1994 | OriginalPaper | Buchkapitel
Allgemeine Rechtsgrundlagen
verfasst von : Klaus Rischar
Erschienen in: Arbeitsrecht in Banken und Sparkassen
Verlag: Gabler Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Der Arbeitsvertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag, wobei die beiden Vertragsparteien gleichberechtigt sind. Es stehen sich jedoch nicht zwei natürliche Personen gegenüber, sondern eine natürliche, der künftige Mitarbeiter, und eine juristische, die Bank. Die eine Seite, der künftige Mitarbeiter, verpflichtet sich zu einer persönlichen Arbeitsleistung als Hauptpflicht, sein Partner, die Bank, zur Hauptpflicht der Vergütungsleistung.