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2018 | Buch

Vergaberecht EU und national

verfasst von: Walter Frenz

Verlag: Springer Berlin Heidelberg

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Über dieses Buch

Das Buch zeigt die unionsrechtlichen Grundlagen des Vergaberechts auf und behandelt EU- und nationales Recht gemeinsam mit Schwerpunkt auf den vielfältigen Verflechtungen.Das Vergaberecht kommt trotz der umfassenden Novellierung nicht zur Ruhe: Können nunmehr strategische Ziele wie Frauenförderung und Tariftreue unbegrenzt als Leistungskriterien eingesetzt werden? Unter welchen Voraussetzungen ist die – nicht geregelte – Hoheitsübertragung nach dem EuGH-Urteil Remondis ausschreibungsfrei? Wann gilt dies für nachträgliche Vertragsänderungen? Wann kommen Verhandlungsverfahren, wettbewerblicher Dialog und Innovationspartnerschaft zum Einsatz? Wie funktioniert die Compliance im Vergaberecht, um einen Bieterausschluss zu vermeiden (Vorlage VK Südbayern an den EuGH)? Alle diese Fragen sind vor allem europarechtlich geprägt. Das deutsche Vergaberecht kann, wie führende Vergaberechtler immer wieder betonen, nur vollständig erfasst werden, wenn der unionsrechtliche Hintergrund präsent ist. Diese Verknüpfung leistet dieses Handbuch.

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
Kapitel 1 Allgemeiner Rahmen des Vergaberechts
Zusammenfassung
Mit dem Begriff Vergaberecht sind alle Normen beschrieben, die den Einkauf durch den Staat regeln. Die grundlegenden Prinzipien ergeben sich aus dem EU-Primärrecht. Dabei werden die Wörter Einkauf und Staat gemeinhin weit verstanden. Das Vergaberecht umfasst daher die Gesamtheit der Vorschriften, die dem Staat, seinen Untergliederungen und staatsnahen Institutionen bei jeder Form der vertraglichen und entgeltlichen Beschaffung von Sach- oder Dienstleistungen eine bestimmte Vorgehensweise vorschreiben. Mit der jüngsten umfassenden Novellierung kam die Einbeziehung der Konzessionsvergabe.
Walter Frenz
Kapitel 2 Ausschreibungspflichtige Vorgänge
Zusammenfassung
Der Anwendungsbereich der Richtlinien zum öffentlichen Auftragswesen und damit auch des diese umsetzenden nationalen Vergaberechts erfasst grundsätzlich jede vertragliche Einkaufstätigkeit der öffentlichen Hand. Reine Verkaufstätigkeiten des Staates werden demgegenüber grundsätzlich nicht erfasst.
Walter Frenz
Kapitel 3 PPP- und Inter-state-Konstellationen
Zusammenfassung
Besondere Aufmerksamkeit erfahren immer wieder PPP- und Inter-state-Konstellationen und dabei vor allem die In-house-Geschäfte und kommunale Kooperationen sowie jüngst auch Hoheitsübertragungen etwa auf einen Zweckverband.
Walter Frenz
Kapitel 4 Öffentliche Auftraggeber und mögliche Bieter
Zusammenfassung
Der öffentliche Auftraggeber beschreibt – neben der Bietereigenschaft – den subjektiven Anwendungsbereich des Vergaberechts. Auftragvergebende Stellen, die sich nicht unter diesen Begriff subsumieren lassen, werden von den vergaberechtlichen Normen nicht erfasst und brauchen deren Anforderungen nicht zu beachten.
Walter Frenz
Kapitel 5 Maßgebliche Kriterien
Zusammenfassung
Im Anwendungsbereich des Vergaberechts, der sachlich durch das Vorliegen eines öffentlichen Auftrages und persönlich durch das Gegenüberstehen eines öffentlichen Auftraggebers und eines möglichen Bieters bestimmt wird, dürfen Leistungen nur nach bestimmten objektiven Kriterien vergeben werden. Diese müssen sicherstellen, dass kein Bieter benachteiligt wird, also die Vergabe diskriminierungsfrei und wettbewerbsgerecht erfolgt. Die bei der Vergabe erforderliche Transparenz wird hingegen durch das Vergabeverfahren sichergestellt. Dieses sorgt für die Beachtung der maßgeblichen Vergabekriterien und muss daher gleichfalls diskriminierungsfrei und wettbewerbsgerecht erfolgen. Ebenso muss das Geheimhaltungsinteresse der Bieter gewahrt bleiben.
Walter Frenz
Kapitel 6 Vergabeverfahren
Zusammenfassung
Während die RL 2014/24/EU und 2014/25/EU nähere Regelungen zum Verfahren enthalten, die hier ausführlich beschrieben werden, gibt es für die KonzessionsRL kaum Vorschriften zum Verfahren. Vor allem sieht sie keinen fest vorgeschriebenen Katalog an Vergabeverfahren vor. Insoweit besteht also kein numerus clausus von vor- und nachrangigen Verfahrensarten mit Zugangsvoraussetzungen. Sowohl bei der Wahl als auch bei der Ausgestaltung räumt Art. 30 RL 2014/23/EU ein breites Ermessen ein.
Walter Frenz
Kapitel 7 Nachprüfung
Zusammenfassung
Die tatsächliche Anwendung der Vergaberegelungen ist nur dann sichergestellt, wenn ihre Einhaltung nachgeprüft werden kann. Die Möglichkeiten hierfür müssen wirksam sein und rasch erfolgen können. Sie muss, wie der EuGH erst jüngst betonte, von den Mitgliedstaaten durchgehend gewährleistet sein. Nur so kann die praktische Wirksamkeit der betroffenen Regelungen gewährleistet werden.
Walter Frenz
Kapitel 8 Sonderregelungen
Zusammenfassung
Die Vergaberichtlinien erfassen die Unterschwellenvergaben nicht. Die analoge Heranziehung der kodifizierten Vergaberegeln auf Unterschwellenvergaben scheidet ebenfalls aus. Sonst würden die ausdrücklich kodifizierten Schwellenwerte ihren Sinn verlieren. Deshalb fehlt es an einer planwidrigen Regelungslücke. Die Kommission geht ebenfalls nicht von einer analogen Anwendung der Vergaberichtlinien aus, hätte sie doch dann für den unterschwelligen Bereich keine Mitteilung mit eigenen Regeln vorgelegt. In Deutschland ergeben sich die einzuhaltenden Regeln aus der Unterschwellenvergabeordnung. Besonderheiten sind auch bei Beschaffungen im Verteidigungssektor und für den ÖPNV zu beachten.
Walter Frenz
Backmatter
Metadaten
Titel
Vergaberecht EU und national
verfasst von
Walter Frenz
Copyright-Jahr
2018
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
Electronic ISBN
978-3-662-56194-2
Print ISBN
978-3-662-56193-5
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-662-56194-2

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