01.10.2012 | Rechtsprechung
Zur Auslegung des Begriffs "Lizenznehmer früherer Rechte" iS des Art 12 Abs 2 Unterabs 3 der VO zur Festlegung von allgemeinen Regeln für die Durchführung und die Funktionen der Domäne oberster Stufe ".eu" und der allgemeinen Grundregeln für die Registrierung
Erschienen in: Wirtschaftsrechtliche Blätter | Ausgabe 10/2012
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