2006 | OriginalPaper | Buchkapitel
Küstenwache
verfasst von : Matthias Schütte
Erschienen in: Wörterbuch zur Inneren Sicherheit
Verlag: VS Verlag für Sozialwissenschaften
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I. Die Küstenwache der Bundesrepublik Deutschland ist ein seit dem 01. 07.1994 bestehender Koordinierungsverbund der Vollzugskräfte des Bundes auf See. Sie ist also keine Körperschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit und auch keine selbstständige Behörde mit eigenen Zuständigkeiten und Befugnissen, sondern eine Form der verabredeten Zusammenarbeit verschiedener Bundesministerien zur wirkungsvolleren Erledigung verschiedener maritimer Aufgaben durch die ihnen jeweils nachgeordneten Behörden. An der Verabredung beteiligte Ministerien sind das Bundesfinanzministerium, das Bundesinnenministerium, das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, das Bundesverkehrsministerium und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.