2002 | OriginalPaper | Buchkapitel
Arbeitsvertragsformen
verfasst von : Professor Dr. jur. Wolfgang Hromadka, Frank Maschmann
Erschienen in: Arbeitsrecht Band 1
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
Enthalten in: Professional Book Archive
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Das Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Dauer ist heute der Normalfall. Allerdings sind die meisten Arbeitsverhältnisse auf die Vollendung des 65. Lebensjahres befristet. Diese Befristung ist in aller Regel als Höchstbefristung gemeint. Die Arbeitsverhältnisse sind wie unbefristete zu behandeln, d. h. sie sind ordentlich kündbar (vgl. § 15 Abs. 3 TzBfG). Der Parteiwille kommt zumeist auch dadurch zum Ausdruck, daß Kündigungsfristen vereinbart werden oder daß auf gesetzliche oder tarifliche Kündigungsvörschriften verwiesen wird.