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2019 | Buch

Aktionärsklage, D&O-Versicherung und Vorstandshandeln

Ein Beitrag zur Reform der aktienrechtlichen Organhaftung

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Über dieses Buch

Die aktuelle Rechtspraxis der aktienrechtlichen Vorstandshaftung lautet: Der Vorstand haftet streng, aber selten. Beide Befunde führen dabei aus ökonomischer Sicht zu Fehlanreizen, sodass die Organhaftung nicht die ihr zugedachte Präventionswirkung entfalten kann. Michael Dose schlägt vor, diese Fehlanreize durch drei Rechtsänderungen zu korrigieren. Zunächst sollte die Haftungsdurchsetzung durch eine Reform der Aktionärsklage nach § 148 AktG gestärkt werden. Im Gegenzug muss die Vorstandshaftung summenmäßig auf den Betrag der D&O-Versicherung begrenzt werden. Das erlaubt schließlich auch, die eigenständige Versicherung des Selbstbehalts wenigstens teilweise zu verbieten.

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
Kapitel 1. Einleitung
Zusammenfassung
Wohl kaum ein anderes Thema hat die aktienrechtliche Diskussion in den vergangenen zwanzig Jahren derart bestimmt wie die aktienrechtliche Organhaftung. Ihre Bedeutung resultiert aus der besonderen gesellschaftsrechtlichen Struktur der deutschen Aktiengesellschaft in Form der Trennung zwischen Eigentum und Leitung. Der für die Unternehmensleitung gem. § 76 AktG zuständige Vorstand hat die Aufgabe, die Gesellschaft zu leiten und bestmöglich im wirtschaftlichen Wettbewerb zu positionieren.
Michael Dose
Kapitel 2. Die grundlegende Bedeutung der Organhaftung im nationalen Aktienrecht
Zusammenfassung
Die Aktiengesellschaft ist als Kapitalgesellschaft dadurch gekennzeichnet, dass geschäftspolitische Entscheidungen nicht von den Anteilseignern selbst, sondern vielmehr vom Vorstand als hierfür angestelltes Fremdorgan getroffen werden. Wesen und Kennzeichen der Aktiengesellschaft ist es, dass dem Vorstand ein weiter Handlungsspielraum eingeräumt wird, der ihm explizit erlaubt, auch gewisse geschäftliche Risiken einzugehen. Nicht zuletzt die zahlreichen Insolvenzen im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise ab 2007 haben jedoch gezeigt, dass die unternehmerische Freiheit des Vorstands nicht grenzenlos sein darf. Die hierbei durch Managementfehler verursachten Verluste in Milliardenhöhe wirken sich noch heute auf die Weltwirtschaft aus und haben den Ruf nach einer verstärkten persönlichen Inanspruchnahme der Entscheidungsträger in der Öffentlichkeit entfacht.
Michael Dose
Kapitel 3. Die materiell-rechtliche Organhaftung de lege lata
Zusammenfassung
Damit die Organhaftung ihre soeben aufgezeigte Rolle auch praktisch entfalten kann, ist ihre konkrete aktienrechtliche Ausgestaltung von zentraler Bedeutung. Die Wurzeln der heutigen zentralen Organhaftungsvorschrift des § 93 AktG reichen bis zu den Bestimmungen des ADHGB 1861 zurück, das in Art. 241 Abs. 2 die persönliche Verantwortlichkeit des Vorstands vorsah und im Kern bereits der heutigen Rechtslage entsprach. Trotzdem hat der Gesetzgeber die jüngsten Aktienrechtsnovellen auch immer wieder zum Anlass genommen, einzelne Modifikationen an den materiell-rechtlichen Voraussetzungen der Haftung vorzunehmen.
Michael Dose
Kapitel 4. Der Einfluss der D&O-Versicherung auf die Organhaftung
Zusammenfassung
In gleichem Maße wie die Diskussion über die Organhaftung mit der ARAG/GARMENBECK-Entscheidung aus ihrem Dornröschenschlaf erwacht ist, hat sich auch die Unsicherheit über mögliche persönliche Haftungsrisiken in den deutschen Vorstandsetagen erhöht. Diese verstärkte Sensibilität für die aktienrechtliche Organhaftung hat den Ruf nach einem Versicherungsschutz für die Unternehmensleitung laut werden lassen. In Anbetracht der teilweise exorbitant hohen Schäden, die durch Pflichtverletzungen von Vorstandsmitgliedern in den vergangenen Jahren hervorgerufen wurden, haben sich D&O-Versicherungen in der Rechtspraxis von Publikumsgesellschaften etabliert.
Michael Dose
Kapitel 5. Das Organhaftungsdurchsetzungsdefizit, seine Ursachen und die hieraus zu ziehenden Konsequenzen
Zusammenfassung
Damit die Organhaftung ihre bereits zuvor aufgezeigte Wirkung entfalten kann, bedarf es einer gelebten Anspruchsdurchsetzung in der Rechtspraxis. Mögliche persönliche Inanspruchnahmen der Unternehmensleitung infolge schuldhafter Pflichtverletzungen dürfen nicht nur auf dem Papier in Form materiell-rechtlicher Ansprüche der Gesellschaft bestehen, sondern müssen von den zuständigen Gesellschaftsorganen auch tatsächlich durchgesetzt werden, damit einerseits der entstandene Schaden ausgeglichen und andererseits eine verhaltenssteuernde Wirkung entfaltet werden kann. Der Vorstand wird sein künftiges Verhalten nur dann verstärkt an den Interessen der Gesellschaft ausrichten, wenn er bei Zuwiderhandlungen die tatsächliche Geltendmachung von Schadensersatzforderungen fürchten muss. Gerade aufgrund der flächendeckenden Verbreitung von D&OVersicherungen steht der Gesellschaft in allen von der Versicherung umfassten Sachverhalten zudem ein solventer Schuldner gegenüber.
Michael Dose
Kapitel 6. Die Reform der Aktionärsklage als Mittel zur verbesserten Durchsetzung der Organhaftung
Zusammenfassung
Die bisherigen Ausführungen haben verdeutlicht, dass die notwendige Effektuierung der Organhaftungsdurchsetzung ganz zentral bei der Aktionärsklagemöglichkeit gem. § 148 AktG ansetzen muss, für die der Gesetzgeber erhebliche formelle und materielle Hürden etabliert hat. Mit diesen rechtlichen Anforderungen wollte der Gesetzgeber der Gefahr eines drohenden Missbrauchs des Aktionärsklageverfahrens entgegenwirken. Die rationale Apathie der Aktionäre konnte durch diesen gesetzgeberischen Eingriff nicht verändert werden, was wiederum wesentlich auf die restriktiven Voraussetzungen zurückgeführt werden kann.
Michael Dose
Kapitel 7. Die Begrenzung der Vorstandshaftung
Zusammenfassung
Neben der Effektuierung der Organhaftungsdurchsetzung bestimmt derzeit die Frage einer Begrenzung der Organhaftung die aktienrechtliche Diskussion. Die Ausgestaltung der materiellen Organhaftung sorgt gerade in Kombination mit der Beweislastregelung gem. § 93 Abs. 2 AktG dafür, dass für den Vorstand bereits bei leicht fahrlässig verursachten Pflichtverletzungen seine wirtschaftliche Existenz auf dem Spiel steht.
Michael Dose
Kapitel 8. Fazit und Ausblick
Zusammenfassung
„Das Recht genießt so viel Autorität, wie seiner Kraft und der Chance seiner Durchsetzung entspricht.“
Michael Dose
Backmatter
Metadaten
Titel
Aktionärsklage, D&O-Versicherung und Vorstandshandeln
verfasst von
Michael Dose
Copyright-Jahr
2019
Electronic ISBN
978-3-658-27175-6
Print ISBN
978-3-658-27174-9
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-27175-6