01.03.2012 | Rechtsprechung
Zur Verarbeitung von Informationen, die auf einer Plattform für ein soziales Netzwerk im Internet gespeichert sind; zur Einrichtung eines Systems zur Filterung dieser Informationen, um die urheberrechtsverletzende Zurverfügungstellung von Dateien zu verhindern; keine allgemeine Verpflichtung, die gespeicherten Informationen zu überwachen
Erschienen in: Wirtschaftsrechtliche Blätter | Ausgabe 3/2012
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