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2017 | Buch

Rechtliche Rahmenbedingungen der Energiespeicher und der Sektorkopplung

EnWG mit Strommarktgesetz, EEG 2017 und KWKG 2016

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Über dieses Buch

Dieses essential beschreibt die energiewirtschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen, unter denen Energiespeicher heute im Zusammenspiel mit anderen Flexibilitätsoptionen agieren können. Da Speicher als Letztverbraucher behandelt werden, können Abgaben, Entgelte und Umlagen beim Strombezug eines Speichers grundsätzlich anfallen. Von großer praktischer Relevanz sind daher mehrere Befreiungstatbestände von Abgaben, Entgelten und Umlagen, die in diesem Buch vorgestellt werden. Zudem werden die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Teilnahme an unterschiedlichen Märkten dargestellt, die für Speicher in Betracht kommen. Das Buch gibt außerdem einen vertieften Einblick in die regulatorische Entwicklung.

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
Kapitel 1. Einleitung
Zusammenfassung
Das Wichtigste in Kürze:
Energiespeicher werden im Kontext der Markt- und Systemintegration der erneuerbaren Energien eine neue Rolle spielen. Zu unterscheiden ist zwischen der Stromspeicherung, bei der Strom zwischengespeichert und später wieder als Strom zur Verfügung gestellt wird, und dem weiteren Begriff der Energiespeicherung, der alle Formen der Speicherung von Energie bezeichnet. Für die Speicherung kommen unterschiedliche Technologien in Betracht: Pumpspeicherkraftwerke, Druckluftspeicherkraftwerke, Batteriespeicher (Stromspeicher), Power-to-Gas (Energiespeicher und ggf. Stromspeicher), Power-to-Heat (Energiespeicher).
Henning Thomas
Kapitel 2. Speicher im Energiewirtschaftsrecht – Rechtsgrundlagen, Begriffe, Bedeutung
Zusammenfassung
Das Wichtigste in Kürze:
Der Rechtsrahmen für Energiespeicher ist nicht in einem eigenen Gesetz, sondern in einer Vielzahl von Regelungen im Energiewirtschaftsrecht niedergelegt. In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) werden Stromspeicher als Letztverbraucher und Erzeugungsanlagen behandelt. Daneben gibt es mehrere auf Speicher bezogene Begrifflichkeiten im Energierecht, bei denen jeweils anhand der Speichertechnologie und ihrer konkreten Anwendung zu klären ist, welche Speicherkonzepte erfasst sind. Speicher werden in den Grundsatzbestimmungen des Energiewirtschaftsgesetzes erwähnt und sollen zusammen mit Erzeugungsanlagen und Lasten sowie der Sektorkopplung in einem Wettbewerb aller Flexibilitätsoptionen stehen.
Henning Thomas
Kapitel 3. Stromnebenkosten bei der Speicherung
Zusammenfassung
Das Wichtigste in Kürze:
Infolge der Behandlung von Energiespeichern als Letztverbraucher fallen bei der Speicherung von Strom grundsätzlich auch alle Netzentgelte, Umlagen und Steuern für den Verbrauch von Strom an. EEG-Umlage und Stromsteuer können zudem auch dann anfallen, wenn Strom nicht über ein Energieversorgungsnetz geleitet wird. Für Stromspeicher – bei denen also eine Zwischenspeicherung und Rückverstromung erfolgt – durchbrechen eine Reihe von Ausnahme- und Befreiungstatbeständen diesen Grundsatz. Die Vorschrift zur Befreiung von der EEG-Umlage bei der Zwischenspeicherung von Strom wurde mehrfach überarbeitet und vermeidet jetzt weitgehend eine Doppelbelastung bei Ein- und Ausspeicherung des Stroms. Jedoch ist für jeden Ausnahme- und Befreiungstatbestand im Einzelfall zu untersuchen, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang eine Reduzierung der oder Befreiung von den finanziellen Belastungen erfolgt.
Henning Thomas
Kapitel 4. Rechtliche Rahmenbedingungen für die Marktteilnahme von Speichern
Zusammenfassung
Das Wichtigste in Kürze:
Speicher können sich auf verschiedene Art und Weise an den Energiemärkten beteiligen. Voraussetzung ist in der Regel ein Netzanschluss, der sich nach EnWG oder EEG richtet. Stromspeicher können an den Regelenergiemärkten teilnehmen, wobei für die Marktteilnahme am Primärregelleistungsmarkt Besonderheiten gegenüber anderen Erzeugungsanlagen bestehen. Im Falle der Zwischenspeicherung elektrischer Energie können auch nach der Speicherung Förderansprüche nach dem EEG geltend gemacht werden. Diese berücksichtigen aber nur die Erneuerbare-Energien-Erzeugungsanlage, aus welcher der Strom stammt, und stellen keine gesonderte Förderung von Stromspeichern dar. In der Praxis werden viele Speicherprojekte auch unter Einbeziehung von Forschungsförderung realisiert.
Henning Thomas
Kapitel 5. Recht für die Sektorkopplung
Zusammenfassung
Mit der Sektorkopplung wird die Nutzung von (erneuerbarem) Strom für die Sektoren Wärme und Verkehr sowie ggf. auch der Einsatz in industriellen Anwendungen, die derzeit auf Basis fossiler Rohstoffe stattfinden, bezeichnet. Schon heute wird Strom für den Einsatz im elektrifizierten Schienenverkehr und in Stromheizungen verwendet – insofern ist Sektorkopplung nichts Neues.
Henning Thomas
Backmatter
Metadaten
Titel
Rechtliche Rahmenbedingungen der Energiespeicher und der Sektorkopplung
verfasst von
Henning Thomas
Copyright-Jahr
2017
Electronic ISBN
978-3-658-17641-9
Print ISBN
978-3-658-17640-2
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-17641-9