2021 | OriginalPaper | Buchkapitel
Zweiter Abschnitt – Genehmigungspflicht, Genehmigungsfreiheit
verfasst von : Thomas Meyer, Justus Achelis, Annegret von Alven-Döring, Mathias Hellriegel, Matthias Kohl, Markus Rau
Erschienen in: Bauordnung für Berlin
Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden
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Die Vorschrift stellt in Abs. 1 den Grundsatz der Genehmigungsbedürftigkeit der Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung baulicher Anlagen sowie der Beseitigung von Gebäuden mit Wohnraum auf und verweist auf Ausnahmen von diesem Grundsatz. Abs. 2 stellt klar, dass die Genehmigungsfreiheit eines Vorhabens sowie die in der BauO geregelten Beschränkungen des Prüfungsumfangs der Baugenehmigungsverfahren nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der gesamten jeweils einschlägigen materiell-rechtlichen Anforderungen entbinden und die Eingriffsbefugnisse der Bauaufsichtsbehörden unberührt lassen. Abs. 3 regelt die Möglichkeit, in bestimmten Fällen von der Erteilung einer an sich erforderlichen Baugenehmigung abzusehen.