2004 | OriginalPaper | Buchkapitel
Aufbau und Organe
verfasst von : Alexander Schneider
Erschienen in: Recht in der Unternehmenspraxis
Verlag: Gabler Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Das Gesellschaftsrecht ist das Recht der privatrechtlichen Personenvereinigungen, die zur Erreichung eines bestimmten gemeinsamen Zwecks durch Rechtsgeschäft begründet werden. Die verschiedenen Gesellschaften lassen sich einteilen in die Personengesellschaften einerseits und sie Körperschaften andererseits. Auf die wichtigsten Gesellschaftsformen und deren jeweiligen Besonderheiten, u.a. hinsichtlich der Vertretung der Gesellschaft nach außen sowie Haftungsfragen, soll hier kurz eingegangen werden. Die rechtlich und wirtschaftlich bedeutendsten Körperschaften sind die GmbH und die AG. Auf Ausführungen über den Verein als Grundform der Körperschaften wird hier verzichtet. Die wichtigsten Personengesellschaften sind die GmbH & Co. KG, die OHG und Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR oder BGB-Gesellschaft).