01.02.2009 | Rechtsprechung
Zum Begriff "Gericht" gem Art 234 EG; zur Verlegung eines Sitzes einer Gesellschaft in einen anderen MS als den GründungsMS unter Beibehaltung des ursprünglich anwendbaren nationalen Rechts; zur Berufung gegen die E, mit der ein Vorabentscheidungsersuchen beschlossen wird
Erschienen in: Wirtschaftsrechtliche Blätter | Ausgabe 2/2009
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