig Literatur zitieren, weil es dazu nur sehr wenige Abhandlungen gibt. Die meisten Publikationen behandeln konkrete Fälle, aus denen die für eine Theorie relevanten Grundlagen mühsam zu destillieren sind. Eine Literaturrecherche erbrachte aber z. B. keine wissenschaftlich ergiebige Publikation zu Fragestellungen wie der konkreten sozialen Situation eines Whistleblower nach der Tat.
Allerdings muss ich erwähnen, dass es mir nicht möglich war, den Ende 2014 erschienenen Sammelband von A. J. Brown et al. mit seiner ca. 60 Seiten umfassenden Literaturliste zu bekommen.
 
4
In diesen Untersuchungen findet man dann auch die Korrelationsberechnungen, Pfad- oder Faktorenanalysen etc., insgesamt also das ganze Inventar moderner empirisch-statistischer Verfahren der Sozialwissenschaften, mit denen das jeweilige Ausmaß der Korruption in Verbindung mit verschiedenen sozio-ökonomischen Fakten – Ausmaß individueller Armut, Pressefreiheit oder spezielle Gesetze u. a. m. – dargestellt und analysiert werden kann. In ihnen ist Korruption meistens mit aktiver und/oder passiver Bestechung gleichgesetzt. Aus verschiedenen Gründen, die hier nicht diskutiert werden können, sind juristische Abhandlungen zur Korruption diesem technischen Ansatz meistens sehr ähnlich.
 
5
Dazu gehören auch alle Handbücher zur Korruptionsbekämpfung, wie z. B. Richter und Naulin: Der Anti-Corruption- Wall (2011); vgl. die Literaturliste.
 
6
Eine Reihe von Autoren verleiht der Korruption wegen dieser Verschleierung den Stempel des „Geheimnisvollen“, und sie wird in nicht wenigen Abhandlungen sogar als eine untypische Straftat bezeichnet, weil sie außerdem nicht die übliche Rollenverteilung von Täter und Opfer kenne und weil die Täter eine verschwiegene und verschworene Gemeinschaft bildeten, die im Verborgenen blühe. Dabei ist Geheimniskrämerei und Verschleiern eine typische Begleiterscheinung krimineller Handlungen und nichts, was Korruption besonders „auszeichnet“ (vgl. dazu Schweitzer 2009, S. 43).
 
7
Vgl. dazu Schweitzer (2002) und (2005), vor allem aber ausführlich Schweitzer (2009).
 
8
Denn was in einer Definition nicht erwähnt wird, ist automatisch aus dem Geltungsbereich ausgeschlossen.
 
9
Untreue, Unterschlagung oder Betrug können (natürlich) zusammen mit Korruption auftreten und tun es recht häufig auch, sie konstituieren als „reine“ Handlungen aber keine Korruption. Durch die fehlerhafte Analytische Definition werden überdies Sachverhalte der Korruption zugeordnet, die damit nichts zu tun haben, außer dass es sich bei ihnen auch um Normverletzungen oder sogar um Gesetzesbrüche handelt. Vgl. dazu ausführlicher Schweitzer (2009), vor allem Pkt. (2.8).
 
10
Diese Definitionen sind zwar „kurz und knackig“ und damit scheinbar präzise, aber diese durch die Kürze gewonnene Scheinpräzision geht auf Kosten des Bedeutungsinhaltes, damit der Reichweite der Gültigkeit und damit auf Kosten der wissenschaftlichen Brauchbarkeit.
Für die politische Arbeit von Transparency International mag diese „korrupte“ Definition von Korruption ja ausreichend, vielleicht sogar hilfreich sein, für die wissenschaftliche Arbeit ist sie schädlich. Da Transparency International aber inzwischen, unter anderem durch seinen jährlich veröffentlichten, durchaus verdienstvollen Corruption Perception Index (CPI), einen erheblichen Einfluss auf die wissenschaftliche Arbeit über Korruption hat, stellt sich durchaus die Frage, ob die Vermischung von praktisch-politischen Zielen von Transparency International und wissenschaftlicher, nach meiner Auffassung der Wertfreiheit verpflichteter Arbeit, eigentlich wirklich für die Wissenschaft hilfreich ist. Wobei mich bei der Lektüre von Transparency-International-Publikationen ziemlich häufig der Verdacht beschleicht, dass diese Definition bei der praktischen Arbeit überhaupt keine Rolle spielt.
 
11
Vgl. zur ausführlichen Diskussion dieses Problems auch Schweitzer (2009); hier die Abschn. (1.​2 bis 1.​4).
 
12
Die kursiv geschriebenen Begriffe sind meine Anpassung des Elster-Textes für diesen Text.
 
13
Vgl. dazu auch den allen Korruptionsforschern dringend zu empfehlenden Aufsatz von K. D. Opp über die Aufgaben von Definitionen in Graeff und Grieger (Hrsg.) (2012).
 
14
Vgl. Nader et al. (1972) in der Literaturliste. Es gibt auch andere Erklärungen für die Entstehung des Begriffs, aber diese erscheint mir, betrachtet man sie im Zusammenhang mit Naders Buch, als die überzeugendste, denn der Begriff taucht erst nach diesem Buch in den späteren 1970er-Jahren im publizistischen und wissenschaftlichen Sprachgebrauch auf.
 
15
Ich spreche hier von Organisationen oder Gruppen, wobei ich für den vorliegenden Beitrag beide Begriffe inhaltsgleich verwende, weil ich nicht zu oft denselben Begriff wiederholen möchte.
 
16
Ich möchte diese Definition deswegen als vorläufig betrachten, weil durchaus die Möglichkeit besteht, dass sich bei intensiverer Beschäftigung mit Whistleblowing Züge herausschälen, die jetzt noch nicht gesehen wurden, aber in die Definition integriert werden sollten. Es kann ebenso das Gegenteil geschehen, dass jetzt Charakteristika für relevant angesehen werden, die sich im Laufe der Zeit als überflüssig herausstellen.
 
17
Nach diesem Gesetz müssen an US-Börsen gelistete Unternehmen, also überwiegend US-Firmen, ein internes Meldeverfahren einrichten, über das die Mitarbeiter Fehlverhalten melden können, eben das sogenannte Whistleblowing. Diese Verpflichtungen gelten jedoch auch für europäische Firmen, die an US-Börsen gelistet sind, sowie dortige Tochter- oder Dienstleistungsunternehmen, was zu Schwierigkeiten aufgrund abweichender europäischer Regelungen führen kann, vor allem wegen unterschiedlicher Datenschutzgesetze.
Eine umfassende Darstellung der politischen und ökonomischen Begleitumstände (Zusammenbruch von Enron und WorldCom aufgrund krimineller Machenschaften der Vorstände) der Entstehung dieses Gesetzes, die allerdings für europäische Nichtjuristen teilweise sehr schwer zu verstehen ist, bietet Romano, die zu einem vernichtenden Urteil über die Qualität dieses Gesetzes kommt, das in dem einleitenden Abstract so klingt: „The paper’s conclusion is that SOX’s corporate governance provisions should be stripped of their mandatory force and rendered optional. Other nations, such as the members of the European Union who have been revising their corporation codes, would be well advised to avoid Congress’ policy blunder.“ Genützt hat dieser Verriss in der politischen Praxis allerdings sehr wenig.
 
18
Vgl. dazu u. a. den Bericht des ehemaligen EU-Beamten van Buitenen (1999) über Durchstechereien in der EU-Kommission unter Jacques Santer, die am 15. März 1999 zum Rücktritt der Kommission führten.
 
19
Wobei für mich als deutschem Staatsbürger der größte Skandal in der Nichtreaktion unserer Regierung liegt, die ja wohl darauf vereidigt wurde, Schaden vom deutschen Volk abzuwenden, sich darum aber offensichtlich nicht kümmert. Die Reaktion des damaligen Innenministers Friedrich von der CSU kann ich nur als Verächtlichmachung der Bevölkerung interpretieren. Diese Reaktionslosigkeit unserer Regierung hörte ja erst in dem Moment auf, als herauskam, dass auch das Handy der Kanzlerin „geknackt“ worden war. Hier waren offensichtlich wieder einige gleicher als andere.
 
20
So auch Zachert (2001): „Gelegentlich zeigt sich in Behörden und Unternehmen die Neigung, interne Missstände herunterzuspielen, erkannte Verfehlungen von Mitarbeitern jedenfalls nicht an die Öffentlichkeit gelangen zu lassen.“ Es handelt sich hierbei allerdings offenbar nicht um ein gelegentliches, sondern eher um ein typisches Verhalten.
 
21
Hier sei nachdrücklich darauf hingewiesen, dass es bei diesen Betrachtungen nicht um feindliche Agenten, V-Leute, Undercover-Agenten, agents provocateurs oder ähnliche Personen geht. Diese Personen gehen gezielt von außen in eine Gruppe bzw. werden eingeschleust, um sie auszuspionieren. Deren strukturelle und normative Situation ist vollkommen anders gelagert und hat mit der eines Whistleblower nicht viel zu tun.
 
22
Das wurde ja schon bei den Studien von Roethlisberger und Dickson (vgl. Literaturliste) in den Hawthorne-Werken in Chicago in den 1920er-Jahren herausgefunden, bei denen – sozusagen als Nebeneffekt – die „Entdeckung“ der informellen Gruppe im Betrieb mit ihren eigenen Normen als die Kohäsion steigerndes Strukturmerkmal gelang.
 
23
Das IES&BS umschreibt Sozialkapital wie folgt (Jackman 2001, S. 14216/14217): „Social capital … refers to relations among persons that facilitate action, embodied in the collective norms of communities that extend beyond immediate family members and the trustworthiness of the social environment on which obligations and expectations depend.“
 
24
Also als einen sozialen Auswahlprozess auf der Grundlage der spezifischen Gruppenwerte, die damit natürlich in Konkurrenz zu den Werten andere Gruppen treten und sich durchsetzen müssen. Je weniger Mitglieder relativ zur Bewerberzahl übrig bleiben, als desto attraktiver definiert sich die Gruppe.
 
25
Dazu müssen sich selbstverständlich entsprechende Anlässe bieten, die ja oft gar nicht gegeben sind. In derartigen Fällen kann die Enttäuschung zu solchen Phänomenen wie dem der inneren Kündigung oder der Sabotage von Abläufen oder Diebstahl u. v. a. m. führen.
 
26
Vgl. dazu Becker (1981, 1982, 1996) oder Esser (1992 oder 1993).
 
27
Sehr deutlich wurde diese Art des Vorgehens ja, als die Amerikaner und Briten sich selbst mit dem Vorwurf gegen die Deutschen exkulpierten, der BND lausche ja auch. Noch merkwürdiger fand ich allerdings dieselbe Argumentationskette vonseiten einiger deutscher Kommentatoren, um das angelsächsische Verhalten zu „verniedlichen“. Nur weil ein Bekannter in ein fremdes Haus einbricht, ist man ja wohl nicht dazu legitimiert, dasselbe zu tun.
 
28
Vgl. als Beispiel dafür, dass solche Aktivitäten für den entsprechenden Manager sehr unangenehme Folgen haben können, den Fall des Compliance-Managers von Siemens Healthcare China, Liu Meng-Lin, der Siemens vor einem New Yorker Gericht verklagt hat, weil er seiner Meinung nach im Jahre 2010 nur deswegen von der Firma entlassen wurde, weil er seine Vorgesetzten über Korruption in einer chinesischen Niederlassung informiert habe, was aber auf wenig Interesse bei diesen gestoßen sei.
 
29
Vgl. dazu Lüdtke und Schweitzer (1993).
 
30
Aus SPIEGEL-Online, aufgerufen am 24.09.2013: „Anti-Korruptionsbeauftragter Wolfgang Pistol über Whistleblower. Kampf gegen Korruption: „Es fehlt komplett an Unrechtsbewusstsein““ von Anette Langer.
 
31
So heißt das Buch von C. Fred Alford über diese Situation dann auch passend: Whistleblowers: Broken Lives and Organizational Power; Cornell University Press; 2002.
 
32
„Sonderlings Schicksal“ aus: Der FREITAG; Online-Ausgabe vom 29.12.2014; abgerufen am 09.01.2015.
 
33
Über derartige Schwierigkeiten berichtete ja auch van Buitenen (1999) sehr eindrücklich.
 
34
Whistleblower im Büro. Denunzianten vom Dienst; Süddeutsche.​de , aufgerufen 03.06.2011, 17:37.
 
35
Vgl. z. B. die Geschichte in dem Film „Das Netz“ von Regisseur Irwin Winkler von 1995 mit Sandra Bullock als IT-Expertin.
 
36
Vgl. Meldung auf FAZ.NET vom 05.11.2013: Wer den Chef anschwärzt, soll besser geschützt werden.
 
37
Meldung durch Amnesty International veröffentlicht in SPIEGEL Online am 20.01.2014.
 
38
Inzwischen wurde bekannt, dass das auch andere Firmen machen wollen. Aber es gibt auch bekannte Firmen, die ein solches Vorgehen ablehnen, weil sie es für überflüssig halten.
 
39
Auf die Probleme, die sich in diesem Zusammenhang aus den Mitbestimmungsgesetzen und den damit verbundenen Mitspracherechten der Betriebsräte ergeben, gehe ich hier nicht ein. Da ist ein weites Gebiet für Juristen.
 
40
Ich hatte Teile der Ergebnisse dieses Treffens zwar auf meinen Rechner geladen, kann aber nicht mehr die genaue Quelle und das Datum angeben. Außerdem habe ich nur noch Teile, auf die ich zwar zurückgreifen, die ich aber nicht mehr zitierfähig angeben kann. Das ist leider ein Ergebnis des Kopierens alter Dateien auf einen neuen Rechner mit einer neuen WORD-Version.
 
41
In dem Buch von Nader et al. 1972 werden im Schlusskapitel (S. 225 ff.) einige Punkte aufgezählt, die ein Whistleblower beachten und klären sollte, bevor er „zur Tat schreitet“. Vgl. die Auflistung in Anhang (B).
 
Literatur
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Metadaten
Titel
Kann Whistleblowing tatsächlich ein effektives Mittel der Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung sein?
verfasst von
Hartmut Schweitzer
Copyright-Jahr
2017
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-06314-6_6

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