2008 | OriginalPaper | Buchkapitel
Zurechnung von Wissen beim Unternehmenskauf
verfasst von : Prof. Dr. Heike Schweitzer, LL.M. (Yale)
Erschienen in: Internationalisierung des Rechts und seine ökonomische Analyse
Verlag: Gabler
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Der lange Zeit unterentwickelte deutsche „Markt für Unternehmen“ erlebt derzeit einen Boom. Damit gehen Herausforderungen an das Recht des Unternehmenskaufs einher, das einen der wirtschaftlichen Entwicklung angemessenen rechtlichen Rahmen bereitstellen muss. Zu den bislang ungeklärten Fragen zählen die Grundsätze, nach denen beim Unternehmenskauf eine Wissenszurechnung erfolgt. So ist im deutschen Recht bislang umstritten, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen eine Muttergesellschaft, die eine Tochtergesellschaft veräußern will und den potentiellen Käufer für Informationen über das Unternehmen und die Durchführung der Due Diligence an die Tochtergesellschaft verweist, für Fehlinformationen oder unvollständige Informationen einstehen muss, die diese dem Käufer ohne positive Kenntnis des Verkäufers übermittelt. Eine kenntnisunabhängige Einstandspflicht kann aus den vertraglich ausgehandelten „representations and warranties“ folgen (soweit diese keine ausdrückliche Beschränkung auf dem Verkäufer bekannte Umstände vorsehen). Die Haftung des Verkäufers wird jedoch in der Vertragspraxis regelmäßig sachlich und der Höhe nach begrenzt. Auch schließt der Vertrag typischerweise das Rücktrittsrecht des Käufers aus. Für den durch Fehlinformationen oder unvollständige Informationen getäuschten Käufer kann sich daher die Frage ergeben, ob er sich gegenüber dem Verkäufer auf die Unwirksamkeit eines Haftungsausschlusses aus § 444 BGB berufen, ihn aus culpa in contrahendo in Anspruch nehmen oder den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten kann, auch wenn er dem Verkäufer keine eigene positive Kenntnis der Täuschung nachweisen kann — ob sich also der Verkäufer das in der Zielgesellschaft vorhandene Wissen zurechnen lassen muss.