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2010 | OriginalPaper | Buchkapitel

2. Theoretische Grundlagen der Nachhaltigkeitsberichterstattung

verfasst von : Julia Lackmann

Erschienen in: Die Auswirkungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung auf den Kapitalmarkt

Verlag: Gabler Verlag

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Zusammenfassung

Kapitel 2 gibt einen Überblick über die Grundlagen der Nachhaltigkeit. Zunächst wird das Konzept der Nachhaltigkeit definiert. Auf die Definition folgt eine Darstellung der historischen Entwicklung dieses Konzeptes. Das heutige Konzept der Nachhaltigkeit im Unternehmen basiert darauf, die verschiedenen Stakeholder und ihre Interessen in die strategische Ausrichtung eines Unternehmens einzubeziehen. Bei einem Vergleich des Stakeholder-Konzeptes mit dem Shareholder Value-Ansatz zeigt sich, dass diese beiden Ausrichtungen durchaus ähnlich sein können. Dies gilt vor allem für börsennotierte Unternehmen mit Konzentration auf den Kapitalgeber als Stakeholder.

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Fußnoten
1
Einige Fragestellungen, die aktuell öffentlich diskutiert werden, wurden bereits im Einleitungskapitel zu dieser Arbeit angeschnitten.
 
2
United Nations World Commission on Environment and Development: Our Common Future (The Brundtland Report), S. 43.
 
3
Vgl. exemplarisch Dunfee: Corporate Governance in a Market with Morality.
 
4
Vgl. Loew et al.: Bedeutung der internationalen CSR-Diskussion für Nachhaltigkeit und die sich daraus ergebenden Anforderungen an Unternehmen mit Fokus Berichterstattung, S. 56 ff.
 
5
Vgl. Kunhenn: Ökobilanzen – Ursachen, Ausprägungen und Auswirkungen von Freiräumen auf den Einsatz von Ökobilanzen durch Unternehmen, S. 47.
 
6
In der Theorie wurde ein dreigeteilter Ansatz schon 1979 von Carroll vorgeschlagen. Vgl. Carroll: A Three- Dimensional Conceptual Model of Corporate Social Performance.
 
7
Vgl. Haller/Ernstberger: Global Reporting Initiative – Internationale Leitlinien zur Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten, S. 2516.
 
8
Zur Vertiefung der theoretischen Grundlagen zur Carrying Capacity wird beispielsweise auf Meadows oder Brown und Kane verwiesen. Vgl. Meadows: It Is Too Late To Achieve Sustainable Development, Now Let Us Strive for Survivable Development sowie Brown/Kane: Full House: Reassessing the Earth’s Population Carrying Capacity.
 
9
Vgl. Schaltegger/Figge: Öko-Investment-Spagat zwischen Shareholder Value und Sustainable Development, S. 4.
 
10
Vgl. Crone/Hoch: Nachhaltigkeit und Nachhaltigkeitsreporting, S. 41.
 
11
Diese Aussage bestätigt eine Studie derWirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte. Vgl. Hesse: Langfristig mehr Wert – Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren mit Nachhaltigkeitsbezug auf dem Weg in die Geschäftsberichte deutscher Unternehmen.
 
12
Insbesondere im Lagebericht werden einige Informationen aus dem Bereich der Nachhaltigkeit veröffentlicht, vgl. Abschnitt 2.6.
 
13
Deutlich wird dies auch in einer Studie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, die von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KMPG in einem Zeit-Rhythmus von drei Jahren wiederholt wird. Obwohl die untersuchten Berichte alle implizit die gleichen Sachverhalte thematisieren, reicht die Namensgebung von „Environmental Reporting“ im Jahre 1999, das jedoch eine Berichterstattung sozialer Belange miteinschließt, über „Corporate Sustainability Reporting“ im Jahre 2002 schließlich bis zur „Corporate Responsibility“ im Jahre 2005 und 2008. Vgl. KPMG: KPMG International Survey of Environmental Reporting 1999, dies.: KPMG International Survey of Corporate Sustainability Reporting 2002, dies.: KPMG International Survey of Corporate Responsibility 2005 sowie dies.: KPMG International Survey of Corporate Responsibility 2008.
 
14
Auch die GRI, deren Leitlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung in Kapitel 3 ausführlich thematisiert werden, spricht hier von Leistung: „A sustainability report should provide a balanced and reasonable representation of the sustainability performance of a reporting organization – including both positive and negative contributions.“ Global Reporting Initiative: Sustainability Reporting Guidelines, S. 3.
 
15
Vgl. Rat für Nachhaltige Entwicklung: Unternehmerische Verantwortung in einer globalisierten Welt – Ein deutsches Profil der Corporate Social Responsibility – Empfehlungen des Rates für Nachhaltige Entwicklung, S. 3–15 sowie Adams/Zutshi: Corporate Social Responsibility: Why Business Should Act Responsibly and Be Accountable, S. 32.
 
16
Ursächlich hierfür sind die globalen sozialen Zusammenhänge und Interdependenzen sowie die Limitation natürlicher Ressourcen. Vgl. Kuhndt et al.: Responsible Corporate Governance – An Overview of Trends, Initiatives and State-of-the-Art Elements oder auch Institute of Chartered Accountants in England and Wales: Information for Better Markets – Sustainabilty: The Role of Accountants.
 
17
Vgl. Haller/Ernstberger: Global Reporting Initiative – Internationale Leitlinien zur Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten, S. 2517.
 
18
Die Beziehung des Unternehmens zu seinen Stakeholdern wird in Abschnitt 2.2 beschrieben. Es sei zum besseren Verständnis kurz erwähnt, dass zur Menge der Stakeholder beispielsweise die Kunden, Lieferanten, Mitarbeiter und Kapitalgeber zählen.
 
19
Zu den Ergebnissen des Sachstandsberichts vgl. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: IPCC bereitet 5. Sachstandsbericht vor.
 
20
Nike veröffentlichte im Jahr 2001 seinen ersten Nachhaltigkeitsbericht. Das Vorwort endet mit folgender Aussage des Vorstandsvorsitzenden Phil Knight: „Global citizenship is important to our company and to our consumer. The performance of Nike and every other global company in the 21st century will be measured as much by our impact on quality of life as it is by revenue growth and profit margins. We hope to have a head start.“ Nike Incorporated: Fiscal Year 2001 Corporate Responsibility Report.
 
21
Vgl. Abschnitt 2.4.
 
22
Haller/Ernstberger: Global Reporting Initiative – Internationale Leitlinien zur Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten, S. 2517.
 
23
Vgl. Ulrich: Integrative Wirtschaftsethik. Grundlagen einer lebensdienlichen Ökonomie.
 
24
Vgl. Haller/Ernstberger: Global Reporting Initiative – Internationale Leitlinien zur Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten, S. 2517.
 
25
Freeman: Strategic Management: A Stakeholder Approach, S. vi.
 
26
Stakeholder, die eine Beziehung zu einem Unternehmen auf dem Kapital-, dem Arbeits-, dem Beschaffungsoder dem Absatzmarkt haben, und deren Beziehung eine Leistung oder Gegenleistung umfasst, werden als marktliche Stakeholder bezeichnet. Alle Stakeholder eines Unternehmens ohne diese Beziehungen werden als nicht-marktliche Stakeholder bezeichnet.
 
27
Demzufolge kann eine Aufteilung der Stakeholder in Gruppen erfolgen, die direkt bzw. indirekt von den Handlungen und Entscheidungen des Unternehmens betroffen sind.
 
28
Anderson et al. konnten in einer empirischen Studie einen Zusammenhang zwischen der Kundenzufriedenheit und dem Shareholder Value belegen, „[…] customer satisfaction affects current and future customer behavior and, […] in turn, the behavior of satisfied customers influences the level, timing and risk of future cash flows and, consequently, the shareholder value.“ Anderson et al.: Customer Satisfaction and Shareholder Value.
 
29
Das Kaufverhalten von Konsumenten in Bezug auf Produkte mit ethischen Charakteristika wurde u.a. von Folkes und Kamins untersucht. Vgl. Folkes/Kamins: Effects of Information About Firms’ Ethical and Unethical Actions on Consumers’ Attitudes. Zudem haben z.B. Auger et al. untersucht, ob die Konsumenten bereit sind, mögliche Aufpreise für diese Charakteristika zu zahlen. Vgl. Auger et al.: WhatWill Consumers Pay for Social Product Features?
 
30
Die finanziellen Interessen der Eigen- und Fremdkapitalgeber werden in Abschnitt 4.4.3 dargestellt.
 
31
Viele Unternehmen haben insbesondere durch Mergers & Acquisitions-Tätigkeiten zur Globalisierung der Märkte beigetragen und sich ein großes Machtpotenzial bei diversen Verhandlungen mit den jeweiligen Staaten bzw. Regierungen geschaffen. Daher ist es fraglich, ob die Regierungen tatsächlich in der Lage sind, Regeln durchzusetzen, die der sozialen Verantwortung in der Gesellschaft nachkommen. Kommen die Regierungen ihrer Pflicht nicht nach, z.B. weil sie von den Unternehmen abhängig sind, liegt es im Ermessen der global agierenden Unternehmen, inwieweit sie die Verantwortung gegenüber der Gesellschaft übernehmen wollen.
 
32
Wie groß der Einfluss einer NGO sein kann, wenn sie mit den Medien, mit den Konsumenten oder mit der Regierung zusammenarbeitet, zeigen insbesondere negative Schlagzeilen. Zwei prominente Beispiele hierfür sind die geplante Versenkung der Ölplattform Brent Spar in der Nordsee durch das Unternehmen Shell und die bemängelten Arbeitsbedingungen in den Zulieferbetrieben von Nike in den 1990er Jahren. Gerade diese negativen Schlagzeilen können bei den Unternehmen zu empfindlichen Umsatzeinbußen führen, was die Einhaltung bestimmter Umweltstandards sowie Standards in den Arbeitsbedingungen vorantrieb. Vgl. hierzu Adams/Zutshi: Corporate Social Responsibility: Why Business Should Act Responsibly and Be Accountable, Livesey: Eco- Identity as Discursive Struggle: Royal Dutch/Shell, Brent Spar, and Nigeria, S. 32–36, Livesey/Kearins: Transparent and Caring Corporations? A Study of Sustainability Reports by the Body Shop and Royal Dutch/Shell, Mirvis: Transformation at Shell: Commerce and Citizenship, Paine: Royal Dutch/Shell in Transition (A). Case No. 9–300–039 sowie Paine/Moldoveanu: Royal Dutch/Shell in Nigeria. Case No. 9–399–126.
 
33
Vgl. Werner: Global Reporting Initiative – Berichterstattung in Zeiten der Globalisierung, S. 70.
 
34
Vgl. O’Donovan: Environmental Disclosures in the Annual Report – Extending the Applicability and Predictive Power of Legitimacy Theory, S. 346 sowie Adams/Zutshi: Corporate Social Responsibility: Why Business Should Act Responsibly and Be Accountable, S. 33.
 
35
Vgl. Welge/Al-Laham: Planung: Prozesse – Strategien – Maßnahmen, S. 51–56.
 
36
Das hier beschriebene Fehlverhalten meint eine Nichterfüllung der Ansprüche des betrachteten Stakeholders.
 
37
Dieser Einsatz wird im Englischen als Stake bezeichnet.
 
38
Rappaport: Creating Shareholder Value: A Guide for Managers and Investors, S. 32.
 
39
Das Kapital sollte nur dann nicht ausgeschüttet werden, wenn das Unternehmen eine höhere Rendite erwirtschaften kann, als zur Alternative stehende Investitionen, unter Berücksichtigung möglicher Risikounterschiede.
 
40
Methodisch werden den aus einer Investition resultierenden Cash Flows Eintrittswahrscheinlichkeiten zugeordnet. Auf diese Weise wird im Rahmen der Prognose zukünftiger Cash Flows eine Gewichtung der Situationen vorgenommen, in denen sich das Unternehmen zukünftig befinden könnte.
 
41
Shareholder Value
 
42
Die hier geschilderte Ermittlung des Shareholder Value wird als Bruttoverfahren klassifiziert.
 
43
Exemplarisch sei zur Vertiefung der einzelnen DCF-Verfahren auf Mandl/Rabel: Unternehmensbewertung – Eine praxisorientierte Einführung oder Drukarczyk/Schüler: Unternehmensbewertung verwiesen.
 
44
Vgl. Mandl/Rabel: Unternehmensbewertung – Eine praxisorientierte Einführung, S. 37.
 
45
Ein häufig verwendetes Modell zur Ermittlung des Diskontierungszinssatzes ist das Capital Asset Pricing Model (CAPM), welches beispielsweise in Sharpe: Capital Asset Prices: A Theory of Market Equilibrium Under Conditions of Risk vertiefend dargestellt wird.
 
46
Insbesondere unter der Prämisse international funktionierender Kapitalmärkte ist es für den Aktionär unproblematisch, seine Anteile am Unternehmen zu verkaufen und in renditeträchtigere Unternehmen zu investieren.
 
47
Rappaport: Creating Shareholder Value: A Guide for Managers and Investors, S. 11.
 
48
Vgl. Slater/Gilbert: The Evolution of Business Reporting: Make Room for Sustainability Disclosure, S. 41 ff.
 
49
Vgl. hierzu Albach: Shareholder Value und Unternehmenswert – Theoretische Anmerkungen zu einem aktuellen Thema, Kürsten: „Shareholder Value“ – Grundelemente und Schieflagen einer polit-ökonomischen Diskussion aus finanzierungstheoretischer Sicht oder auch Wesner: Möglichkeiten und Grenzen der wertorientierten Unternehmensführung.
 
50
Vgl. Schumacher: Beteiligungscontrolling in der Management-Holding, S. 181.
 
51
Vgl. Abschnitt 2.1.
 
52
Vgl. hierzu die Kapitel 5–7.
 
53
Anhand eines Aktienindexes kann die Entwicklung des betreffenden Aktienmarktes oder eines Teilbereichs des Marktes abgelesen werden. Vgl. exemplarisch Bettscheider: Indexveränderungen und ihre Auswirkungen auf Kapitalmärkte und Unternehmen, S. 45 ff.
 
54
Die Indizes wurden von den Unternehmen Dow Jones Indexes, STOXX Limited und der SAM Group entwickelt und werden auch von diesen veröffentlicht.
 
55
Vgl. SAM Indexes GmbH: Dow Jones Sustainability Indexes.
 
56
Gegründet wurde diese Indexserie mit einer nachhaltigen Ausrichtung von der Londoner Börse und der Financial Times.
 
57
Vgl. FTSE International Limited: Knowledge Centre – FTSE Glossary.
 
58
Vgl. dies.: FTSE4Good Index Series.
 
59
Beispielhaft können hier die Fonds ÖkoWorld ÖkoVision, Dr. Hoeller Prime Values und Pioneer Funds Global Ecology genannt werden.
 
60
Als Anregung für andere wissenschaftliche Arbeiten, kann hier die Durchführung einer Studie in Betracht gezogen werden, die im Rahmen einer Umfrage die Motive der Kapitalgeber untersucht, welche in Nachhaltigkeitsindizes investieren.
 
61
Vgl. hierzu exemplarisch Boos/Priermeier: Gewinnchance Klimawandel: Investitionsmöglichkeiten und Anlagestrategien.
 
62
Vgl. Zollinger: Sustainability Reporting: Ein Führungsinstrument für nachhaltiges Wirtschaften, S. 69.
 
63
Der Fokus liegt hierbei insbesondere auf kapitalmarktorientierten Gesellschaften.
 
64
Ein Unternehmen kann durch die freiwillige Veröffentlichung von Informationen signalisieren, dass es sich um ein „gutes“ Unternehmen handelt. Zur Erläuterung des Instruments Signaling sei exemplarisch aufWagenhofer und auf Spence verwiesen. Vgl. Wagenhofer: Voluntary Disclosure with a Strategic Opponent, S. 323 ff. sowie Spence: Signaling in Retrospect and the Informational Structure of Markets.
 
65
Vgl. Meckel et al.: Unternehmenskommunikation und Corporate Governance als qualitative Erfolgsfaktoren in der Kapitalmarktpraxis.
 
66
Untersucht wurde die Kommunikation über das Internet im Kontext der Nachhaltigkeitsberichterstattung z.B. in Blanke et al.: Internetgestützte Nachhaltigkeitsberichterstattung: Eine empirische Untersuchung der Unternehmen des DAX30.
 
67
Vgl. Kirchhoff: Grundlagen der Investor Relations, S. 31.
 
68
Vgl. Grossman: The Informational Role ofWarranties and Private Disclosure About Product Quality, S. 464 ff.
 
69
Vgl. Wagenhofer: Voluntary Disclosure with a Strategic Opponent, S. 346 f.
 
70
Beispielhaft sei hier auf Myers/Majluf: Corporate Financing and Investment Decisions When Firms Have Information That Investors Do Not Have, S. 187 f. und auf Crawford/Sobel: Strategic Information Transmission, S. 1431 verwiesen.
 
71
Zur Theorie der Informationseffzienz der Kapitalmärkte, vgl. Fama: Effcient Capital Markets: A Review of Theory and Empirical Work. Kritische Anmerkungen zur Problematik effzienter Marktpreisbildung und zur Gleichsetzung der Marktpreise mit dem Unternehmenswert werden u.a. von Böcking und Nowak thematisiert, vgl. Böcking/Nowak: Marktorientierte Unternehmensbewertung: Darstellung und Würdigung der marktorientierten Vergleichsverfahren vor dem Hintergrund der deutschen Kapitalmarktverhältnisse, S. 169 und S. 174 f. Vgl. hierzu auch Abschnitt 6.3 dieser Arbeit.
 
72
Unter der Prämisse, dass die Information nachprüfbar ist, könnte eine Gewährleistung der Wahrheit und Vollständigkeit durch einen Wirtschaftsprüfer oder, bei einer Fehlinformation, die Möglichkeit von Sanktionen gegen das Management eines Unternehmens erfolgen.
 
73
Vgl. Verrecchia: Discretionary Disclosure, S. 186 ff.
 
74
Vgl. Wagenhofer/Ewert: Externe Unternehmensrechnung, S. 329–333.
 
75
Empirisch kann z.B. Skinner ebenfalls nachweisen, dass Unternehmen freiwillig ungünstige Nachrichten veröffentlichen, die sich negativ auf den Wert des Unternehmens auswirken. Vgl. Skinner: Why Firms Voluntarily Disclose Bad News, S. 43 ff.
 
76
Vgl. Wagenhofer: Voluntary Disclosure with a Strategic Opponent, S. 332.
 
77
Ein ähnliches Szenario wird von Akerlof für den Gebrauchtwagenmarkt beschrieben. Der Informationsvorsprung des Verkäufers führt dazu, dass der Käufer seinen Durchschnittspreis immer weiter senkt. Dieser Prozess dauert so lange an, bis ausschließlich Autos von schlechtester Qualität am Markt angeboten werden zum entsprechend niedrigen Preis. Vgl. Akerlof: The Market for ’Lemons’: Quality Uncertainty and the Market Mechanism.
 
78
Vgl. Wagenhofer/Ewert: Externe Unternehmensrechnung, S. 334.
 
79
Zudem geht mit einer uneinheitlichen Berichterstattung das Risiko einher, dass der externe, unabhängige Prüfer eine Information irrtümlich als glaubhaft bezeichnet.
 
80
Vgl. hierzu Verrecchia: Discretionary Disclosure.
 
81
Vgl. Wagenhofer/Ewert: Externe Unternehmensrechnung, S. 334 f.
 
82
Die doppelten Veröffentlichungskosten 2k entstammen der Darstellung von Wagenhofer und Ewert. Vgl. ebd., S. 335.
 
83
Vgl. ebd., S. 335 f.
 
84
Vgl. Wagenhofer/Ewert: Externe Unternehmensrechnung, S. 346 ff.
 
85
Vgl. Lev/Penman: Voluntary Forecast Disclosure, Nondisclosure, and Stock Prices, S. 73 f.
 
86
Die Aussage, dass das Ausweisverhalten von Unternehmen innerhalb einer Branche korreliert, wird ebenfalls durch die Studie zur Branchenpublizität von Dye und Sridhar bekräftigt, vgl. Dye/Sridhar: Industry-Wide Disclosure Dynamics, S. 158 ff.
 
87
Die Umschreibung der Größenklassen einer Kapitalgesellschaft erfolgt in § 267 HGB.
 
88
Vgl. § 264 HGB.
 
89
Die Informationsfunktion umfasst die Ergänzungsfunktion, die Komplementärfunktion, die Beurteilungsfunktion und die Verdichtungsfunktion.
 
90
Vgl. Tesch: Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren im Lagebericht, S. 303.
 
91
Vgl. § 289 Abs. 1 Sätze 1, 2 HGB.
 
92
Vgl. § 289 Abs. 1 Satz 3 HGB.
 
93
Vgl. § 289 Abs. 1 Satz 4 HGB.
 
94
Vgl. § 289 Abs. 2 Nr. 1 HGB.
 
95
Vgl. § 289 Abs. 2 Nr. 2a HGB.
 
96
Vgl. § 289 Abs. 2 Nr. 2b HGB.
 
97
Vgl. § 289 Abs. 2 Nr. 3 HGB.
 
98
Vgl. § 289 Abs. 3 HGB.
 
99
Vgl. § 289 Abs. 4 HGB.
 
100
Allerdings ist in der Praxis die im Gesetz scheinbar klare Trennung zwischen finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren nicht immer ohne Weiteres möglich, insbesondere dann nicht, wenn ursprünglich nichtfinanzielle Aspekte indirekte finanzielle Auswirkungen haben können.
 
101
Vgl. Fink/Keck: Lageberichterstattung nach BilReG und DRS 15: Eine kritische Würdigung, S. 138.
 
102
Vgl. Moxter: Die Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung und der Stand der Bilanztheorie, S. 38 sowie Schmidt/Terberger-Stoy: Grundzüge der Investitions- und Finanzierungstheorie, S. 50.
 
103
Küting: Perspektiven der externen Rechnungslegung, S. 157.
 
104
Vgl. hierzu Abschnitt 4.4.1.
 
105
Vgl. exemplarisch Kirsch/Scheele: Die Auswirkungen der Modernisierungsrichtlinie auf die (Konzern)- Lageberichterstattung – unter Berücksichtigung von E-DRS 20 und des Entwurfs eines Bilanzrechtsreformgesetzes vom 15.12.2003, S. 12.
 
106
Vgl. Fey: Prüfung kapitalmarktorientierter Unternehmensberichte – Erweiterungen der Abschlussprüfung nach nationalen und internationalen Prüfungsgrundsätzen, S. 1108.
 
107
Vgl. Abschnitt 2.5.1.
 
108
Vgl. Streim: Zum Stellenwert des Lageberichts im System der handelsrechtlichen Rechnungslegung, S. 716.
 
109
Vgl. Jost: Die Prinzipal-Agenten Theorie im Unternehmenskontext, S. 26.
 
110
Graham et al. haben eine empirische Untersuchung zu den Vor- und Nachteilen der freiwilligen Veröffentlichung von Informationen durchgeführt. Von den über 400 befragten Unternehmen gaben 70% an, dass das Setzen eines Präzedenzfalls für die Publizität, die schwer fortzusetzen sein kann, als ein deutlicher Nachteil angesehen wird. Vgl. Graham et al.: The Economic Implications of Corporate Financial Reporting.
 
111
Vgl. Dietsche/Fink: Die Qualität der Lageberichterstattung in Deutschland, S. 261.
 
112
Baetge/Prigge: Anforderungen an verpflichtende, empfohlene und freiwillige Angaben des Konzernlageberichts, S. 405.
 
113
Vgl. Bieker et al.: Stand und Perspektiven der Lageberichterstattung, S. 35–37.
 
114
Die Pflicht zur Lageberichterstattung ist in den §§ 289 und 315 HGB kodifiziert.
 
115
Da der Exposure Draft zum Management Commentary nur wenige Tage vor der Fertigstellung dieser Arbeit veröffentlicht wurde, findet dieser in den folgenden Ausführungen keine Berücksichtigung.
 
116
Vgl. Discussion Paper, Management Commentary Abs. 19 ff.
 
117
Discussion Paper, Management Commentary Abs. 30.
 
118
Vgl. Discussion Paper, Management Commentary Abs. 34.
 
119
Vgl. Fink: Management Commentary: Eine Diskussionsgrundlage zur internationalen Lageberichterstattung, S. 143.
 
Metadaten
Titel
Theoretische Grundlagen der Nachhaltigkeitsberichterstattung
verfasst von
Julia Lackmann
Copyright-Jahr
2010
Verlag
Gabler Verlag
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-8349-8632-0_2