Die Patentämter versenden in aller Regel keine Rechnungen. Die Patentämter gehen davon aus, dass der Schutzrechtsinhaber bzw. der Antragsteller die gesetzlichen Fristen selbsttätig überwacht und bei Fälligkeit die entsprechenden Amtsgebühren bezahlt.
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Die im Laufe eines Jahres in der „adhäsion“ veröffentlichten Marktübersichten helfen Anwendern verschiedenster Branchen, sich einen gezielten Überblick über Lieferantenangebote zu verschaffen.