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2017 | OriginalPaper | Buchkapitel

Zweiter Teil: Recht auf Krankenbehandlung und seine Begrenzung in der GKV

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Die gesetzliche Krankenversicherung ist das für die meisten in der Bundesrepublik Deutschland wohnenden Menschen eingreifende Sicherungssystem gegen das soziale Risiko der Krankheit. In ihr sind etwa 70 Millionen Menschen und damit 86,81 Prozent der Einwohner Deutschlands versichert. Den Versicherten erwachsen aus ihr soziale Rechte auf Krankenbehandlung, wie sie in §§ 4, 21 I Nr. 2 SGB I allgemein formuliert und durch das SGB V ausgestaltet werden.

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Metadaten
Titel
Zweiter Teil: Recht auf Krankenbehandlung und seine Begrenzung in der GKV
verfasst von
Florian Wilksch
Copyright-Jahr
2017
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-15846-0_2

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