2020 | OriginalPaper | Buchkapitel
STAND DES WISSENS
verfasst von : Philipp Knöfler
Erschienen in: Lärm im Krankenhaus-OP
Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden
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Die Beurteilung von Behandlungsfehlern in Deutschland ist nur in Ansätzen möglich. Eine Meldepflicht oder nationale Datenbank für Fehler, die nicht passieren dürften, die sogenannten „Never-Events“, existiert nicht. Behandlungsfehler können lediglich dem Jahresbericht des „Medizinischen Dienst der Krankenversicherung“ (MDK) entnommen werden.