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1997 | OriginalPaper | Buchkapitel

Was sagt der Gesetzgeber?

verfasst von : Ewald Rüter

Erschienen in: Bauen mit Stahl

Verlag: Springer Berlin Heidelberg

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Nach §3 der neuen Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen sind bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen

so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, daß die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit oder die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden. Dazu sind die „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ zu beachten.

Metadaten
Titel
Was sagt der Gesetzgeber?
verfasst von
Ewald Rüter
Copyright-Jahr
1997
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-642-59218-8_11