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2002 | OriginalPaper | Buchkapitel

Artikel 10

verfasst von : Dr. Christoph Ohler, LL.M

Erschienen in: Europäische Kapital- und Zahlungsverkehrsfreiheit

Verlag: Springer Berlin Heidelberg

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(1) Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, daß die zuständigen Behörden die für die Bekämpfung der Geldwäsche zuständigen Behörden unterrichten, wenn sie bei der Überprüfung von dieser Richtlinie unterliegenden Institute und Personen oder bei anderen Gelegenheiten auf Tatsachen stossen, die auf eine Geldwäsche hindeuten.

Metadaten
Titel
Artikel 10
verfasst von
Dr. Christoph Ohler, LL.M
Copyright-Jahr
2002
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-642-56129-0_19

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