1999 | OriginalPaper | Buchkapitel
Anforderungen an Umwelterklärungen aus wissenschaftlicher und politischer Sicht
verfasst von : Prof. Dr. Marion Steven, Dr. Peter Letmathe
Erschienen in: Betriebliches Umweltmanagement in Deutschland
Verlag: Deutscher Universitätsverlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Seit dem November 1995 können sich Unternehmensstandorte am Gemeinschaftssystem der EMAS-Verordnung1 beteiligen. Hierfür ist neben der Festlegung der Umweltpolitik und des Umweltprogramms, der Durchführung einer Umweltprüfung und dem Aufbau eines Umweltmanagementsystems auch die Erstellung einer Umwelterklärung erforderlich. Die einzelnen Bausteine werden abschließend von einem unabhängigen, zugelassenen Umweltgutachter geprüft und die Umwelterklärung für gültig erklärt. Insgesamt sollen durch die EMAS-Verordnung kontinuierliche Verbesserungen des betrieblichen Umweltschutzes gefördert, die eigenverantwortliche Bewältigung von Umweltfolgen gestärkt und die Transparenz umweltschutzbezogener Unternehmensleistungen erhöht werden (vgl. Wagner [1997], S. 224ff.).