1998 | OriginalPaper | Buchkapitel
Vorteilsvergleich zwischen der direkten Finanzierung der Grundeinheit durch die Spitzeneinheit und der Einschaltung einer Finanzierungsgesellschaft
verfasst von : Axel Potthof
Erschienen in: Finanzierung ausländischer Unternehmenseinheiten
Verlag: Deutscher Universitätsverlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Gegenstand dieses Kapitels ist der Vergleich der direkten Finanzierung der Grundeinheit mit der Einschaltung einer Finanzierungsgesellschaft. Im Gegensatz zu den isolierten Analysen im dritten und vierten Kapital steht hier nicht fest, von welcher Unternehmenseinheit der Grundeinheit das Kapital zugeführt werden sollte, so daß die Finanzierung durch die Spitzeneinheit mit der Finanzierungsgesellschaft zu vergleichen ist. Dabei sind zwei grundsätzliche Vergleichssituationen zu unterscheiden. In Gliederungspunkt B wird davon ausgegangen, daß das an die Grundeinheit geleitete Kapital aus eigenen Mitteln der Spitzeneinheit stammt. In Gliederungspunkt C wird hingegen die externe Fremdkapitalaufnahme mit anschließender Weiterleitung an die Grundeinheit verglichen, wobei die Kapitalaufnahme entweder durch die Spitzeneinheit oder alternativ durch die Finanzierungsgesellschaft durchfiührbar ist. Als Strukturierungsmerkmale dienen in diesen beiden Hauptteilen die Finanzierungsformen. Zu vergleichen ist einerseits die Eigenfinanzierung der Grundeinheit durch die Spitzeneinheit mit der Eigenfinanzierung durch eine Finanzierungsgesellschaft. Andererseits ist der Vergleich für die Fremdfinanzierung durch die Spitzeneinheit und alternativ durch eine Finanzierungsgesellschaft durchzuführen. In diesen Vergleichssituationen sind konkrete Barwertdifferenzen berechenbar. Der Steuerbelastung im Sitzstaat der Grundeinheit unterliegen die Finanzierungsentgelte bei den jeweils zu vergleichenden Gestaltungen in identischer Weise. Etwas anderes gilt in den Vergleichssituationen, in denen die Eigenfinanzierung durch die Spitzeneinheit mit der Fremdfinanzierung durch eine Finanzierungsgesellschaft und umgekehrt zu vergleichen ist. Da der Sitzstaat der Grundeinheit und damit die konkrete Steuerbelastung nicht feststeht, sind in dieser Situation lediglich kritische Differenzsteuersätze berechenbar. In den Vergleichen wird im übrigen dahingehend unterschieden, ob es sich bei der Spitzeneinheit um eine firmen- oder eine personenbezogene Kapitalgesellschaft handelt. Außerdem ist hinsichtlich der Rechtsstrukturen der Finanzierungsgesellschaften zwischen der Tochter- und der Betriebsstättenalternative zu differenzieren.