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1985 | Buch | 3. Auflage

Wirtschaftsprüfung

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Über dieses Buch

312. 211. 1 ErfassungundDokumentationdesSystems . . . . . . . . 223 312. 211. 2 Testen von Vollständigkeit und Richtigkeit der Syst- erfassung . . . . . . . . . . . . . . . . . . 225 312. 211. 3 TestenderFunktionsfähigkeit desSystems . . . . . 226 312. 211. 4 AbgrenzungvonSchwachstellenimSystem . . . . . 227 312. 212 BesonderheitenderSystemprüfungbeiEinsatzvonEDV 230 312. 212. 0 Vorbemerkung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 230 312. 212. 1 DieSystemprüfungbeiEDV-Buchführung . . . . . 230 312. 212. 2 EinsatzmöglichkeitendesComputersbeiSystemprüfungen . 233 312. 213 Das Interne Kontrollsystem (IKS) als Beispiel eines zu prüfendenSystems . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 235 312. 213. 0 Abgrenzung und organisatorische Einordnung des InternenKontrollsystems . . . . . . . 235 312. 213. 1 ZweckedesInternenKontrollsystems. 236 312. 213. 2 MittelzurZweckerreichung. . . . . . 237 312. 213. 20 Organisation derArbeitsabläufe . 237 312. 213. 21 FestlegungderFunktionen. . . . 238 312. 213. 22 SchaffungvonKontrolleinrichtungen 240 312. 214 ZeitlicheEinordnungderSystemprüfung 241 312. 22 Planungsphasell . . . . . . . . . . . . . . . . . 242 312. 220 DieAbgrenzungderPlanungsphasell . . . . . 242 312. 221 DieausPrüfungsphaseIverfügbarenPlandaten . 243 312. 222 BerücksichtigungzusätzlicherPlandateninPlanungsphase 11 243 312. 222. 0 BerücksichtigungderzuerwartendenFehlerarten . . . . 243 312. 222. 1 Der EinflußvonFehlerhypothesenaufdenPrüfungsumfang . 246 312. 222. 2 Berücksichtigung von a-priori-Informationen bei der ErstellungvonStichprobenplänen . . . . . . . . . . . 247 312. 222. 20 Möglichkeiten der Berücksichtigung von a-priori- Informationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 247 312. 222. 21 AnwendbarkeitdesBayesschenTheorems beiPrüfungen . 249 312. 222. 22 BeispielzurAnwendungdesBayesschenTheorems 252 312. 23 Prüfungsphase 11: Kontenprüfung zur direkten Prüfung des Beurteilungsobjektes . . . . . . . . . . . 255 312. 230 Grundlagen. . . . . . . . . . . . . . 255 312. 230. 0 GegenstandderPrüfungsphasell . 255 312. 230. 1 Prüfungsaufgaben . . . . . . . . 255 312. 230. 2 Abhängigkeit der Kontenprüfung von der Syst- prüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 256 312. 231 Prüfungshandlungen zur Beschaffung detaillierter InformationenüberdasBeurteilungsobjekt . . . . . 258 312. 231. 0 EigeneBeobachtungenundBestandsaufnahmen . 258 312. 231. 1 EinsichtinDokumente . . . . . . . . . . . . . 260 312. 231. 2 BefragungeninderzuprüfendenUnternehmung 262 312. 231. 3 BeschaffungexternerInformationen . . . . . . 265 312. 231. 4 DatenprüfungmitHilfederEDV . . . . . . . . 268 312. 231. 40 NotwendigkeitdesEinsatzesvonEDV-Anlagen . 268 312. 231. 41 GrenzendesEinsatzesvonEDV-Anlagen . . . . 269 XVI 312. 231. 42 Möglichkeiten der Verwendung von Programmen für Prüfungszwecke . . . . . . . . . . . . . . . . .

Inhaltsverzeichnis

1. Das Wirtschaftliche Prüfungswesen

Was Prüfungen sind, ist jedem Leser bekannt. Wir können daher für den Anfang mit den Begriffen ,Prüfung’ und ,prüfen’ im Sinne der Alltagssprache arbeiten. Die Definitionen für die hier zu erörternden Prüfungen und andere zum Prüfungswesen gehörende Aufgaben können wir ableiten, wenn wir die mit dem Wirtschaftlichen Prüfungswesen verfolgten Zwecke beschrieben haben.

2. Ziele der Urteilsprozesse im Wirtschaftlichen Prüfungswesen und Zielerreichung

Die in den Urteilsprozessen gewonnenen Urteile sollen Informationen liefern oder „Informationen, deren Verläßlichkeit von ihren Empfängern bezweifelt werden könnte”1, Vertrauenswürdigkeit verleihen. Urteile, auf die der an der Urteilsabgabe Interessierte nicht vertrauen kann, sind für ihn wertlos. Diese Aussage ist so selbstverständlich, daß sie keiner besonderen Erörterung bedarf. Hingegen bedarf es der Erörterung, wann ein Urteil vertrauenswürdig ist. Die notwendigen Voraussetzungen der Vertrauenswürdigkeit sind:(1)Urteilsfähigkeit des Urteilenden,(2)Urteilsfreiheit des Urteilenden,(3)sachgerechte Urteilsbildung.

3. Art und Ablauf der Urteilsprozesse

Begutachtung ist, so haben wir definiert, ein umfassender analytischer Prozeß zur Gewinnung eines theoretisch fundierten, vertrauenswürdigen Urteils über gegebene oder künftige Tatbestände oder Mittel zur Erreichung gegebener Ziele, wobei die Urteilskriterien weitgehend nicht vorgegeben, sondern aus den Ergebnissen der Wirtschaftswissenschaft abzuleiten oder auszuwählen und sachgerecht anzuwenden sind1.

4. Besonderheiten wichtiger Pflichtprüfungen

Alle Pflichtprüfungen, auch die von Aktiengesellschaften, erfüllen eine öffentliche Aufgabe1 im Interesse aller aufgrund der Publizitätsvorschriften informierten Kreise. Die Unternehmung wird nicht nur im Interesse von Aufsichtsorganen, Eigentümern und (bedingt) der Geschäftsführung geprüft.

Metadaten
Titel
Wirtschaftsprüfung
Copyright-Jahr
1985
Electronic ISBN
978-3-663-12859-5
Print ISBN
978-3-409-35073-0
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-663-12859-5