2008 | OriginalPaper | Buchkapitel
Armutspolitik der Europäischen Union
verfasst von : Benjamin Benz
Erschienen in: Handbuch Armut und Soziale Ausgrenzung
Verlag: VS Verlag für Sozialwissenschaften
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Die Kompetenzen für Beschlüsse über Art und Maß armuts- und verteilungswirksamer Sozialpolitik (etwa über Sozialhilfe- und Sozialversicherungssysteme; Kinder- und Wohngeldleistungen; soziale Sach- und Dienstleistungen, wie Notunterkünfte, Betreuungs- und Beratungsangebote) liegen in der Europäischen Union (EU) faktisch ausschließlich bei den Mitgliedstaaten bzw. deren Regionen und Kommunen. Doch auch auf europäischer Ebene gibt es Ansätze einer Politik gegen Armut und soziale Ausgrenzung, die bis in die 1970er Jahre zurück reichen, sowie wissenschaftliche und politische Kontroversen über deren Potentiale und Grenzen. Die Schaffung eines gemeinsamen Binnenmarktes für Waren, Kapital und Dienstleistungen, die Vergemeinschaftung der Währungspolitik und die damit zusammenhängende Koordinierung der Wirtschafts- und Haushaltspolitiken der beteiligten Mitgliedstaaten bei gleichzeitiger Beibehaltung der nationalen fiskal- und sozialpolitischen Kompetenzen haben in einem solchermaßen integrierten wirtschaftlichen, politischen und sozialen Raum wachsenden Einfluss auf die Verteilungsstrukturen und Armutspolitiken in den Mitgliedstaaten. Die Ausgestaltung eines gemeinsamen Raumes und einer politischen Ebene zwischen Nationalstaat und globaler internationaler Ebene führt seit Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (1958) zu Debatten darüber, diese Ebene verstärkt auch für armuts- und verteilungspolitische Probleme einerseits verantwortlich zu machen, hier andererseits aber auch Problemlösungskompetenzen zu verorten. Dabei hat die EU-Armutspolitik mit Widerständen zu kämpfen, sich an entgegenstehenden Interessen und Strukturen zu reiben, auf Bedenken und Befürchtungen einzugehen, Rückschläge hinzunehmen und auf Durchbrüche noch hinzuarbeiten.