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2004 | Buch

Recht in der Unternehmenspraxis

Was Manager und Geschäftsführer wissen müssen

verfasst von: Alexander Schneider

Verlag: Gabler Verlag

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Über dieses Buch

Wer in einem Unternehmen oder Gewerbebetrieb Führungsverantwortung trägt, muss sich im täglichen Geschäft immer wieder mit rechtlichen Fragestellungen von unter­ schiedlicher Natur beschäftigen. Dabei spielt die Größe des Betriebes keine ausschlagge­ bende Rolle. Aufgrund der mannigfachen rechtlichen Beziehungen (zum Beispiel zu Ar­ beitnehmern, Kunden, Zulieferern, Banken), die es jeweils zu beachten gilt, ist die Ge­ fahr groß, in dem einen oder anderen Gebiet den Überblick zu verlieren. Gerade im Wirtschaftsleben gibt es eine Vielzahl von unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen, die sich teilweise ergänzen oder überschneiden. Für den Nicht-Juristen wird der Umgang hiermit dadurch erschwert, dass sich die jeweils relevanten Normen in verschiedenen Gesetzen wiederfinden. Dieses Buch gibt einen Überblick über die möglichen rechtlichen Probleme im Ge­ schäftsleben und hilft, diese bereits im Vorfeld zu vermeiden bzw. zu lösen. Exempla­ risch werden anband von Fallbeispielen Fehlerquellen aufgezeigt sowie Vertragsmuster geliefert. Aufgrund des erheblichen Umfangs der Materie kann es sich nur um einen Überblick handeln, der eine kompetente Rechtsberatung bei einer problematischen Rechtslage im Einzelfall nicht entbehrlich macht. Die Lektüre wird Sie in die Lage ver­ setzen, potenzielle Konflikte rechtzeitig zu erkennen und, beispielsweise im Rahmen der Vertragsgestaltung, einer sinnvollen Lösung zuzufiihren.

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
1. Typische Fehlerquellen bei Konstruktion und Abschluss von Verträgen
Zusammenfassung
Die Schuldrechtsreform hat die Rechte des Käufers umfassend gestärkt. Im Folgenden geht es um die Möglichkeiten und Grenzen, durch Konstruktion von Kaufverträgen die Rechte des Käufers einzuschränken.
Alexander Schneider
2. Sicherungsinstrumente bei Vertragsführung
Zusammenfassung
Durch den Abschluss von Verträgen wollen die Beteiligten etwas erreichen und zwar — abstrakt formuliert — die Befriedigung oder Sicherung eines bestimmten, zumeist wirtschaftlichen Interesses. Während die Parteien primär den geglückten Vertragsvorgang vor Augen haben, muss man sich bei der Vertragsgestaltung auch mit Störungen der Vertragsdurchführung bis hin zum Scheitern des Vorgangs befassen.
Alexander Schneider
3. Was ist zu tun, wenn ein Vertrag zu scheitern droht?
Zusammenfassung
Erfüllt ein Schuldner vertragliche oder gesetzliche Ansprüche nicht, muss der Gläubiger diese Verbindlichkeit zwangsweise beitreiben.
Alexander Schneider
4. Die häufigsten Pannen im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen
Zusammenfassung
Arbeitsrechtliche Fragestellungen in einem Unternehmen sind gerade in konjunkturell problematischen Zeiten von erheblicher wirtschaftlicher als auch sozialer Bedeutung. Damit ist auch schon das Spannungsfeld aufgezeigt, welches sich im Arbeitsrecht immer wieder findet: Der Unternehmer ist auf eine möglichst große Wirtschaftlichkeit und eine gewisse Flexibilität auch im Hinblick auf die einzusetzende Arbeitskraft bedacht, der Arbeitnehmer wiederum hat ein existenzielles Interesse am Erhalt bzw. der Schaffung eines sicheren Arbeitsplatzes. Nicht zuletzt aus diesem Grunde hat die Anzahl der arbeitsgerichtlichen Prozesse hat in den letzten Jahren enorm zugenommen. Auf der anderen Seite zeigt sich aber auch immer wieder, dass kostenintensive und zeitraubende Gerichtsverfahren durch eine sinnvolle Vertragsgestaltung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben vermieden werden können. Erschwert wird dies allerdings durch die Tatsache, dass sich gerade im Arbeitsrecht die verschiedenen rechtlichen Regelungen in einer Vielzahl verschiedener Gesetze wieder finden. Ein einheitliches Arbeitsgesetzbuch existiert nicht. Was unbedingt im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen zu beachten ist, wird in den folgenden Kapiteln dargestellt.
Alexander Schneider
5. Schwerpunkte der Produkthaftung und Produktverantwortung — Strategien zur Haftungsvermeidung (Teil 1)
Zusammenfassung
Zulieferer und Hersteller eines Produkts stehen in einem vertraglichen Verhältnis, welches zunächst liefervertragliche Pflichten enthält. Treten bei einem Produkt Qualitätsabweichungen auf, die auf zugelieferte Teile zurückgehen, so stellt sich die Frage der Haftung zwischen dem Zulieferer, Hersteller und Endverbraucher. Gesetzlich ist für diesen Fall eine Verteilung von Kosten und Haftungsrisiken vorgesehen: Der Zulieferer haftet dem Hersteller aus Liefervertragsrecht, wenn der Hersteller die gelieferte Sache unverzüglich untersucht und die Qualitätsabweichung beanstandet hat. Tritt die Qualitätsabweichung erst beim Verbraucher auf, so haftet der Hersteller diesem gegenüber aus unerlaubter Handlung sowie aus dem strengen Produkthaftungsgesetz (PHG). Um die gesetzlichen Regelungen zu beeinflussen, kann zwischen dem Zulieferer und dem Hersteller neben dem Liefervertrag eine weitere Vereinbarung getroffen werden, die so genannte Qualitätssicherungsvereinbarung (QS-Vereinbarung).
Alexander Schneider
6. Schwerpunkte der Produkthaftung und Produktverantwortung — Strategien zur Haftungsvermeidung (Teil 2)
Zusammenfassung
Kommt es im Betrieb zu einem Haftungsfall aufgrund eines Produktfehlers, so haftet dafür nicht ohne weiteres der Inhaber des Betriebes, sei er nun Einzelkaufmann oder eine juristische Person (GmbH, AG). Auch die Organe einer juristischen Person, zum Beispiel der Geschäftsführer einer GmbH oder der Vorstand einer AG, sind nicht in jedem Fall verantwortlich.
Alexander Schneider
7. Aufbau und Organe
Zusammenfassung
Das Gesellschaftsrecht ist das Recht der privatrechtlichen Personenvereinigungen, die zur Erreichung eines bestimmten gemeinsamen Zwecks durch Rechtsgeschäft begründet werden. Die verschiedenen Gesellschaften lassen sich einteilen in die Personengesellschaften einerseits und sie Körperschaften andererseits. Auf die wichtigsten Gesellschaftsformen und deren jeweiligen Besonderheiten, u.a. hinsichtlich der Vertretung der Gesellschaft nach außen sowie Haftungsfragen, soll hier kurz eingegangen werden. Die rechtlich und wirtschaftlich bedeutendsten Körperschaften sind die GmbH und die AG. Auf Ausführungen über den Verein als Grundform der Körperschaften wird hier verzichtet. Die wichtigsten Personengesellschaften sind die GmbH & Co. KG, die OHG und Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR oder BGB-Gesellschaft).
Alexander Schneider
8. Aufbau und Haftung von Kapitalgesellschaften und GmbH — Wann haften deren Organe, Führungskräfte und Arbeitnehmer persönlich?
Zusammenfassung
Durch die Verschleppung der Insolvenzanmeldung können große volkswirtschaftliche Schäden entstehen. Schon bei korrekt abgewickelten Insolvenzen können nicht bevorrechtigte Gläubiger des insolventen Unternehmens lediglich durchschnittlich 3 Prozent ihrer Forderungen realisieren. Mit den Insolvenz- und Bankrottdelikten stellt der Gesetzgeber die kriminelle Liquidation von Unternehmen unter Strafe.
Alexander Schneider
9. Stichwort Wirtschaftskriminalität Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
Zusammenfassung
Kleinere und mittelständische Unternehmen verfügen über ein erhebliches Potential an Innovationskraft. Es werden in solchen Betrieben in großem Umfang technische Neuentwicklungen realisiert. Die Gründe dafür sind vielfältig und sollen hier nicht näher untersucht werden. Fest steht allerdings, dass das aus Jahre langer Erfahrung und Übung erworbene Know-how einen beträchtlichen Teil des wirtschaftlichen Wertes des jeweiligen Unternehmens darstellt. Demgegenüber sind die wirtschaftlichen Schäden, die durch den unkontrollierten Abfluss solchen Know hows aus dem Unternehmen entstehen können, beträchtlich. Dies gilt freilich nicht nur für rein technische Angelegenheiten. Auch die wirtschaftlichen Daten eines Unternehmens stellen wertvolles Material dar. Es sollen daher im Folgenden die rechtlichen Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie aus Sicht der Betriebsleitung bereits im Vorfeld dem Verlust wertvoller technischer und wirtschaftlicher Daten durch arbeitsvertragliche Regelungen entgegengewirkt werden kann.
Alexander Schneider
10. Die Rechtsbeziehungen mit Banken
Zusammenfassung
Der Begriff des Bankrechts ist weder bestimmt noch abgegrenzt, er ergibt sich vielmehr aus der rechtlichen Praxis. Diese bezeichnet damit den großen Kreis der Rechtsnormen, die sich auf die Banken und den fir sie typischen Geschäftsbereich beziehen. Regelungen zu Fragen des Bankrechts finden sich daher in vielen einzelnen Gesetzen: Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) beispielsweise Regelungen zu Überweisungs-, Zahlungs-, und Girovertrag, im Handelsgesetzbuch (HGB) besondere Regelungen bezüglich der Führung von Handelsbüchern, weiter betreffen Wechsel und Scheckgesetz das Bankrecht. In neuerer Zeit sind vor allem im Bereich des Verbraucherschutzes teils erhebliche Änderungen betreffend das Bankrecht festzustellen, die meist auf europarechtliche Vorgaben zurückgehen.
Alexander Schneider
11. Anhang
Alexander Schneider
Backmatter
Metadaten
Titel
Recht in der Unternehmenspraxis
verfasst von
Alexander Schneider
Copyright-Jahr
2004
Verlag
Gabler Verlag
Electronic ISBN
978-3-322-96338-3
Print ISBN
978-3-409-12589-5
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-322-96338-3