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2000 | Buch

Unterlassungsanspruch und Unterlassungsklage

verfasst von: Professor Dr. Jörg Fritzsche

Verlag: Springer Berlin Heidelberg

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Über dieses Buch

Der Unterlassungsrechtsschutz ist auch in der Praxis des Zivilrechts nicht mehr wegzudenken. Obwohl er eine überragende praktische Bedeutung hat, beschränkt sich seine Behandlung in der Wissenschaft zumeist auf Teilbereiche, insbesondere das Wettbewerbsrecht, den Eigentums- und Persönlichkeitsschutz usw. Die bestehende Lücke einer umfassenden Darstellung einschließlich vieler prozessualer Fragen soll hiermit geschlossen werden.

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
§ 1. Einleitung
Zusammenfassung
Gegen Ende des letzten Jahrhunderts baute die Rechtsprechung, nicht zuletzt aufgrund Ökonomischer Notwendigkeiten, den Unterlassungsrechtsschutz zunächst durch „Klagemöglichkeiten“ immer weiter aus1. Dies führte nach dem Inkrafttreten des BGB zu einer intensiven wissenschaftlichen Auseinandersetzung um das Unterlassen als Gegenstand rechtlicher Verpflichtungen aus. „Die Unterlassungspflicht im Bürgerlichen Recht“ hat Heinrich Lehmann im Jahre 1906 untersucht. Andere konzentrierten ihre wissenschaftlichen Betrachtungen damals auf die Unterlassungsklage2. Das ist kaum verwunderlich, war doch seinerzeit sehr umstritten war, ob es überhaupt materiell-rechtliche Unterlassungsansprüche gibt3. Viele der damals angestellten Erwägungen sind durch die Entwicklung des Zivilrechts überholt worden, andere noch heute anerkannt.
Jörg Fritzsche
§ 2. Der Begriff der Unterlassung
Zusammenfassung
Zahlreiche Gesetze verwenden den Begriff der Unterlassung, z.B. die 12, 194, 198, 241, 862, 1004 BGB, 1, 3, 6a, 6b, 13, 14, 21 UWG, 13, 323c StGB. Eine Definition, was unter einem „Unterlassen“ im Rechtssinne zu verstehen sei, findet sich indes nirgends.
Jörg Fritzsche
§ 3. Entwicklung des Rechts der Unterlassungsansprüche
Zusammenfassung
Manche Fragen und Kontroversen der Unterlassungsansprüche sind besser verständlich, wenn man den Hintergrund der geschichtlichen Entwicklung des Unterlassungsanspruchs kennt. Für dieses Verständnis reicht es allerdings aus, im wesentlichen die Entwicklung seit der Beratung des BGB zu berücksichtigen, dessen Regelungen über Unterlassungsansprüche den heutigen Stand des Rechts der Unterlassung wesentlich geprägt haben. Zur eigentlichen Rechtsgeschichte folgt daher nur eine knappe Skizze.
Jörg Fritzsche
§ 4. Vertragliche und gesetzliche Unterlassungsansprüche
Zusammenfassung
Hört ein Jurist den Begriff des Unterlassungsanspruchs, wird er als erstes spontan an 1004 BGB oder 1 UWG denken. Etwas später wird ihni vermutlich das Stichwort „Wettbewerbsverbot“ einfallen. Wenn man sich nun die Frage stellt, wodurch sie diese verschiedenen Unterlassungsansprüche unterscheiden, so lautet die Antwort: in der Art ihrer Entstehung. Damit ist zugleich eine grundlegende Einteilung in vertragliche (oder allgemeiner: rechtsgeschäftliche) und gesetzliche Unterlassungsansprüche angesprochen.
Jörg Fritzsche
§ 5. Vertragliche Unterlassungsansprüche
Zusammenfassung
In diesem Abschnitt sollen die verschiedenen vertraglichen Unterlassungsansprüche näher betrachtet werden.
Jörg Fritzsche
§ 6. Gesetzliche Unterlassungsansprüche
Zusammenfassung
Das Gesetz knüpft an zahlreiche Verhaltensweisen Unterlassungsansprüche, wie ein kleiner Überblick zu den möglichen Anspruchsgrundlagen illustrieren mag.
Jörg Fritzsche
§ 7. Die Voraussetzungen gesetzlicher Unterlassungsansprüche
Zusammenfassung
Will man die Voraussetzungen des gesetzlichen Unterlassungsanspruchs klären, stößt man dabei auf das Problem, daß zumeist zwischen den besagten beiden Ausprägungen des gesetzlichen Unterlassungsanspruchs und ihren Voraussetzungen unterschieden wird1: Der Verletzungsunterlassungsanspruch erfordert eine sog. konkrete Verletzungshandlung (auch Eingriff genannt2), eine Rechtswidrigkeit und die Wiederholungsgefahr, der vorbeugende Unterlassungsanspruch dagegen lediglich die Erstbegehungsgefahr3. Verallgemeinernd spricht man hinsichtlich des gemeinsamen Erfordernisses der beiden Spielarten des Unterlassungsanspruchs am besten nur von der Begehungsgefahr4.
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§ 8. Inhalt und Umfang des gesetzlichen Unterlassungsanspruchs
Zusammenfassung
Nachdem die Voraussetzungen des gesetzlichen Unterlassungsanspruchs nun geklärt sind, gilt es, seinen genauen Inhalt und seinen Umfang abzustecken.
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§ 9. Die außergerichtliche Beilegung gesetzlicher Unterlassungsansprüche
Zusammenfassung
Zivilrechtliche Ansprüche können von den Beteiligten grundsätzlich ohne banspruchnahme gerichtlicher Hilfe abgewickelt werden. Bei gesetzlichen Unterlassungsansprüchen ergibt sich insofern die Schwierigkeit, daß diese Ansprüche in ein zukünftiges Verhalten des Schuldners zum Gegenstand haben. Daher ist die endgültige Erfüllung eines gesetzlichen Unterlassungsanspruchs nicht in gleicher Weise möglich wie etwa bei einem Zahlungsanspruch, den der Schuldner durch eine einmalige Leistungshandlung zum Erlöschen bringen kann.
Jörg Fritzsche
§ 10. Unterlassungsansprüche und allgemeines Schuldrecht
Zusammenfassung
Gemäß 241 S. 1 BGB ist der Gläubiger kraft des Schuldverhältnisses berechtigt, vom Schuldner eine Leistung zu fordern, die gemäß S. 2 auch in einem Unterlassen bestehen kann. Wenn das kraft eines Schuldverhältnisse zu fordernde Unterlassen eine Leistung darstellt, müssen darauf grundsätzlich sämtliche Vorschriften des allgemeinen Schuldrechts anwendbar sein, die in irgendeiner Weise mit der „Leistung“ zu tun haben.
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§ 11. Die Haftung für Zuwiderhandlungen Dritter und der Begriff des Störers
Zusammenfassung
Schuldner eines Beseitigungs-oder Unterlassungsanspruchs ist der sog. „Störer“. Mit dieser Bezeichnung belegen die 862 I 1, 1004 I 1 BGB den Gegner des Beseitigungsanspruchs. Daraus hat sich ein allgemeiner Begriff für den Schuldner eines Beseitigungs-und/oder Unterlassungsanspruchs entwickelt, gleichgültig auf welcher Rechtsgrundlage sich ein solcher Abwehranspruch ergibt1.
Jörg Fritzsche
§ 12. Rechtsnachfolge bei Unterlassungsansprüchen
Zusammenfassung
Die Frage nach der Möglichkeit und den Modalitäten der Rechtsnachfolge in Unterlassungsansprüche und -verpflichtungen muß für die Gläubiger-und die Schuldnerseite gesondert betrachtet werden.
Jörg Fritzsche
§ 13. Verjährung von Unterlassungsansprüchen
Zusammenfassung
Die Verjährung von Unterlassungsansprüchen ist bis heute nicht restlos geklärt. Beispielsweise ist, obwohl u.a. die 194, 198 S. 2 BGB oder 21 UWG, 20 MarkenG, 13 IV AGBG die Verjährung gesetzlicher Unterlassungsansprüche anordnen, bis immer noch umstritten, ob sie wirklich verjähren. Neuerdings wird sogar die Verjährung vertraglicher Unterlassungsansprüche in Frage gestellt1.
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§ 14. Verwirkung von Unterlassungsansprüchen
Zusammenfassung
Mit der Verjährung bis zu einem gewissen Grade verwandt ist die Verwirkung.
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§ 15. Die Unterlassungsklage
Zusammenfassung
Die große praktische Bedeutung des Unterlassungsanspruchs zieht zwangsläufig viele gerichtliche Verfahren nach sich. Dies hat, vor allem im Wettbewerbsrecht, zu einer Herausbildung von prozessualen Eigenheiten der Unterlassungsklage geführt, deren wichtigste es im folgenden näher zu betrachten gilt.
Jörg Fritzsche
§ 16. Einstweilige Verfügung und Abschlußverfahren
Zusammenfassung
Im Wettbewerbsrecht werden die meisten Unterlassungsstreitigkeiten außergerichtlich erledigt. Kommt es zu einem gerichtlichen Verfahren, handelt es sich überwiegend’ um solche der einstweiligen Verfügung, die anschließend durch das sog.,,Abschlußverfahren1 im Wege der Parteiautonomie so weit wie möglich an einen rechtskräftigen Hauptsachetitel angeglichen wird. Um diese Praxis geht es im folgenden.
Jörg Fritzsche
§ 17. Die Vollstreckung von Unterlassungstiteln
Zusammenfassung
Dem Gläubiger nützt der Unterlassungstitel wenig, wenn ihn der Schuldner nicht befolgt. Deshalb läßt 890 ZPO eine Vollstreckung von Unterlassungstiteln zu.
Jörg Fritzsche
§ 18. Der Unterlassungsanspruch in der Insolvenz
Zusammenfassung
Die Anzahl der Insolvenzen in der Wirtschaft liegt seit Jahren auf hohem Niveau. Dies gibt Anlaß, sich mit den Folgen der Insolvenz einer Partei auf einen Unterlassungsprozeß und den Unterlassungsanspruch selbst zu befassen. Sie sind durch das Inkrafttreten der InsO am 1.1.1999 kaum verändert worden.
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§ 19. Der „grenzüberschreitende“ Unterlassungsanspruch
Zusammenfassung
Im folgenden sollen kurz einige Probleme behandelt werden, die Unterlassungsansprüche im internationalen Zivilprozeß-und Privatrecht aufwerfen1.
Jörg Fritzsche
Backmatter
Metadaten
Titel
Unterlassungsanspruch und Unterlassungsklage
verfasst von
Professor Dr. Jörg Fritzsche
Copyright-Jahr
2000
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
Electronic ISBN
978-3-642-58316-2
Print ISBN
978-3-540-67143-5
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-642-58316-2