2014 | OriginalPaper | Buchkapitel
§ 12 Koalitionsrecht
verfasst von : Wolfgang Hromadka, Frank Maschmann
Erschienen in: Arbeitsrecht Band 2
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
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Koalitionen sind Zusammenschlüsse von Arbeitgebern oder Arbeitnehmern zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen. Die wichtigsten Koalitionen sind die Gewerkschaften und die Arbeitgeberverbände. Sie sind Mitgliederverbände, Berufsorgane und darüber hinaus Interessenwalter aller Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände spielen neben dem Staat die Hauptrolle bei der Gestaltung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen. Sie gehören zu den bedeutsamsten Akteuren in der deutschen Wirtschafts- und Sozialpolitik.