2014 | OriginalPaper | Buchkapitel
Aufgaben des Beiratsvorsitzenden
verfasst von : Hermut Kormann
Erschienen in: Die Arbeit der Beiräte in Familienunternehmen
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
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Der Beirat ist ein Kollegium. Die Äußerungen und Beschlüsse dieser Institution folgen daher immer der Mehrheit des Kollegiums. Grundsätzlich haben alle Beiratsmitglieder die gleichen Rechte. Gleichwohl hat der Beirat – im Unterschied zu manch anderen Kollegien – immer einen Vorsitzenden und dieser hat in mehrfacher Hinsicht eine hervorgehobene Position:
Ohne seine Zustimmung können in aller Regel keine neuen Nicht-Familienmitglieder in den Beirat berufen werden.
Er vertritt das Gremium gegenüber den Gesellschaftern.
Er vertritt das Gremium gegenüber der Geschäftsführung.
Er gestaltet den Prozess der Beiratsarbeit.