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2017 | OriginalPaper | Buchkapitel

Allgemeine Grundsätze der Zusammenarbeit

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Das Nebeneinander von öffentlichen und von freien Trägern ist keine Besonderheit des Kinder- und Jugendhilferechts, sondern ist vielmehr ein Grundmerkmal deutscher Sozialstaatlichkeit und des deutschen Sozialrechts. Da sich die Trägerpluralität durch das SGB hindurch finden lässt, sind bereits im Allgemeinen Teil (SGB I) und dem Sozialverwaltungsrecht (SGB X) Normen zu finden, die dieses Verhältnis erfassen und gestalten. Darüber hinaus wird im SGB VIII dieses Verhältnis noch spezialgesetzlich geregelt.

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Metadaten
Titel
Allgemeine Grundsätze der Zusammenarbeit
verfasst von
Rainer Patjens
Copyright-Jahr
2017
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-15505-6_3