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1995 | Buch

Verfassungsrecht

Schnell erfaßt

verfasst von: Hendrik Kornbichler, Julian Polster, Wolfgang Tiede

Verlag: Springer Berlin Heidelberg

Buchreihe : Recht - schnell erfasst

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Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
Einführung
Zusammenfassung
Man könnte das Grundgesetz auch als das »Gesetz der Gesetze« bezeichnen, da es rechtliche Maßstäbe für die gesamte Rechtsordnung setzt und auf die verschiedenen Rechtsgebiete sowie auf das Staatshandeln Einfluß nimmt.
Hendrik Kornbichler, Julian Polster, Wolfgang Tiede
Allgemeine Grundrechtsdogmatik
Zusammenfassung
Der Begriff der Grundrechte erschließt sich am besten aus dem Sinn und der Bedeutung, die den Grundrechten in der Verfassungsstruktur des demokratischen und sozialen Rechtsstaates zukommt. Die Grundrechte wirken in zwei verschiedene Richtungen: Sie dienen zum einen der Limitierung staatlicher Macht im Verhältnis zum Bürger (machtbegrenzende Funktion) und zum anderen der Gewährleistung und Sicherung individueller Freiheit des einzelnen (freiheitssichernde Funktion). Danach sind Grundrechte durch die Verfassung gewährleistete, die Staatsmacht begrenzende, individuelle (subjektive) Rechte des einzelnen.
Hendrik Kornbichler, Julian Polster, Wolfgang Tiede
Die Grundrechte im einzelnen
Zusammenfassung
Eine der zentralsten Vorschriften des Grundgesetzes ist Art. 1 I GG, der die Würde des Menschen verbürgt. Diese hat absoluten Vorrang gegenüber allen anderen Verfassungsgütern.
Hendrik Kornbichler, Julian Polster, Wolfgang Tiede
Staatsorganisationsrecht
Zusammenfassung
Art. 20 GG legt die verfassungsgestaltenden Strukturprinzipien der Bundesrepublik Deutschland fest und umschreibt in Kurzform das Programm, an dem sich die gesamte Staatstätigkeit orientieren muß. Die herausragende Bedeutung des Art. 20 GG liegt in ihrer Unabänderbarkeit begründet, da Art. 79 III GG die in Art 20 GG enthaltenen Grundsätze dem Zugriff des verfassungsändernden Gesetzgebers entzieht (sog. »Ewigkeitsgarantie«). Die fünf Staatsfundamentalprinzipien, die über das Homogentitätsgebot des Art. 28 I 1 GG auch die Verfassungsgeber der Länder binden, werden in Art. 20 und 28 I GG nur schlagwortartig bezeichnet. Viele Normen des Grundgesetzes enthalten aber Einzelausprägungen dieser Prinzipien, die in der verfassungsrechtlichen Klausur stets vor dem allgemeinen Prinzip als Prüfungsmaßstab heranzuziehen sind.
Hendrik Kornbichler, Julian Polster, Wolfgang Tiede
Verfassungsprozeßrecht
Zusammenfassung
In den bisherigen Teilen ging es um die materielle Rechtslage in verfassungsrechtlichen Arbeiten, d.h. das »Recht haben«.
Hendrik Kornbichler, Julian Polster, Wolfgang Tiede
Klausurfälle
Zusammenfassung
Zur Eindämmung der organisierten Kriminalität drängt die im Bundestag vertretene und die Regierung stellende A-Partei auf eine Erweiterung der polizeilichen Befugnisse im Bereich der Verbrechensbekämpfung. Es wird gefordert, technische Abhörmaßnahmen auch innerhalb von Wohnungen zu ermöglichen. Die Frage ist im Bundestag heftig umstritten.
Hendrik Kornbichler, Julian Polster, Wolfgang Tiede
Backmatter
Metadaten
Titel
Verfassungsrecht
verfasst von
Hendrik Kornbichler
Julian Polster
Wolfgang Tiede
Copyright-Jahr
1995
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
Electronic ISBN
978-3-642-97828-9
Print ISBN
978-3-540-59146-7
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-642-97828-9