2018 | OriginalPaper | Buchkapitel
§ 29 Kapitalveränderungen bei Umwandlungen
verfasst von : Dirk Nitzschke
Erschienen in: Kommentar Körperschaftsteuer KStG
Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden
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(1) In Umwandlungsfällen im Sinne des § 1 des Umwandlungsgesetzes gilt das Nennkapital der übertragenden Kapitalgesellschaft und bei Anwendung des Absatzes 2 Satz 3 und des Absatzes 3 Satz 3 zusätzlich das Nennkapital der übernehmenden Kapitalgesellschaft als in vollem Umfang nach § 28 Abs. 2 Satz 1 herabgesetzt.