1997 | OriginalPaper | Buchkapitel
Was sagt der Gesetzgeber?
verfasst von : Ewald Rüter
Erschienen in: Bauen mit Stahl
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
Enthalten in: Professional Book Archive
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Nach §3 der neuen Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen sind bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen
so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, daß die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit oder die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden. Dazu sind die „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ zu beachten.